In Polen können Mandanten aus Deutschland verschiedene Kanzleien und Beratungsfirmen für Ihr Anliegen finden. Dennoch gibt es wichtige Gründe, weshalb Sie für ihre Fragen lieber auf eine professionelle Kanzlei mit qualifizierten polnischen Anwälten setzen sollten. Lesen Sie unseren Artikel und erfahren Sie, wie Sie einen guten Anwalt in Polen finden können.

Deutscher Arbeitgeber beschäftigt Arbeitnehmer in Polen. Tipps für Gestaltung des Arbeitsvertrags
Es gibt immer mehr Firmen aus Deutschland, die Arbeitnehmer in Polen beschäftigen. In solchen Fällen finden in der Regel die Bestimmungen des polnischen Arbeitsrechts Anwendung. Der deutsche Arbeitgeber möchte dabei häufig den polnischen Arbeitsvertrag so nah wie möglich an die deutschen Normen anpassen, damit die in der Firma beschäftigten Arbeitnehmer in Polen und in Deutschland ähnliche Arbeitsbedingungen haben. Ist dies möglich? In unserem Artikel beschreiben wir ein Paar Beispiele für Unterschiede und Ähnlichkeiten zwischen deutschem und polnischem Arbeitsrecht.
Polnische und deutsche Quellen des Arbeitsrechts. Gesetzbücher und Gesetze
Der erste wesentliche Unterschied zwischen dem polnischen und dem deutschen Arbeitsrecht betrifft die Art und Weise, wie die arbeitsrechtlichen Bestimmungen formuliert sind. In Deutschland gibt es kein Arbeitsgesetzbuch, und die arbeitsrechtlichen Bestimmungen sind in einer Reihe verschiedener Gesetze enthalten.
In Polen sind die wesentlichen Themen des Arbeitsrechts vor allem in dem Arbeitsgesetzbuch kodifiziert. Neben dem Arbeitsgesetzbuch gibt es auch zusätzliche separate Gesetze und Verordnungen, die spezifische Bereiche des polnischen Arbeitsrechts regeln. Dies gilt vor allem für das kollektive Arbeitsrecht (z. B. Massenentlassungen) sowie für Vorschriften, die besondere Kategorien von Arbeitnehmern (z. B. kommunale Bedienstete oder Lehrer) oder Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften betreffen.
Schlussfolgerung: Bei der Gestaltung des Arbeitsvertrages müssen sowohl in Polen als auch in Deutschland die Quellen des Arbeitsrechts umfassend betrachtet werden. Je nach Tatbestand ist bei der Regelung des Arbeitsverhältnisses eine Reihe von gesetzlichen Regelungen zu berücksichtigen.
Probezeit im polnischen und deutschen Arbeitsrecht
Sowohl in Polen als auch in Deutschland machen die Parteien häufig aus der Probezeit Gebrauch. Dabei handelt es sich nach deutschem Arbeitsrecht um die Anfangszeit des Arbeitsvertrags, die maximal 6 Monate dauern kann. Nach der Probezeit wird das Arbeitsverhältnis als unbefristeter oder befristeter Vertrag fortgesetzt. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.
In Polen ist ebenfalls die Möglichkeit eines Arbeitsvertrags auf Probe vorgesehen, der sich jedoch von der deutschen Probezeit unterscheidet und als separates, befristetes Probearbeitsverhältnis gilt.
Der polnische Arbeitsvertrag auf Probe ist in dieser Hinsicht eine Art von Arbeitsvertrag, er ist formal und technisch ein vom befristeten Arbeitsvertrag und vom unbefristeten Arbeitsvertrag getrenntes Dokument. Ein solcher Arbeitsvertrag auf Probe kann für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten abgeschlossen werden, um die Qualifikationen und die Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitnehmers für eine bestimmte Art von Arbeit zu testen. Die Dauer der Probezeit hängt von der Dauer des Arbeitsvertrags ab, den die Parteien nach der Probezeit zu schließen beabsichtigen. Es gelten dabei folgende Regeln:
Ein Arbeitsvertrag zur Probezeit wird für einen Zeitraum von höchstens 1 Monat geschlossen, wenn die Absicht besteht, einen befristeten Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von weniger als 6 Monaten zu schließen. Wenn ein befristeter Arbeitsvertrag von mindestens 6 und weniger als 12 Monaten abgeschlossen werden soll, dann kann der Probezeitarbeitsvertrag für einen Zeitraum von höchstens 2 Monaten geschlossen werden. Ein Arbeitsvertrag auf Probe wird für eine Dauer von 3 Monaten geschlossen, wenn zwischen den Parteien die Absicht besteht, einen Arbeitsvertrag für mehr als 12 Monate abzuschließen.
Nach Ablauf der Probezeit wird das Arbeitsverhältnis aufgelöst. Der Probezeitvertrag verliert seine Gültigkeit. Damit das Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden kann, müssen die Parteien einen neuen Arbeitsvertrag abschließen – entweder befristet oder unbefristet. Der erneute Abschluss eines Arbeitsvertrags auf Probe mit demselben Arbeitnehmer ist grundsätzlich nicht zulässig, es sei denn, der Arbeitnehmer soll für Probezeit für eine andere Art von Arbeit eingestellt werden.
Das polnische Arbeitsrecht sieht kurze Kündigungsfristen für Probezeitverträge vor:
- 3 Arbeitstage Kündigungsfrist, wenn die Probezeit nicht länger als 2 Wochen beträgt,
- 1 Woche Kündigungsfrist, wenn die Probezeit länger als 2 Wochen beträgt,
- 2 Wochen Kündigungsfrist, wenn die Probezeit 3 Monate beträgt.
Bei der Kündigung eines Arbeitsvertrages auf Probe ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, einen Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses anzugeben oder die Betriebsgewerkschaft anzuhören.
Schlussfolgerung: Probezeit gibt es sowohl im polnischen als auch im deutschen Arbeitsrecht. Die Unterschiede betreffen hauptsächlich die Art und Weise, wie der Probezeitvertrag abgeschlossen wird, die Dauer der Probezeit sowie die Kündigungsfrist.
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Dauer des Jahresurlaubs im polnischen und im deutschen Arbeitsrecht
In Deutschland beträgt die Länge des Jahresurlaubs 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche und 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche.
Nach dem polnischen Arbeitsgesetzbuch beträgt die Dauer des Jahresurlaubs:
- 20 Tage – wenn der Arbeitnehmer weniger als 10 Jahre beschäftigt ist,
- 26 Tage – wenn der Arbeitnehmer seit mindestens 10 Jahren beschäftigt ist.
Sowohl in Polen als auch in Deutschland kann aber der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bezahlten Erholungsurlaub in größerem Umfang gewähren, als dies durch die gesetzlichen Bestimmungen vorgeschrieben ist.
FAZIT
Obwohl das polnische und das deutsche Arbeitsrecht natürlich einige Unterschiede aufweisen, ist es möglich, die Vorschriften, die das Arbeitsverhältnis in Polen und Deutschland bestimmen, so weit wie möglich zu harmonisieren. Dank dessen kann der deutsche Arbeitgeber seine Mitarbeiter in Deutschland und in Polen auf ähnlichen Bedingungen beschäftigen.
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