Anteile einer Sp. z o.o. verkaufen. Beschränkungen im polnischen Gesellschaftsvertrag
In einer polnischen Sp. z o.o. sind Geschäftsanteile grundsätzlich übertragbar. In der Praxis wird die Anteilsveräußerung jedoch häufig durch den Gesellschaftsvertrag gezielt eingeschränkt. Für den Verkauf von Anteilen kann z.B. eine Zustimmung erforderlich sein. Oft können Vor- bzw. Vorkaufsrechte bestehen. In diesem Artikel erklären wir, welche Beschränkungen nach polnischem Recht zulässig sind und welche rechtlichen Folgen drohen, wenn vertragliche Vorgaben nicht eingehalten werden.
