Befristeter Arbeitsvertrag in Polen: Probezeit, 33-Monats-Grenze und typische Fehler
Für befristete Arbeitsverträge gilt in Polen eine harte doppelte Obergrenze: höchstens 33 Monate und höchstens drei Verträge, danach wird das Arbeitsverhältnis automatisch unbefristet, ohne Erklärung und ohne Gerichtsurteil. Auch die Probezeit ist seit 2023 an die geplante Vertragsdauer gekoppelt, und befristet Beschäftigte haben neue Rechte. Als polnische Kanzlei, die deutsche Unternehmen im polnischen Arbeitsrecht begleitet, erklären wir die Limits, die Ausnahmen, die Kündigungsregeln und die Strategien für eine saubere Vertragskettenplanung.
