Viele deutsche Unternehmen arbeiten in Polen mit Selbstständigen auf B2B-Basis zusammen – und fragen uns derzeit: Ist dieses Modell ab Juli 2026 noch sicher? Der Hintergrund: Die polnische Arbeitsinspektion kann B2B-Verträge künftig per Verwaltungsentscheidung in Arbeitsverträge umqualifizieren, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Als polnische Kanzlei, die deutsche Unternehmen im polnischen Arbeitsrecht begleitet, erklären wir, was sich konkret ändert, welche Kosten drohen und wie Sie Ihre Vertragsmodelle jetzt absichern.

Kündigung in Polen. Die 7 häufigsten Fehler der HR-Abteilungen
Wir sehen sie regelmäßig auf unserem Schreibtisch: Kündigungen, die verschiedene HR-Abteilungen für Mitarbeiter in Polen selbst vorbereitet haben, nach bestem Wissen, mit bewährten Vorlagen. Und mit Fehlern, die vor dem polnischen Arbeitsgericht teuer werden. Die meisten dieser Fehler fallen dabei erst auf, wenn die Klage des Mitarbeiters eingeht, und dann lassen sie sich nicht mehr reparieren. Hier sind die sieben Fehler, die uns in der Praxis am häufigsten begegnen, mit dem jeweiligen Gegenmittel.
Kündigung in Polen. Fehler 1: Die fehlende Rechtsbehelfsbelehrung
Der Klassiker. Jede polnische Kündigung muss den Hinweis enthalten, dass der Mitarbeiter binnen 21 Tagen Klage beim Arbeitsgericht erheben kann, mit Angabe des zuständigen Gerichts. Oft fehlt sie oder wird falsch geschrieben. Die Kündigung bleibt dann zwar wirksam, aber die Klagefrist läuft für den Mitarbeiter praktisch nicht ab; er kann die Kündigung auch nach Monaten noch angreifen, mit Wiedereinsetzungsargumenten, gegen die sich schwer verteidigen lässt.
Gegenmittel: Belehrung als fester Baustein jeder Kündigung, mit korrekt bestimmtem Gericht.
Kündigung in Polen. Fehler 2: Die Begründung: zu allgemein, unpräzise
„Restrukturierung“, „Vertrauensverlust“, „Qualitätsprobleme“: So stehen sie in den Schreiben, und so verlieren sie vor polnischem Gericht. Die polnische Rechtsprechung verlangt eine konkrete, wahre und verständliche Begründung für die Kündigung: welche Stelle warum entfällt, welches Verhalten wann beanstandet wurde, welche Ziele nicht erreicht wurden. Ebenso riskant ist die vorgeschobene Begründung: die „Stellenstreichung“, auf die zwei Monate später eine Neubesetzung folgt. Und ein strategischer Punkt, der oft übersehen wird: Die Begründung entscheidet auch über die gesetzliche Abfindung; wer betriebsbedingte und personenbezogene Gründe mischt oder falsch gewichtet, zahlt entweder unnötig oder provoziert den Prozess.
Gegenmittel: Die Begründung wird vor der Kündigung formuliert und auf Beweisbarkeit geprüft, nicht hinterher verteidigt.
Kündigung in Polen. Fehler 3: Der Scan aus Deutschland statt einer wirksamen Unterschrift
Die Kündigung wird oft in der deutschen Zentrale des Arbeitgebers unterschrieben, gescannt und in Polen ausgedruckt übergeben oder gleich per E-Mail geschickt. Das wahrt die polnische Schriftform nicht: Nötig ist die eigenhändig unterschriebene Originalurkunde oder eine qualifizierte elektronische Signatur; der einfache Scan ist beides nicht.
Gegenmittel: Original rechtzeitig nach Polen bringen oder vor Ort durch eine bevollmächtigte Person unterschreiben lassen oder die Kündigung mit qualifizierter E-Signatur ausstellen.
Haben Sie Fragen zum polnischen Arbeitsrecht? Brauchen Sie Unterstützung bei Kündigung der Mitarbeiter in Polen?

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Fr. Aleksandra Surowiecka
Polnische Rechtsanwältin
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Kündigung in Polen. Fehler 4: Die falsche Person unterschreibt
Der deutsche HR-Leiter unterschreibt für die polnische Sp. z o.o., ohne dort vertretungsberechtigt oder bevollmächtigt zu sein; oder ein einzelner Geschäftsführer trotz im polnischen Handelsregister eingetragener Gesamtvertretung. Solche Kündigungen sind angreifbar, und selbst wenn sie im Ergebnis wirksam bleiben, liefern sie dem Anwalt des Mitarbeiters den perfekten Prozesseinstieg.
Gegenmittel: Vor jeder Kündigung ein Blick ins Handelsregister. Wer vertritt die Gesellschaft und wie? Bei Unterzeichnung durch Personen aus der HR: schriftliche Vollmacht, die der Kündigung beigelegt wird.
Kündigung in Polen. Fehler 5: Zustellung zur falschen Zeit oder ohne Beweis
Die Kündigung wird per Post geschickt, während der Mitarbeiter krankgeschrieben ist (grundsätzlich unzulässig); das Übergabegespräch findet ohne Zeugen statt und der Mitarbeiter bestreitet später den Erhalt; oder HR wartet ab, bis der Mitarbeiter „mal wieder im Büro ist“, und verliert Wochen. Der Zugang ist der Moment, an dem die Kündigung wirkt, und er muss beweisbar sein.
Gegenmittel: Zustellung sorgfältig planen: Anwesenheitsstatus prüfen, Übergabe mit Zeugen und Aktennotiz, Einschreiben mit Rückschein, bei Remote-Mitarbeitern elektronische Zustellung mit qualifizierter Signatur.
Und die beruhigende Regel für den häufigsten Schreckmoment: Die Krankmeldung unmittelbar nach der Übergabe macht die Kündigung nicht unwirksam; entscheidend ist der Zustand im Moment des Zugangs.
Kündigung in Polen. Fehler 6: Schutzstatus nicht geprüft
Die Kündigung ist fertig, und dann stellt sich heraus: Die Mitarbeiterin ist schwanger, der Mitarbeiter vier Jahre vor der Rente oder Mitglied der Gewerkschaftsvertretung. Kündigungen gegenüber geschützten Personen sind nicht nur unwirksam; sie können zur gerichtlich angeordneten Weiterbeschäftigung während des gesamten Prozesses führen, auf Jahre. Bei Schwangeren ist sogar schon die Vorbereitung der Kündigung unzulässig.
Gegenmittel: Der Schutzstatus-Check steht am Anfang des Prozesses, nicht am Ende; Alter, Elternstatus und Anträge, Krankschreibungen, Funktionen in der Belegschaftsvertretung, Gewerkschaftszugehörigkeit (die bei Gewerkschaftsmitgliedern eine Konsultationspflicht auslöst).
Kündigung in Polen. Fehler 7: Die Disziplinarkündigung als Alltagswerkzeug
Die polnische Disziplinarkündigung ist ein Ausnahmeinstrument mit hohen Hürden: Sie verlangt eine schwere schuldhafte Verletzung grundlegender Pflichten und muss binnen eines Monats ab Kenntnis des Arbeitgebers vom Grund ausgesprochen werden. Wer sie für gewöhnliche Minderleistung einsetzt oder die Monatsfrist verpasst, verliert den Prozess, mit dem zusätzlichen Makel des „disziplinarischen“ Vorwurfs, der die Entschädigung in die Höhe treibt.
Gegenmittel: Die Disziplinarkündigung nur nach anwaltlicher Prüfung; in den meisten Fällen ist die ordentliche Kündigung oder der Aufhebungsvertrag der sichere Weg.
Kündigung in Polen. FAZIT: Fast alle Fehler passieren vor der Kündigung
Die Gemeinsamkeit dieser sieben Fehler: Sie entstehen in der Vorbereitungsphase, und genau dort sind sie auch vollständig vermeidbar. Eine polnische Kündigung, die auf geprüftem Schutzstatus, tragfähiger Begründung, korrekter Form und sorgfältig geplanter Zustellung ruht, übersteht auch die 21-Tage-Frist ohne Klage oder gewinnt den Prozess, wenn er doch kommt. Unsere Empfehlung an HR-Teams: Behandeln Sie die polnische Kündigung nicht als Übersetzungsaufgabe z.B. aus Ihren deutschen Vorlagen, sondern als eigenes Verfahren. Die Investition in die Vorbereitung ist ein Bruchteil dessen, was ein verlorener Prozess kostet: von Wiedereinstellung über Entschädigung bis zu Monaten gebundener HR-Kapazität.
Wie können wir Ihnen helfen?
Wir sind polnische Anwaltskanzlei für Ihr HR-Team: für den ganzen Prozess, nicht nur das Dokument. Wir unterstützen Sie auf Deutsch:
- Schnelle Ersteinschätzung Ihres Falls bei Kündigung in Polen, per Videocall: Schutzstatus, Fristen, Risiken, Strategieempfehlung.
- Rechtssichere Kündigungsdokumentation: Begründung, Belehrungen, Vollmachten; zweisprachig und beweisfest.
- Kündigung in Polen: Planung der Zustellung, einschließlich Begleitung des Übergabegesprächs vor Ort.
- Übernahme der Folgekorrespondenz mit dem gekündigten Mitarbeiter und seinem Anwalt.
- Kündigung in Polen: Verhandlung außergerichtlicher Lösungen und Vertretung vor polnischen Arbeitsgerichten.
- Laufende Erreichbarkeit für Ihr HR: Telefon, Videocall, E-Mail.
Auf unserer Website finden Sie noch mehr Informationen über Recht in Polen:
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