Prozessvertretung in Polen: Vertretung vor polnischen Gerichten
RBP Legal ist eine polnische Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Wrocław. Wir vertreten deutsche Unternehmen vor den polnischen Gerichten und Behörden, in ganz Polen, und halten Sie dabei durchgehend auf Deutsch auf dem Laufenden. Sie erfahren von Anfang an, wie Ihre Chancen stehen, was das Verfahren kostet und wer für Sie zum Termin geht.

Rechtsanwältin (adwokat, PL) · Prozessvertretung in Polen

Wenn ein polnischer Geschäftspartner nicht zahlt, ein Vertrag streitig wird oder Ihr Unternehmen in Polen selbst verklagt wird, übernehmen wir das Verfahren: von der ersten Einschätzung über Klage, Klageerwiderung und Beweisaufnahme bis zur Vollstreckung durch den polnischen Gerichtsvollzieher. Zu den Terminen erscheinen wir für Sie, vor Ort in ganz Polen oder per Videoverbindung aus unserem Büro in Wrocław.
Damit Sie in Polen gut vertreten sind
Drei typische Situationen und was Sie in jeder davon gewinnen: eine belastbare Einschätzung Ihrer Chancen, jemanden, der die Termine in Polen für Sie übernimmt, und ein Ergebnis, das sich am Ende auch durchsetzen lässt.
So arbeiten wir
Vier Schritte von der ersten Anfrage bis zum Termin vor Gericht, vom ersten Kontakt an durchgehend auf Deutsch, die Ersteinschätzung ist kostenfrei.
Kostenlose Ersteinschätzung
Sie schildern uns den Fall und schicken die Unterlagen. Sie erfahren, wie Ihre Chancen nach polnischem Recht stehen und welcher Weg sich lohnt, kostenfrei und unverbindlich.
Vorgehen und Honorar
Wir schlagen Ihnen ein konkretes Vorgehen vor und nennen Honorar und Gerichtskosten, bevor die erste Frist läuft. Sie entscheiden mit den Zahlen auf dem Tisch.
Vollmacht und Schriftsätze
Mit Ihrer Vollmacht übernehmen wir das Verfahren. Klage, Erwiderung und Schriftsätze verfassen wir auf Polnisch und erläutern Ihnen jeden Schritt auf Deutsch.
Termine und Ergebnis
Zu den Terminen erscheinen wir für Sie, vor Ort in ganz Polen oder online aus Wrocław. Führt eine Einigung schneller zum Ziel, verhandeln wir; sonst bringen wir das Verfahren zum Urteil und danach zur Vollstreckung.

- Vertretung vor polnischen Gerichten und Behörden
- Beratung auf Deutsch, ohne Übersetzer
- Termine in ganz Polen und online
„Eine super Kanzlei: schnell, verlässlich und sehr kundenorientiert. Vor allem Deutsch-sprechend.“
Dr. Dino André Schubert · OptiSo Unternehmensberatung, Schubert & Partner PartG
„Tolle Kommunikation und solides Wissen. Diese Kanzlei kann ich wirklich empfehlen.“
Bartosz Oplocki · Enitech sp. z o.o.
Stimmen von Mandanten, die wir in Polen begleitet haben.
Warum eine polnische Kanzlei vor polnischen Gerichten
Vor einem polnischen Gericht darf nur auftreten, wer in Polen als adwokat oder radca prawny zugelassen ist. Genau solche Anwältinnen und Anwälte übernehmen bei RBP Legal Ihr Verfahren. Beide Berufsbezeichnungen sind gesetzlich geschützt und unterliegen der obligatorischen Haftpflichtversicherung, der Verschwiegenheitspflicht und der Aufsicht der Kammer.
Für Sie heißt das konkret: Für das Verfahren müssen Sie nicht nach Polen reisen. Mit einer Vollmacht übernehmen wir Fristen, Schriftsätze und Termine, erscheinen an dem Gericht, das für Ihren Fall zuständig ist, und berichten Ihnen nach jedem Termin auf Deutsch. Wie die polnische Gerichtsbarkeit aufgebaut ist, erklärt der Beitrag Polnische Gerichte: Ein Leitfaden für deutsche Mandanten.
Nachstehend die Situationen, mit denen deutsche Unternehmen bei Gerichtsverfahren in Polen am häufigsten zu uns kommen, geordnet nach drei Leistungsbereichen.
Von der Klage über die Sicherung Ihres Anspruchs bis zur Vollstreckung in Polen.
Klage vor dem zuständigen polnischen Gericht
Ob Bezirksgericht (sąd rejonowy) oder Landgericht (sąd okręgowy), ob Wirtschafts- oder allgemeine Zivilabteilung: Welches polnische Gericht zuständig ist, richtet sich nach dem Streitwert, dem Sitz der Gegenseite und häufig auch nach einer Klausel in Ihrem Vertrag. Wir klären das vorab und reichen die Klage dort ein, wo sie hingehört.
Vorher erhalten Sie von uns eine Einschätzung: welche Unterlagen tragen, was das Gericht kostet und mit welchem Ablauf zu rechnen ist. Erst danach entscheiden Sie, ob wir klagen.
Offene Rechnungen: der schnelle Weg über das Mahnverfahren
Bei Forderungen, die die Gegenseite gar nicht bestreitet, führt in Polen das Mahnverfahren (postępowanie upominawcze) am schnellsten zum Ziel. Das Gericht entscheidet zunächst allein nach den Unterlagen und erlässt einen Zahlungsbefehl. Bleibt der Widerspruch aus, haben Sie einen vollstreckbaren Titel, ohne dass es überhaupt zu einem Termin kommt.
Wir prüfen zuerst, was sich lohnt: Rechnungen, Lieferscheine, Bestellungen und die wirtschaftliche Lage des Schuldners.
Welche Schritte oft schon vor der Klage Wirkung zeigen, beschreibt der Beitrag Inkasso in Polen. Wie wir offene Forderungen von der Mahnung bis zur Pfändung durchsetzen, lesen Sie unter Inkasso in Polen: Forderungseinzug.
Ihren Anspruch sichern, bevor das Urteil da ist
Polnische Gerichte können auf Antrag bereits während des Verfahrens Sicherungsmaßnahmen anordnen (zabezpieczenie roszczenia), etwa die Pfändung eines Kontos oder eine Zwangshypothek. Das verschafft Ihnen einen Vorsprung: Am Ende steht dann nicht nur ein Urteil, sondern auch Vermögen, aus dem sich vollstrecken lässt.
Am wirksamsten ist dieser Antrag früh. Wir stellen ihn zusammen mit der Klage oder, wenn es die Lage erlaubt, schon davor.
Vollstreckung über den polnischen Gerichtsvollzieher
Mit dem Titel in der Hand geht es zum Gerichtsvollzieher (komornik). Wir wählen den zuständigen Vollstrecker aus, stellen den Antrag, benennen Konten, Fahrzeuge, Grundstücke oder Forderungen gegen Dritte und bleiben am Verfahren dran, bis Geld fließt.
Auch ein deutsches Urteil oder ein europäischer Vollstreckungstitel lässt sich in Polen durchsetzen. Wir betreiben die Vollstreckung dann direkt hier, ohne dass der Fall noch einmal von vorn verhandelt werden muss.
Schriftsätze, Beweise und Termine, vor Ort in ganz Polen oder per Videoverbindung.
Wenn Ihr Unternehmen in Polen verklagt wird
Kommt eine Klage aus Polen, entscheidet zuerst die Frist für die Klageerwiderung. Wir sichten die Klage, ordnen die Vorwürfe nach polnischem Recht ein und sagen Ihnen klar, wo Ihre Position stark ist und wo sich eine Einigung mehr lohnt als ein Urteil.
Klage und Erwiderung erhalten Sie mit deutscher Erläuterung, sodass Sie jede Entscheidung im Verfahren bewusst mittragen.
Beweise, Zeugen und Sachverständige
Polnische Gerichte arbeiten sehr eng am Dokument: E-Mails, Protokolle, Abnahmen, Fotos und die Korrespondenz aus dem Tagesgeschäft wiegen häufig schwerer als eine Zeugenaussage. Wir sehen Ihre Unterlagen früh durch, lassen beglaubigt übersetzen, was übersetzt gehört, und stellen die Beweisanträge zum richtigen Zeitpunkt.
Sitzen Ihre Zeugen in Deutschland, ist das gut lösbar: Vernehmungen sind auch per Videoverbindung möglich, und den Dolmetscher organisieren wir.
Termine in ganz Polen und Verhandlungen online
Zuständig ist oft ein Gericht am Sitz der Gegenseite, also durchaus in Gdańsk, Katowice oder Rzeszów. Wir vertreten Sie in ganz Polen und reisen zu diesen Terminen an.
Online-Verhandlungen gehören in Polen inzwischen zum Alltag der Gerichte. Einen großen Teil der Termine nehmen wir deshalb per Videoverbindung direkt aus unserem Büro in Wrocław wahr. Für Sie bedeutet das weniger Reisekosten, kürzere Wege und Termine, die sich auch kurzfristig wahrnehmen lassen.
Verhandelt wird auf Polnisch, informiert werden Sie auf Deutsch
Verfahrenssprache vor polnischen Gerichten ist Polnisch, und die Zustellung amtlicher Post läuft zunehmend elektronisch. Wir nehmen die Zustellungen für Sie an, überwachen die Fristen und fassen jeden Schritt für Sie auf Deutsch zusammen.
Wie die elektronische Zustellung an Unternehmen in Polen funktioniert, erklärt der Beitrag Elektronische Zustellung der amtlichen Korrespondenz an Unternehmen in Polen.
Verhandlung, Mediation und Vergleich, auch mitten im laufenden Verfahren.
Verhandeln, solange es sich lohnt
Viele Streitigkeiten enden schneller und günstiger, wenn beide Seiten miteinander reden. Wir führen diese Gespräche mit der Gegenseite und ihrem Anwalt auf Polnisch, mit einem klaren Auftrag von Ihnen und einer Untergrenze, die vorher abgestimmt ist.
Auch nach Klageerhebung bleibt dieser Weg offen: Wir verhandeln parallel weiter und legen dem Gericht die Einigung vor, sobald sie steht.
Mediation in Polen
Polnische Gerichte schlagen Mediation häufig selbst vor. Ein in der Mediation geschlossener Vergleich wird vom Gericht bestätigt und ist damit vollstreckbar wie ein Urteil, und ein Teil der gezahlten Gerichtskosten kommt zurück.
Wie so ein Verfahren abläuft, beschreibt der Beitrag Mediation in Polen: Effektive Alternative zu gerichtlichen Streitigkeiten. Wie wir Sie dabei begleiten, lesen Sie unter Mediation in Polen.
Vergleich vor Gericht und was danach kommt
Ein gerichtlicher Vergleich hat dieselbe Kraft wie ein Urteil: Hält sich die Gegenseite nicht daran, geht es direkt zur Vollstreckung. Deshalb achten wir auf klare Zahlungstermine, Fristen und Sicherheiten, bevor Sie unterschreiben.
Geht es um Streit im Gesellschafterkreis, lohnt oft ein Blick auf die Ursache: Der Beitrag Konflikt in einer polnischen GmbH zeigt die Wege, die Gesellschaftern offenstehen. Vertragliche Grundlagen finden Sie unter Vertragsrecht in Polen.
Ein Verfahren in Polen läuft schon oder steht an und Sie möchten eine zweite Meinung? Rufen Sie Rechtsanwältin Natalia Sikorska direkt an: +48 785 699 035 oder schreiben Sie an ns@rbplegal.com.
Dieser Überblick dient der ersten Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.
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Diese Bewertungen stammen aus dem unabhängigen deutschen Anwaltsportal anwalt.de und sind dort öffentlich einsehbar: anwalt.de/aleksandra-surowiecka
„Frau Rechtsanwältin Aleksandra Surowiecka hat unsere Kanzlei in einem grenzüberschreitenden Fall (Deutschland-Polen) sehr kompetent unterstützt.“
M. B. · 15.06.2026 · Handels- & Gesellschaftsrecht
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I. B. · 01.07.2024 · Allgemeine Rechtsberatung
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A. S. · 09.06.2026 · Polnisches Arbeitsrecht
Weitere Referenzen unserer Mandanten:
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Bartosz Oplocki · Enitech sp. z o.o.
„Ich bekam konkrete Antworten auf meine Fragen und war mit der Beratung sehr zufrieden.“
Andrzej Polok · Rampf Formen Polska sp. z o.o.
„Eine super Kanzlei: schnell, verlässlich und sehr kundenorientiert. Vor allem Deutsch-sprechend.“
Dr. Dino André Schubert · OptiSo Unternehmensberatung, Schubert & Partner PartG
Häufige Fragen zur Prozessvertretung in Polen
Vertreten Sie uns auch vor deutschen Gerichten?
Nein, und das ist bewusst so: Wir sind eine polnische Kanzlei und vertreten Sie vor den polnischen Gerichten und Behörden, dafür durchgehend auf Deutsch. Dass diese Seite auf Deutsch geschrieben ist, heißt also: Mit uns sprechen Sie Deutsch, das Verfahren führen wir in Polen. Steht ein Verfahren in Deutschland an, arbeiten wir gern mit Ihrem deutschen Anwalt zusammen.
Müssen wir zu den Terminen nach Polen reisen?
In der Regel nicht. Mit einer Vollmacht erscheinen wir für Sie. Viele Termine finden in Polen ohnehin online statt, die nehmen wir aus unserem Büro in Wrocław wahr. Ihre Anwesenheit ist nur dann sinnvoll, wenn Sie selbst als Partei oder Zeuge gehört werden sollen, und auch das ist per Videoverbindung möglich.
Vertreten Sie auch außerhalb von Wrocław?
Ja, in ganz Polen. Zuständig ist häufig ein Gericht am Sitz der Gegenseite. Wir reisen zu diesen Terminen an oder nehmen sie online wahr, je nachdem, was für Ihren Fall günstiger ist.
In welcher Sprache läuft das Verfahren?
Vor polnischen Gerichten wird auf Polnisch verhandelt, und fremdsprachige Unterlagen brauchen eine beglaubigte Übersetzung. Beides übernehmen wir: Schriftsätze auf Polnisch, Erläuterung und gesamte Korrespondenz mit Ihnen auf Deutsch. Einen Übersetzer brauchen Sie für die Zusammenarbeit mit uns nicht.
Können wir ein deutsches Urteil in Polen vollstrecken?
Ja. Innerhalb der EU werden Urteile und Titel weitgehend gegenseitig anerkannt, ein neues Verfahren ist meist nicht nötig. Wir stellen den Antrag beim polnischen Gerichtsvollzieher und betreiben die Vollstreckung hier vor Ort.
Wie lange dauert ein Gerichtsverfahren in Polen?
Das hängt vom Gericht und vom Fall ab. Bei unbestrittenen Forderungen liegt der Zahlungsbefehl im Mahnverfahren oft schon nach einigen Wochen vor. Streitige Wirtschaftssachen brauchen in der ersten Instanz meist mehrere Monate bis rund zwei Jahre. Wir sagen Ihnen zu Beginn, in welchem Rahmen sich Ihr Fall bewegt, und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.
Was kostet die Prozessvertretung in Polen?
Honorar und Gerichtskosten kennen Sie, bevor wir beginnen. Abgerechnet wird nach Stundensatz oder, bei klar umrissenen Verfahren, zu einem Pauschalhonorar. Obsiegt Ihre Seite, trägt die Gegenseite nach polnischem Recht einen Teil Ihrer Kosten.
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