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Recht in Polen. Polnisches Gesellschaftsrecht und Handelsrecht

RBP Legal ist Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Wroclaw / Breslau, Polen. Unsere Rechtsanwälte sind Experte im polnischen Handels- und Gesellschaftsrecht und können Ihre Fragen beantworten. Wir sprechen fließend Deutsch!

RBP Legal Anwaltskanzlei bietet Ihnen fachliche und komplexe Rechtsdienstleistungen im polnischen Recht an. Die langjährige Berufserfahrung unserer Rechtsanwälte ermöglicht es uns, Sie bei verschiedenen Angelegenheiten des polnischen Handels- und Gesellschaftsrechts zu unterstützen.

Unsere Rechtsberatung für Sie im Bereich des polnischen Handels- und Gesellschaftsrechts umfasst u.a.:

  • Beratung bei der Wahl der optimalen Form Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit in Polen (Einzelunternehmen, polnische GmbH – Sp. z o.o., Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Offene Handelsgesellschaft, Partnergesellschaft),
  • komplexe Rechtsdienstleistungen und Unterstützung bei Gründung einer Gesellschaft in Polen (Gesellschaftsvertrag, Wahl der Vorstandsmitgliedern, Anmeldung der Gesellschaft beim Handelsregister),
  • Vorbereitung der Geschäftsordnungen für Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte,
  • Durchführung der Änderungen bei bestehenden Gesellschaftsverträgen der polnischen Gesellschaften,
  • Vorbereitung der Beschäftigungsverträge für die Geschäftsführer in Polen,
  • Durchführung von ordentlichen und außerordentlichen Gesellschafterversammlungen der polnischen Gesellschaften,
  • Kapitalbeschaffung (z.B. Kapitalerhöhungen, Gesellschafterzuschüsse etc.),
  • Haftung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten in Polen,
  • Rechtsberatung und Vertretung bei Konflikten zwischen Gesellschaftern, Vorstandsmitgliedern, Gesellschaftsorganen – Vertretung vor polnischen Gerichten,
  • Verschmelzung und Spaltung von Gesellschaften in Polen,
  • Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen der polnischen Gesellschaften – Vertretung vor polnischen Gerichten,
  • Beratung beim Erwerb / Verkauf von Anteilen bei polnischen Gesellschaften,
  • Rechtsdienstleistungen bei Auflösung von Gesellschaften in Polen.

RA Aleksandra Surowiecka

Ihr Anwalt für polnisches Gesellschaftsrecht

Ich spreche Deutsch!

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Vergütung. Klare Regeln

Die Regeln unserer Zusammenarbeit sind transparent und einfach. Die Vergütung für unsere Rechtsberatung rechnet sich nach dem Basis-Stundensatz ab. Bei größeren Projekten können Sie Pauschalhonorar wählen und bei längerer Zusammenarbeit bieten wir Ihnen günstige monatliche Pauschale an, wo Sie von niedrigeren, ermäßigten Stundensätzen profitieren können.

Fester Stundensatz
Beispiel: Gerichtsprozess gegen anderen Gesellschafter
  • Rechtsberatung bei konkretem Projekt
  • Wir informieren Sie laufend über den geschätzten Zeitaufwand bis zum Abschluss der Aufgabe
  • Sie entscheiden, welche Handlungen wir für Sie vornehmen sollen
  • Sie erhalten von uns laufend detaillierte Tätigkeitsnachweise
Monatliche Pauschale
Beispiel: Laufende Rechtsberatung für Ihre Sp. z o.o.
  • Sicherheit für Sie dank komplexer und laufender Rechtsberatung
  • Bis zu 20% Rabatt für den Stundensatz bei größeren Projekten
  • Wir handeln für Ihre Firma als interne Rechtsanwälte (In-House Lawyers), Sie und Ihre Mitarbeiter können uns jederzeit kontaktieren
  • Wir informieren Sie frühzeitig über geplante Änderungen im polnischen Recht und helfen Ihnen bei der richtigen Umsetzung der neuen Pflichten
  • Sie erhalten von uns detaillierte monatlich erstellte Tätigkeitsnachweise
Pauschalhonorar - individuell bestimmt
Beispiel: Gründung einer Gesellschaft in Polen
  • Festes Projekthonorar – Sie kennen die Höhe der Vergütung schon am Anfang des Projekts
  • Wir bestimmen gemeinsam mit Ihnen den Umfang unserer Rechtsberatung für Sie bei Ihrem Projekt
  • Sie erhalten von uns detaillierte Tätigkeitsnachweise vor Beginn des Projekts
Referenzen
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