Gesellschaftsrecht in Polen: Beratung für deutsche Unternehmen
RBP Legal ist eine polnische Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Wrocław. Unsere Rechtsanwälte sprechen fließend Deutsch und unterstützen Sie in allen Themen rund um polnisches Recht. Im polnischen Gesellschafts- und Handelsrecht sorgen wir dafür, dass Ihre Sp. z o.o. von Anfang an sicher aufgestellt ist: mit einem Gesellschaftsvertrag, der zu Ihren Plänen passt, klaren Zuständigkeiten und Beschlüssen, die auch Jahre später Bestand haben.

Rechtsanwältin (PL) · Polnisches Gesellschaftsrecht
Wir betreuen deutsche Unternehmen in allen Fragen des polnischen Gesellschafts- und Handelsrechts, von der Wahl der Rechtsform und der Gründung der Sp. z o.o. über Gesellschafterversammlungen, Beschlüsse und Kapitalmaßnahmen bis zu Anteilsübertragungen und Umstrukturierungen. Ziel ist eine Gesellschaft, die rechtlich sauber aufgestellt ist, mitwächst und Ihre Investition schützt.
Damit Ihre Gesellschaft in Polen rechtlich sauber aufgestellt ist
Drei typische Situationen und was Sie in jeder davon gewinnen: einen tragfähigen Start in Polen, Entlastung bei den laufenden Formalien und eine Struktur, die auch bei Veränderungen im Gesellschafterkreis trägt.
So arbeiten wir
Vier Schritte von der ersten Anfrage bis zur laufenden Betreuung, vom ersten Kontakt an durchgehend auf Deutsch, die Ersteinschätzung ist kostenfrei.
Kostenlose Ersteinschätzung
Sie schildern uns Ihr Vorhaben kurz per E-Mail oder Telefon. Sie erhalten eine erste rechtliche Einschätzung, kostenfrei und unverbindlich.
Vorgehen und Honorar
Wir schlagen Ihnen ein konkretes Vorgehen vor und nennen das Honorar, bevor wir mit der Arbeit beginnen. Keine Abrechnung ohne vorherige Absprache.
Umsetzung
Gesellschaftsverträge, Beschlüsse und Registeranträge erstellen wir zweisprachig deutsch-polnisch. Die Korrespondenz mit Ihnen läuft auf Deutsch.
Betreuung und Vertretung
Auf Wunsch übernehmen wir die laufende gesellschaftsrechtliche Betreuung Ihrer polnischen Gesellschaft sowie die Vertretung vor den polnischen Gerichten und im Registerverfahren.

- über 15 Jahre Berufserfahrung
- Beratung auf Deutsch, ohne Übersetzer
„Frau Rechtsanwältin Aleksandra Surowiecka hat unsere Kanzlei in einem grenzüberschreitenden Fall (Deutschland-Polen) sehr kompetent unterstützt.“
M. B. · 15.06.2026 · Handels- & Gesellschaftsrecht
Bewertungen auf dem unabhängigen deutschen Anwaltsportal anwalt.de: anwalt.de/aleksandra-surowiecka
Warum eine polnische Anwaltskanzlei für Gesellschaftsrecht in Polen
Bei uns beraten Sie in Polen zugelassene Rechtsanwälte, adwokat bzw. radca prawny. Beide Berufsbezeichnungen sind gesetzlich geschützt und unterliegen der obligatorischen Haftpflichtversicherung, der Verschwiegenheitspflicht und der Aufsicht der Kammer. „Berater“ darf sich dagegen jeder nennen.
Für Sie heißt das: Wir erstellen nicht nur Gesellschaftsverträge und Beschlüsse, sondern vertreten Sie auch im Registerverfahren vor dem KRS und vor den polnischen Wirtschaftsgerichten. Die Korrespondenz läuft auf Deutsch, die Dokumente erhalten Sie zweisprachig.
Nachstehend die Themen, mit denen deutsche Unternehmen im Gesellschaftsrecht in Polen am häufigsten zu uns kommen, geordnet nach drei Leistungsbereichen.
Rechtsform, Gründung der Sp. z o.o. und die ersten Pflichten nach der Eintragung.
Rechtsform wählen und Gesellschaft in Polen gründen
Für ein deutsches Unternehmen ist die Sp. z o.o., die polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung, in den allermeisten Fällen die passende Rechtsform: Haftungsbegrenzung, ein Gesellschafter genügt, Mindeststammkapital 5.000 PLN. Je nach Vorhaben kommen daneben eine Kommanditgesellschaft, eine einfache Aktiengesellschaft, eine Zweigniederlassung der deutschen GmbH oder ein Repräsentanzbüro in Betracht.
Gegründet wird entweder online im S24-System, schnell und günstig, dafür nach einem Musterformular, oder notariell mit einem frei gestalteten Gesellschaftsvertrag. Der notarielle Weg zahlt sich aus, sobald Sie Anteile vinkulieren, einzelnen Gesellschaftern Sonderrechte einräumen oder Sacheinlagen einbringen möchten. Nach einem kurzen Gespräch sagen wir Ihnen, welcher Weg zu Ihrem Vorhaben passt, erstellen den zweisprachigen Gesellschaftsvertrag und übernehmen die Anmeldung beim Handelsregister.
Ablauf, Unterlagen, Kosten und Fristen der Gründung haben wir ausführlich auf einer eigenen Seite beschrieben. Zum Einlesen: Sp. z o.o. im Überblick, die polnische 24h-Online-Gesellschaft und geringere Gerichtskosten bei der Gründung.

Kostenlose Info-Broschüre
Gründung einer Sp. z o.o. in Polen
Der Gründungsprozess Schritt für Schritt. Stammkapital, Kosten und die Formalien nach der Eintragung. Auf 11 Seiten.
Broschüre herunterladen (PDF, 994 KB). Ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse.
Nach der Eintragung: die ersten Pflichten Ihrer Sp. z o.o.
Mit der Eintragung im KRS ist die Gesellschaft entstanden, ein paar Formalien folgen aber noch: die Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer im Zentralregister CRBR, ergänzende Angaben beim Finanzamt, das Firmenkonto, die elektronische Zustellung amtlicher Korrespondenz und, sobald Sie Mitarbeiter beschäftigen, die Meldungen bei ZUS. Wer das gleich zu Beginn sauber erledigt, hat später im Registerverfahren und bei Prüfungen nichts nachzuholen.
Welche Schritte in welcher Reihenfolge anstehen, fasst der Beitrag Wichtige Schritte nach der Gründung Ihrer Sp. z o.o. zusammen. Zum Register der wirtschaftlichen Eigentümer: Zentralregister der wirtschaftlichen Eigentümer. Zur amtlichen Korrespondenz: elektronische Zustellung in Polen.
Versammlungen, Beschlüsse, Geschäftsführung und die Jahrespflichten Ihrer Gesellschaft.
Gesellschafterversammlung und Beschlüsse
Viele Entscheidungen in einer Sp. z o.o. sind nur wirksam, wenn Einberufung, Beschlussfähigkeit, Mehrheiten und Protokollierung stimmen; bei Änderungen des Gesellschaftsvertrags kommt die notarielle Form hinzu. Fehler an dieser Stelle fallen oft erst Jahre später auf, etwa beim Verkauf der Anteile oder in einem Registerverfahren.
Wir bereiten Versammlungen und Beschlüsse vor, begleiten sie und melden die Änderungen beim Register an.
Vertiefend: Gesellschafterversammlung der Sp. z o.o. und Abwesenheit eines Gesellschafters bei der Versammlung.
Geschäftsführung, Prokura und Verträge mit dem Geschäftsführer
Wer die Gesellschaft vertritt, wie Beschlüsse des Vorstands zustande kommen und wer einen Vertrag zwischen der Gesellschaft und ihrem eigenen Geschäftsführer unterschreiben darf, regelt das polnische Recht eigenständig. Wird die falsche Person tätig, ist der Vertrag im Zweifel unwirksam.
Mehr dazu: Geschäftsführung der polnischen GmbH, Verträge zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer sowie Prokurist in der polnischen Gesellschaft.
Kapital, Nachschüsse und Jahresabschluss
Braucht die Gesellschaft Mittel, stehen Kapitalerhöhung, Nachschüsse (dopłaty) oder ein Gesellschafterdarlehen zur Wahl. Die Varianten unterscheiden sich in Formalien, Steuerfolgen und Rückzahlbarkeit, deshalb klären wir das vor dem Beschluss und nicht danach. Einmal jährlich kommt die Feststellung des Jahresabschlusses und dessen Einreichung beim Register hinzu.
Vertiefend: Nachschüsse in der Sp. z o.o. und Finanzbericht der polnischen Gesellschaft.
Konflikte, Anteilsverkauf, Haftung der Organe und Umstrukturierungen.
Streit im Gesellschafterkreis
Blockierte Beschlüsse, ein Geschäftsführer, der gegen den Willen der Gesellschafter handelt, oder ein Minderheitsgesellschafter, der von Informationen abgeschnitten wird: Das polnische Recht stellt für diese Lagen konkrete Instrumente bereit, von der Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen Gesellschafterbeschlüsse über die Einziehung von Anteilen bis zur gerichtlichen Auflösung der Gesellschaft. Entscheidend sind die Fristen, die kurz sind.
Wir prüfen, welches Instrument in Ihrer Lage trägt, und vertreten Sie vor Gericht. Mögliche Wege beschreibt der Beitrag Konflikt in einer polnischen GmbH zwischen Geschäftsführer und Gesellschafter.
Wechsel im Gesellschafterkreis und in der Geschäftsführung
Beim Verkauf von Anteilen entscheidet zuerst der Gesellschaftsvertrag: Zustimmungsvorbehalte, Vorkaufs- und Vorerwerbsrechte können den Verkauf blockieren oder verzögern. Formal ist die Unterschrift notariell zu beglaubigen. Auch der Rücktritt oder die Abberufung eines Geschäftsführers folgt festen Regeln, einschließlich der Anmeldung beim Register.
Vertiefend: Anteile einer Sp. z o.o. verkaufen und Rücktritt und Abberufung des Geschäftsführers.
Haftung des Geschäftsführers und Vertretung vor Gericht
Nach Art. 299 Kodeks spółek handlowych haftet der Geschäftsführer einer Sp. z o.o. persönlich, wenn die Vollstreckung gegen die Gesellschaft erfolglos bleibt. Befreien kann er sich vor allem durch einen rechtzeitigen Insolvenzantrag. Wir prüfen die Haftungslage, sichern die Dokumentation und vertreten Geschäftsführer wie Gesellschaften in Haftungsprozessen. Wie die polnische Gerichtsbarkeit aufgebaut ist, erklärt der Beitrag Polnische Gerichte: Ein Leitfaden für deutsche Mandanten.
Umstrukturierung und Liquidation
Verschmelzung, Spaltung, Umwandlung der Rechtsform oder die geordnete Liquidation einer polnischen Gesellschaft laufen über mehrstufige Verfahren mit Plänen, Beschlüssen, Gläubigerschutz und Registeranmeldungen. Wir planen den Ablauf mit Ihnen, erstellen die Unterlagen und führen das Verfahren bis zur Eintragung beziehungsweise Löschung im KRS.
Dieser Überblick dient der ersten Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.
4,9 von 5 Sterne auf anwalt.de
Alle Bewertungen stammen aus dem unabhängigen deutschen Anwaltsportal anwalt.de und sind dort öffentlich einsehbar: anwalt.de/aleksandra-surowiecka
„Frau Rechtsanwältin Aleksandra Surowiecka hat unsere Kanzlei in einem grenzüberschreitenden Fall (Deutschland-Polen) sehr kompetent unterstützt.“
M. B. · 15.06.2026 · Handels- & Gesellschaftsrecht
„In einer schwierigen Situation mit einem polnischen Schuldner hat sie äußerst kompetent gehandelt und in kurzer Zeit ein hervorragendes Ergebnis erzielt.“
J. P. · 04.03.2026 · Allgemeines Vertragsrecht
„Sehr kompetente Beratung, sehr schnelle Ausführung. Mehr als empfehlenswert. Jederzeit wieder, hoch zufrieden.“
I. B. · 01.07.2024 · Allgemeine Rechtsberatung
„Wir können die Kanzlei jederzeit empfehlen, sehr freundliche Mitarbeiter und hoch professionell.“
C. W. · 20.09.2024 · Wirtschaftsrecht
„Die Unterhaltung in deutscher Sprache hat die gesamte Angelegenheit sehr erleichtert und führte somit schnell zu einem Ergebnis.“
R. K. · 04.12.2019 · Allgemeines Vertragsrecht
„Frau Surowiecka hat uns engagiert und kompetent sehr kurzfristig beraten und den vorgelegten Fall übernommen und sehr zeitnah zu einem guten Abschluss gebracht!“
A. S. · 09.06.2026 · Polnisches Arbeitsrecht
Weitere Referenzen unserer Mandanten:
„Tolle Kommunikation und solides Wissen. Diese Kanzlei kann ich wirklich empfehlen.“
Bartosz Oplocki · Enitech sp. z o.o.
„Ich bekam konkrete Antworten auf meine Fragen und war mit der Beratung sehr zufrieden.“
Andrzej Polok · Rampf Formen Polska sp. z o.o.
„Eine super Kanzlei: schnell, verlässlich und sehr kundenorientiert. Vor allem Deutsch-sprechend.“
Dr. Dino André Schubert · OptiSo Unternehmensberatung, Schubert & Partner PartG
Häufige Fragen zum Gesellschaftsrecht in Polen
Muss der Geschäftsführer polnischer Staatsbürger sein oder in Polen wohnen?
Nein. Weder die Staatsangehörigkeit noch ein Wohnsitz in Polen sind Voraussetzung. Für die Anmeldung im Register werden allerdings die Zustimmung zur Bestellung und eine Zustelladresse benötigt.
Wie oft muss eine Sp. z o.o. eine Gesellschafterversammlung abhalten?
Mindestens einmal im Jahr. Die ordentliche Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und muss innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres stattfinden, bei einem Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr also bis Ende Juni. Weitere Versammlungen können Sie jederzeit einberufen, wenn eine Entscheidung ansteht.
Können wir Beschlüsse auch von Deutschland aus fassen?
Ja. Die Versammlung kann per Videokonferenz stattfinden, sofern der Gesellschaftsvertrag das nicht ausschließt, und viele Beschlüsse lassen sich schriftlich ohne Versammlung fassen, wenn alle Gesellschafter einverstanden sind. Nur wo das Gesetz eine notarielle Niederschrift verlangt, etwa bei einer Änderung des Gesellschaftsvertrags, wirkt ein polnischer Notar mit. Auch dafür genügt eine Vollmacht, eine Reise nach Polen ist nicht nötig.
Wie läuft der Verkauf von Geschäftsanteilen an einer Sp. z o.o. ab?
Zuerst schauen wir in den Gesellschaftsvertrag: Zustimmungsvorbehalte, Vorkaufs- oder Vorerwerbsrechte bestimmen, wer wann an wen verkaufen darf. Der Vertrag selbst braucht notariell beglaubigte Unterschriften. Danach folgen die Meldung der neuen Gesellschafterliste beim Handelsregister KRS, bei Bedarf eine Aktualisierung im Register der wirtschaftlichen Eigentümer und die Steuer auf zivilrechtliche Handlungen (PCC) von 1 Prozent, die der Käufer trägt.
Haftet der Geschäftsführer für Verbindlichkeiten der Sp. z o.o.?
Grundsätzlich haftet die Gesellschaft mit ihrem Vermögen. Nach Art. 299 Kodeks spółek handlowych haften die Geschäftsführer jedoch subsidiär, wenn die Vollstreckung gegen die Gesellschaft erfolglos bleibt. Von dieser Haftung kann sich der Geschäftsführer befreien, unter anderem durch einen rechtzeitigen Insolvenzantrag.
Beraten Sie auch auf Deutsch?
Ja. Beratung, Korrespondenz und Vertragsentwürfe erfolgen auf Deutsch, die Dokumente erhalten Sie zweisprachig deutsch-polnisch.
Suchen Sie einen Rechtsanwalt in Polen, der auf Gesellschaftsrecht in Polen spezialisiert ist und Deutsch spricht?
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