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RBP Legal · Polnische Rechtsanwaltskanzlei in Wrocław

Arbeitsrecht in Polen: Beratung für deutsche Unternehmen

RBP Legal ist eine polnische Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Wrocław. Unsere Rechtsanwälte sprechen fließend Deutsch und unterstützen Sie in allen Themen rund um polnisches Recht. Im Bereich des polnischen Arbeitsrechts bieten wir komplexe rechtliche Unterstützung für Sie an.

Aleksandra Surowiecka, Rechtsanwältin für polnisches Arbeitsrecht bei RBP Legal in Wrocław

Aleksandra Surowiecka
Rechtsanwältin (PL) · Polnisches Arbeitsrecht
Mitglied der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer AHK Polen
4,9 von 5Bewertungen auf anwalt.de
über 15 JahreErfahrung im Arbeitsrecht
DE · PL · ENBeratung ohne Übersetzer

Wir betreuen deutsche Unternehmen in allen Fragen des polnischen Arbeitsrechts, von der Einstellung der ersten Mitarbeiter über Vertragsänderungen und Kündigungen bis zur Gruppenentlassung, zur Kontrolle der Staatlichen Arbeitsinspektion und zur Vertretung vor dem polnischen Arbeitsgericht.

Damit Sie im polnischen Arbeitsrecht auf der sicheren Seite sind

Drei typische Situationen und was Sie in jeder davon gewinnen: Rechtssicherheit beim Aufbau Ihrer Belegschaft, Entlastung im Tagesgeschäft und Schutz im Konfliktfall.

Beschäftigung in Polen aufbauen: Bürogebäude, unterzeichneter Arbeitsvertrag und Unternehmensstruktur

Von Anfang an rechtssicher einstellen

  • Wahl der Vertragsart: Arbeitsvertrag, Auftragsvertrag oder B2B-Vertrag,
  • Zweisprachige Arbeits-, Management- und Wettbewerbsverträge,
  • Anstellung durch die deutsche GmbH und Beschäftigung von Ausländern,
Laufende arbeitsrechtliche Betreuung in Polen: Arbeitsordnung, Fristen und Dokumentation

Im Personalalltag rechtlich abgesichert

  • Arbeits- und Vergütungsordnungen (regulamin pracy, wynagradzania),
  • Arbeitszeitmodelle nach polnischem Arbeitsrecht,
  • Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis,
  • Arbeitsrechtliche Due Diligence vor Übernahmen,
Konflikt, Kündigung und Kontrolle in Polen: Kündigungsdokument mit Stempel, Checkliste und Prüfung

Bei Konflikt und Kontrolle gut vertreten

  • Kündigungsprozess und Vertretung vor den Arbeitsgerichten,
  • Gruppenentlassungen (zwolnienia grupowe),
  • Kontrollen der Staatlichen Arbeitsinspektion (PIP),
  • Vertretung von Arbeitnehmern und Führungskräften.

So arbeiten wir

Vier Schritte von der ersten Anfrage bis zur Vertretung, vom ersten Kontakt an durchgehend auf Deutsch, die Ersteinschätzung ist kostenfrei.

1

Kostenlose Ersteinschätzung

Sie schildern uns Ihren Fall kurz per E-Mail oder Telefon. Sie erhalten eine erste rechtliche Einschätzung, kostenfrei und unverbindlich.

2

Vorgehen und Honorar

Wir schlagen Ihnen ein konkretes Vorgehen vor und nennen das Honorar, bevor wir mit der Arbeit beginnen. Keine Abrechnung ohne vorherige Absprache.

3

Umsetzung

Verträge, Kündigungen und Schriftsätze erstellen wir zweisprachig deutsch-polnisch. Die Korrespondenz mit Ihnen läuft auf Deutsch.

4

Betreuung und Vertretung

Auf Wunsch übernehmen wir die laufende arbeitsrechtliche Betreuung Ihres Standorts sowie die Vertretung vor dem Arbeitsgericht und bei Kontrollen der Arbeitsinspektion.

Ihre Ansprechpartnerin für polnisches Arbeitsrecht
Aleksandra Surowiecka, Rechtsanwältin für polnisches Arbeitsrecht bei RBP Legal

Aleksandra Surowiecka
Rechtsanwältin (PL) · Wrocław
  • über 15 Jahre Berufserfahrung
  • Beratung auf Deutsch, ohne Übersetzer
  • Vertretung vor polnischen Arbeitsgerichten
Die Kommunikation läuft auf Deutsch: telefonisch, per E-Mail und während des gesamten Mandats.
★★★★★

„Frau Surowiecka hat uns engagiert und kompetent sehr kurzfristig beraten und den vorgelegten Fall übernommen und sehr zeitnah zu einem guten Abschluss gebracht!“

A. S. · 09.06.2026 · Polnisches Arbeitsrecht

★★★★★

„Sehr gute Beratung, sympathisch, immer schnelle Beantwortung von Fragen oder Unklarheiten, ich kann die Zusammenarbeit nur empfehlen!“

W. E. · 12.01.2026 · Arbeitsrecht

Bewertungen auf dem unabhängigen deutschen Anwaltsportal anwalt.de: anwalt.de/aleksandra-surowiecka

Warum eine polnische Anwaltskanzlei

RBP Legal ist eine polnische Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Wrocław. Bei uns beraten Sie in Polen zugelassene Rechtsanwälte, adwokat bzw. radca prawny, die Mitglieder der Rechtsanwaltskammern in Wrocław sind. Beide Berufsbezeichnungen sind gesetzlich geschützt und setzen Studium, mehrjährige Ausbildung und Berufsprüfung voraus; beide Berufe unterliegen der obligatorischen Berufshaftpflichtversicherung, der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht und der Aufsicht der Kammer. „Berater“ darf sich dagegen jeder nennen.

Für Sie bedeutet das: Wir prüfen nicht nur Dokumente, sondern vertreten Sie auch vor den polnischen Arbeitsgerichten und bei Kontrollen der Staatlichen Arbeitsinspektion (PIP). Sie korrespondieren mit uns auf Deutsch und erhalten Ihre arbeitsrechtlichen Dokumente zweisprachig deutsch-polnisch.

Nachstehend finden Sie einen Überblick über die Themen, mit denen deutsche Arbeitgeber in Polen am häufigsten zu uns kommen, geordnet nach den drei Leistungsbereichen.

Leistungsbereich
Beschäftigung in Polen aufbauen

Vertragsart, Arbeitsverträge und die Anstellung von Mitarbeitern in Polen.

Mitarbeiter in Polen einstellen

Für ein deutsches Unternehmen gibt es drei Wege, Personal in Polen zu beschäftigen. Die Wahl entscheidet über Sozialversicherung, Steuern, Dokumentation und Haftungsrisiko:

  • Polnische Tochtergesellschaft (sp. z o.o.): die Gesellschaft wird selbst Arbeitgeber und übernimmt Personalakten, ZUS-Meldungen und Lohnsteuer. Mehr dazu: GmbH Gründung in Polen.
  • Direkte Anstellung durch die deutsche GmbH: auch ohne Gesellschaft in Polen möglich; zu klären sind ZUS-Registrierung, Lohnsteuer, arbeitsmedizinische Untersuchungen, BHP-Schulungen und die Frage einer Betriebsstätte.
  • Entsendung nach Polen: mit A1-Bescheinigung und unter Beachtung der polnischen Mindestarbeitsbedingungen; geeignet für befristete Projekte, nicht als Dauerlösung.

Wir prüfen, welcher Weg zu Ihrem Vorhaben passt, und erstellen den zweisprachigen Arbeitsvertrag nach polnischem Recht mit der gesamten Pflichtdokumentation.

Kostenlose Ersteinschätzung

Sie stellen die ersten Mitarbeiter in Polen ein und sind unsicher, welche Unterlagen der polnische Arbeitgeber braucht? Rufen Sie Rechtsanwältin Aleksandra Surowiecka direkt an: +48 691 841 406 oder schreiben Sie an as@rbplegal.com.

Arbeitsvertrag, Auftragsvertrag oder B2B-Vertrag?

Das polnische Recht kennt drei Grundmodelle der Zusammenarbeit. Welches passt, entscheidet nicht die Bezeichnung im Vertrag, sondern die tatsächliche Art der Zusammenarbeit, und genau darauf schaut die polnische Arbeitsinspektion.

Wir wählen mit Ihnen das Modell, das zu Ihrem Vorhaben passt, und formulieren den Vertrag so, dass er einer Kontrolle standhält. Das schützt Sie vor rückwirkenden ZUS-Beiträgen, Steuernachforderungen und vor der Umqualifizierung eines B2B-Vertrags in ein Arbeitsverhältnis.

Ausführlicher Vergleich der drei Modelle mit Kosten, Risiken und Kündigungsschutz: Arbeitsvertrag, Auftragsvertrag oder B2B-Vertrag in Polen. Wann aus einem B2B-Vertrag ein Arbeitsverhältnis wird, zeigt der Beitrag Neue Befugnisse der polnischen Arbeitsinspektion.

Leistungsbereich
Laufende arbeitsrechtliche Betreuung

Vertragsänderungen, Wettbewerbsverbot und die Dokumentation im Personalalltag.

Arbeitsvertrag ändern: Aneks oder Änderungskündigung

Gehalt, Aufgaben oder Arbeitsort ändern sich. In Polen entscheidet die Zustimmung des Arbeitnehmers darüber, welcher Weg zulässig ist. Wir wählen die Variante, mit der Ihre Änderung wirksam wird, ohne dass das Arbeitsverhältnis angreifbar wird.

Wann eine Änderungsvereinbarung (aneks) genügt und wann eine Änderungskündigung erforderlich ist: Arbeitsvertrag in Polen ändern.

Wettbewerbsverbot in Polen

Ein Wettbewerbsverbot schützt Ihr Know-how nur dann, wenn es die polnischen Vorgaben zu Form, Dauer und Entschädigung einhält. Andernfalls ist die Klausel im Streitfall wertlos. Wir formulieren Vereinbarungen, die vor Gericht Bestand haben, und halten die Entschädigung im vertretbaren Rahmen.

Welche Klauseln wirksam sind und was ein Wettbewerbsverbot kostet: Wettbewerbsverbot in Polen.

Leistungsbereich
Konflikt, Kündigung und Kontrolle

Kündigung, Gruppenentlassung, Abfindung und Vertretung vor den Arbeitsgerichten.

Kündigung eines Arbeitnehmers in Polen

Die Kündigung bedarf der Schriftform, und der Arbeitgeber muss den Grund konkret, wahr und nachprüfbar angeben; pauschale Formulierungen halten vor polnischen Arbeitsgerichten selten stand.

Wir prüfen den Kündigungsgrund vor der Übergabe des Schreibens, erstellen die Dokumente zweisprachig und vertreten Sie im Prozess. Vertiefend: die häufigsten Fehler bei der Kündigung in Polen, Kündigung per E-Mail und Kündigung ohne Unterschrift des Arbeitnehmers.

Titelseite des Praxisleitfadens Mitarbeiter in Polen kündigen ohne teure Fehler von RBP Legal

Kostenloser Praxisleitfaden

Mitarbeiter in Polen kündigen – ohne teure Fehler

Der Kündigungsprozess in fünf Schritten, eine Checkliste vor der Kündigung, die sieben häufigsten Fehler deutscher Arbeitgeber und der Vergleich Kündigung oder Aufhebungsvertrag, kompakt auf sechs Seiten.

Leitfaden herunterladen (PDF, 1,2 MB). Ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse.

Gruppenentlassung und Abfindung (zwolnienia grupowe)

Betriebsbedingte Entlassungen folgen in Polen einem eigenen Gesetz mit festen Schwellenwerten, Konsultationspflichten und Abfindungen. Wird das Verfahren nicht eingehalten, sind die Kündigungen angreifbar. Deshalb planen wir mit Ihnen jeden Schritt und jede Frist im Voraus.

Schwellenwerte, Ablauf des Verfahrens und die Höhe der Abfindung im Detail: Gruppenentlassung in Polen.

Kostenlose Ersteinschätzung

Sie planen eine Kündigung oder eine Gruppenentlassung in Polen und möchten ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht vermeiden? Die erste Einschätzung durch Rechtsanwältin Aleksandra Surowiecka ist kostenlos und unverbindlich: +48 691 841 406 oder as@rbplegal.com.

Vertretung von Arbeitnehmern und Führungskräften

Unsere Mandanten sind überwiegend Arbeitgeber. In Einzelfällen vertreten wir auch deutsche Arbeitnehmer, Geschäftsführer und Führungskräfte, deren Arbeits- oder Managementvertrag polnischem Recht unterliegt, etwa bei einer unzureichend begründeten Kündigung, bei der Abrechnung von Resturlaub, Bonus und Überstunden oder bei der Entschädigung für ein Wettbewerbsverbot. Vor jeder Mandatsübernahme prüfen wir, ob ein Interessenkonflikt mit einem bestehenden Mandat besteht.

Häufige Fragen zum Arbeitsrecht in Polen

Kann eine deutsche GmbH einen Arbeitnehmer in Polen anstellen, ohne eine Gesellschaft in Polen zu haben?

Ja. Die deutsche GmbH kann selbst polnischer Arbeitgeber sein. Zu klären sind die Anmeldung bei ZUS, die Abführung von Beiträgen und Lohnsteuer sowie die Pflichten im Arbeitsschutz.

Welches Recht gilt für einen Mitarbeiter, der in Polen für ein deutsches Unternehmen arbeitet?

In der Regel polnisches Arbeitsrecht, weil die Arbeit gewöhnlich in Polen verrichtet wird. Eine Rechtswahl im Vertrag darf die polnischen Mindeststandards nicht unterlaufen.

Muss eine Kündigung in Polen begründet werden?

Ja. Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber ist ein konkreter und wahrer Grund anzugeben; eine unzureichende Begründung ist der häufigste Grund für eine erfolgreiche Klage des Arbeitnehmers.

Wie lang sind die Kündigungsfristen nach polnischem Arbeitsrecht?

Zwei Wochen bei einer Beschäftigung von weniger als 6 Monaten, ein Monat ab 6 Monaten und drei Monate ab 3 Jahren beim jeweiligen Arbeitgeber (Art. 36 § 1 Kodeks pracy). Gegen die Kündigung kann der Arbeitnehmer innerhalb von 21 Tagen klagen (Art. 264 Kodeks pracy).

Muss bei einer betriebsbedingten Kündigung in Polen eine Abfindung gezahlt werden?

Ja, wenn der Arbeitgeber mindestens 20 Arbeitnehmer beschäftigt und der betriebsbedingte Grund der einzige Kündigungsgrund ist, auch bei nur einem betroffenen Arbeitnehmer. Sie beträgt je nach Betriebszugehörigkeit eine bis drei Monatsvergütungen.

Beraten Sie auch auf Deutsch?

Ja. Beratung, Korrespondenz und Vertragsentwürfe erfolgen auf Deutsch, die Dokumente erhalten Sie zweisprachig deutsch-polnisch.

Dieser Überblick dient der ersten Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

Aleksandra Surowiecka, Rechtsanwältin für polnisches Arbeitsrecht bei RBP Legal in Wrocław

Ihre Ansprechpartnerin: Aleksandra Surowiecka

Rechtsanwältin (PL), über 15 Jahre Berufserfahrung. Sie berät deutsche Unternehmen im polnischen Arbeitsrecht, von der Einstellung über Vertragsänderungen bis zur Kündigung, und vertritt sie vor den polnischen Arbeitsgerichten und bei Kontrollen der Staatlichen Arbeitsinspektion. Darüber hinaus berät sie im polnischen Handels- und Gesellschaftsrecht. Sprachen: Deutsch, Englisch, Polnisch.

Telefon: +48 691 841 406

E-Mail: as@rbplegal.com

Schildern Sie uns kurz Ihren Fall: Die erste Einschätzung auf Deutsch erhalten Sie im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung. Unverbindlich und für Sie kostenfrei.

Weitere Bewertungen unserer Mandanten
4,9
★★★★★
Sehr gut

4,9 von 5 Sterne auf anwalt.de

Alle Bewertungen stammen aus dem unabhängigen deutschen Anwaltsportal anwalt.de und sind dort öffentlich einsehbar: anwalt.de/aleksandra-surowiecka

★★★★★

„Frau Rechtsanwältin Aleksandra Surowiecka hat unsere Kanzlei in einem grenzüberschreitenden Fall (Deutschland-Polen) sehr kompetent unterstützt.“

M. B. · 15.06.2026 · Handels- & Gesellschaftsrecht

★★★★★

„In einer schwierigen Situation mit einem polnischen Schuldner hat sie äußerst kompetent gehandelt und in kurzer Zeit ein hervorragendes Ergebnis erzielt.“

J. P. · 04.03.2026 · Allgemeines Vertragsrecht

★★★★★

„Ich wurde sofort kontaktiert, und wurde auch top beraten. Alles im allen eine sehr professionelle Anwältin.“

A. S. · 17.07.2024 · Arbeitsrecht

★★★★★

„Hervorragende und zeitnahe Beratung und Abwicklung des Sachverhaltes. Sehr professionelles und effektives Auftreten.“

A. W. · 03.01.2022 · Arbeitsrecht

★★★★★

„Wir können die Kanzlei jederzeit empfehlen, sehr freundliche Mitarbeiter und hoch professionell.“

C. W. · 20.09.2024 · Wirtschaftsrecht

★★★★★

„Die Unterhaltung in deutscher Sprache hat die gesamte Angelegenheit sehr erleichtert und führte somit schnell zu einem Ergebnis.“

R. K. · 04.12.2019 · Allgemeines Vertragsrecht

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