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Immobilienkauf in Polen: Wichtige Kaufvertragsklauseln beim Erwerb vom Sekundärmarkt

Der Erwerb einer Immobilie vom Sekundärmarkt wirkt oft wie ein Routinegeschäft: Der Vertragsentwurf liegt vor, die Parteien haben sich geeinigt, der Notartermin steht, und alles soll schnell gehen. Genau darin liegt aber das Risiko: Viele Entwürfe vom Notar enthalten keine konkreten Sicherungen für den Käufer. Wer dann bereits zahlt oder sich bindet, ist rechtlich häufig noch nicht ausreichend geschützt – und steht bei Verzögerungen, fehlenden Unterlagen oder Streit über Übergabe bzw. Nutzungsrechte schnell schlechter da. Eine anwaltliche Prüfung vor dem Notartermin schafft Klarheit und Kontrolle, bevor Schaden entsteht.

Kaufpreis und Zahlungssicherheit. Der häufigste Risikopunkt bei Immobilienkauf in Polen

Beim Erwerb vom Sekundärmarkt sieht man in Vertragsentwürfen immer wieder eine Kaufpreiszahlung „im Voraus“ – die vollständige Zahlung vor der Beurkundung oder eine hohe Anzahlung ohne ausreichende Absicherung. Für den Käufer ist das riskant, weil das Eigentum erst mit der notariellen Urkunde und der rechtlichen Abwicklung tatsächlich gesichert ist. Fließt der Kaufpreis zu früh, kann eine Rückabwicklung im Streitfall schnell kompliziert, zeitaufwendig und kostenintensiv werden.

Stattdessen empfiehlt sich in der Praxis meist eine der folgenden, klaren Lösungen:

  • Zahlung am Tag der Beurkundung (unmittelbar nach Unterzeichnung der notariellen Urkunde), oder
  • notarielles Treuhand-/Depotkonto (depozyt notarialny), bei dem der Notar den Kaufpreis erst dann an den Verkäufer auszahlt, wenn die vertraglich vereinbarten Bedingungen erfüllt sind.

Diese Mechanismen sind auf der einen Seite völlig fair, aber gleichzeitig verbessern die Position des Käufers erheblich – nicht „auf dem Papier“, sondern ganz konkret im Risikofall.

Übergabe, Räumung, Schlüssel: „Frei von Personen und Sachen“ muss wirklich klar sein

Beim Sekundärmarkt ist die Immobilie oft bereits genutzt: Eigentümer wohnen noch dort, es gibt Möbel, oder es existieren informelle Nutzungsverhältnisse. Ohne präzise Regelung können nach dem Kauf unerwartete Konflikte entstehen – etwa wenn die Wohnung nicht geräumt ist, Schlüssel fehlen oder Zählerstände unklar sind.

Aus Sicht des Käufers sollte der Vertrag vor allem klar und ohne Interpretationsspielraum folgende Bereiche regeln:

  • dass die Immobilie frei von Personen (ohne Bewohner/Mieter/Nutzer) übergeben wird,
  • dass keine Rechte Dritter bestehen (insbesondere kein Miet-, Untermiet- oder Leih-/Gebrauchsüberlassungsverhältnis),
  • sowie einen konkreten Übergabetermin und die Pflicht zur Übergabe geräumt (sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird).

Sehr empfehlenswert ist außerdem, die Übergabe zwingend über ein Übergabeprotokoll zu dokumentieren (Zustand, Zählerstände, Schlüssel, ggf. Fotodokumentation). Das ist keine bloße Formalität, sondern wichtige Absicherung und Dokumentation für Ernstfall.

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Immobilienkauf in Polen. Rechte Dritter, Belastungen und „stille Risiken“: Nicht nur Grundbuch prüfen, sondern Verantwortung zuweisen

Das polnische Grundbuch (księga wieczysta) ist zentral – aber beim Sekundärmarkt reicht es in der Praxis nicht, „nur“ festzustellen, was eingetragen ist. Entscheidend ist, was der Verkäufer zusichert und wofür er haftet, falls sich nach dem Kauf doch noch Ansprüche oder Einschränkungen zeigen.

Ein anwaltlich gut formulierter Vertrag enthält üblicherweise:

  • klare Verkäufererklärungen zur Freiheit von Rechten Dritter,
  • eindeutige Regeln, welche Belastungen der Käufer übernimmt – und welche der Verkäufer vor dem Vollzug zu beseitigen hat,
  • sowie (je nach Verhandlungsspielraum) eine Freistellungs- bzw. Kostentragungsregel, falls nachträglich Ansprüche Dritter auftauchen.

Das Ziel ist simpel: Wenn ein Risiko nicht ausgeschlossen werden kann, sollte zumindest klar sein, wer es trägt.

Dokumente und Nachweise: Beim Immobilienkauf in Polen vom Sekundärmarkt häufig unterschätzt

Viele Sekundärmarkt-Immobilien haben „Vorgeschichten“: Erbschaft, Schenkung, frühere Teilungen, ältere Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft, ausstehende Bescheinigungen. Nicht alles sieht man im Grundbuch – und nicht alles ist „automatisch“ unkritisch, nur weil ein Notartermin angesetzt ist.

Aus Sicht des Käufers ist es sinnvoll, vertraglich sicherzustellen:

  • dass bestimmte Unterlagen spätestens zum Notartermin vorliegen,
  • und dass es klare Folgen gibt, wenn Dokumente fehlen (z. B. Terminverschiebung, Nachlieferungsfrist, ggf. Zurückbehalt eines Teilbetrags).

Das ist besonders wichtig, wenn der Kauf „zeitkritisch“ ist und man als Käufer sonst faktisch unter Druck gerät.

Energieausweis und Denkmalschutz in Polen: Formalität? Beim Immobilienkauf vom Sekundärmarkt oft relevant

Beim Sekundärmarkt taucht regelmäßig die Frage nach dem Energieausweis auf – teils mit dem Argument, er sei „nicht notwendig“. Für Käufer ist das nicht nur eine Formalie: Der Ausweis liefert zumindest einen Orientierungsrahmen zur energetischen Qualität und kann später (Weiterverkauf, Vermietung, Modernisierung) praktisch relevant oder sogar erforderlich werden. Daher ist es sinnvoll, die Übergabe solchen Dokuments vertraglich klar zu verlangen – idealerweise spätestens bei Beurkundung oder mit kurzer Nachlieferungsfrist.

Ein weiterer Punkt, der häufig erst „nebenbei“ erwähnt wird: ein möglicher Schutzstatus (z. B. Eintrag in kommunalen Verzeichnissen bzw. Denkmalschutzbezug). Das kann Renovierungen und Veränderungen (Fenster, Fassade, Außenhülle, Gemeinschaftsteile) spürbar beeinflussen – zeitlich, organisatorisch und finanziell. Käufer sollten daher zumindest Klarheit über den konkreten Status und etwaige Auflagen schaffen, weil die praktischen Folgen häufig unterschätzt werden.

Eigentümergemeinschaft / Genossenschaft: Rückstände und Sonderumlagen als „Kostenfalle“

Gerade beim Wohnungskauf vom Sekundärmarkt ist die wirtschaftliche Lage der Wohnung nicht nur „Kaufpreis“, sondern auch laufende und zukünftige Kosten innerhalb der Gemeinschaft oder Genossenschaft. Problematisch sind vor allem:

  • Rückstände des Verkäufers,
  • sowie geplante Sanierungen und mögliche Sonderumlagen.

Deshalb empfiehlt sich eine aktuelle Bescheinigung über keine Rückstände (inkl. Instandhaltungsfonds) und – soweit möglich – Information über geplante Maßnahmen bzw. gefasste Beschlüsse.

FAZIT: Beim Sekundärmarkt entscheidet der Vertrag über die Sicherheit des Kaufs

Beim Immobilienkauf vom Sekundärmarkt ist der notarielle Kaufvertrag mehr als „Form“. Er entscheidet über die wichtigsten Käuferinteressen: Zahlungssicherheit, tatsächliche Übergabe, Freiheit von Nutzern, klare Risikozuweisung, vollständige Unterlagen und kalkulierbare Folgekosten.

Eine anwaltliche Prüfung des Kaufvertrags ist beim Erwerb vom Sekundärmarkt definitiv sinnvoll – immer vor dem Notartermin. Denn oft geht es nicht darum, „härter“ zu verhandeln, sondern faire und klare Klauseln einzubauen, die beiden Seiten Rechtssicherheit geben und dem Käufer teure Überraschungen ersparen.

Durch solche ausgewogenen Sicherungsmechanismen lassen sich insbesondere vermeiden:

  • Zahlungsrisiken (z. B. Kaufpreisfluss ohne ausreichende Absicherung),
  • Übergabeprobleme (nicht geräumte Immobilie, fehlende Schlüssel, Streit über Zählerstände oder Zustand),
  • Nutzungs- und Drittrechte (Mieter, informelle Nutzer, nicht offengelegte Besitz- oder Nutzungsrechte),
  • Dokumentenrisiken (fehlende Bescheinigungen/Nachweise),
  • Kostenüberraschungen rund um die Gemeinschaft/Genossenschaft (Rückstände, geplante Sanierungen, Sonderumlagen),
  • sowie Konflikte über Mängel und Haftung, weil Zustandsfragen nicht sauber dokumentiert wurden.

Kurz: Mit fairen, präzisen Vertragsklauseln wird der Kauf planbarer – und der Käufer gewinnt Sicherheit, ohne die Transaktion unnötig zu belasten.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir begleiten deutschsprachige Käufer beim Erwerb von Immobilien in Polen (auch vom Sekundärmarkt) und bei der rechtssicheren Gestaltung von Kaufverträgen – klar, praxisorientiert und auf Deutsch:

  • Prüfung und Optimierung von Kaufvertragsentwürfen (Kaufpreis, Sicherheiten, Übergabe, Haftung)
  • Gestaltung fairer Sicherheitsmechanismen (z. B. notarielles Depot, klare Übergaberegeln, Vertragsstrafen bei Verzögerung)
  • Prüfung zentraler Unterlagen (Grundbuch, Unterlagenkette je nach Erwerbstitel, Bescheinigungen der Gemeinschaft / Genossenschaft)
  • Formulierung konkreter Vertragsklauseln zu Freiheit von Personen und Rechten Dritter, Dokumentenpflichten und Risikozuweisung
  • Abstimmung mit Notariat und Begleitung bis zur Beurkundung, damit Änderungen rechtzeitig in den Entwurf einfließen.

Unsere Kanzlei RBP Legal unterstützt Sie umfassend im polnischen Recht – vom ersten Beratungsgespräch bis zur rechtssicheren Umsetzung Ihrer Ziele. Kontaktieren Sie uns gern, wenn Sie Ihren Immobilienkauf in Polen zuverlässig absichern möchten.

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