Skip to content
RBP Legal · Polnische Rechtsanwaltskanzlei in Wrocław

Vertragsrecht in Polen: Beratung für deutsche Unternehmen

RBP Legal ist eine polnische Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Wrocław. Unsere Rechtsanwälte sprechen fließend Deutsch und beraten Sie im polnischen Recht. Bei Verträgen mit polnischen Geschäftspartnern sorgen wir dafür, dass Sie mit einem guten Gefühl unterschreiben: klare Pflichten, verlässliche Fristen und Regelungen, die auch dann tragen, wenn etwas anders läuft als geplant.

Aleksandra Surowiecka, Rechtsanwältin für Vertragsrecht in Polen bei RBP Legal in Wrocław

Aleksandra Surowiecka
Rechtsanwältin (PL) · Polnisches Vertragsrecht
Mitglied der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer
4,9 von 5Bewertungen auf anwalt.de
über 15 JahreErfahrung im Vertragsrecht
DE · PL · ENBeratung ohne Übersetzer

Wir begleiten deutsche Unternehmen bei allen Verträgen, die polnischem Recht unterliegen: vom Kauf-, Liefer- und Rahmenvertrag über Bau-, Werk- und Dienstleistungsverträge bis zu Miet-, Lizenz- und Geheimhaltungsvereinbarungen. Wir entwerfen die Fassung, die Sie unterschreiben, prüfen die Entwürfe Ihres polnischen Partners, verhandeln mit und setzen Ihre Ansprüche notfalls vor den polnischen Gerichten durch.

Damit Ihre Verträge in Polen sicher stehen

Drei typische Situationen und was Sie in jeder davon gewinnen: einen Vertrag, der Ihre Interessen wirklich abbildet, verlässliche Abläufe im Tagesgeschäft und eine starke Position, falls Ihr Partner nicht liefert oder nicht zahlt.

Verträge sicher gestalten und schließen

  • Kauf-, Liefer- und Rahmenverträge nach polnischem Recht,
  • Bau-, Werk- und Dienstleistungsverträge,
  • Rechtswahl, Gerichtsstand und Vertragssprache,
  • Prüfung, wer auf polnischer Seite unterschreiben darf,

Im Tagesgeschäft rechtlich abgesichert

  • Prüfung und Verhandlung der Entwürfe Ihres Partners,
  • Vertragsstrafen, Gewährleistung und Haftungsgrenzen,
  • Geheimhaltung, Datenschutz und Wettbewerb,
  • Anpassung und Beendigung laufender Verträge,

Wenn der Partner nicht liefert oder nicht zahlt

  • Mahnung, Verzugszinsen und offene Forderungen,
  • Mängel, Rücktritt und Schadensersatz,
  • Verhandlung, Mediation und Vergleich,
  • Vertretung vor den polnischen Gerichten.

So arbeiten wir

Vier Schritte von der ersten Anfrage bis zur Vertretung, vom ersten Kontakt an durchgehend auf Deutsch, die Ersteinschätzung ist kostenfrei.

1

Kostenlose Ersteinschätzung

Sie schicken uns Ihren Vertrag oder schildern Ihr Vorhaben kurz per E-Mail oder Telefon. Sie erhalten eine erste Einschätzung nach polnischem Recht, kostenfrei und unverbindlich.

2

Vorgehen und Honorar

Wir schlagen Ihnen ein konkretes Vorgehen vor und nennen das Honorar, bevor wir mit der Arbeit beginnen. Keine Abrechnung ohne vorherige Absprache.

3

Umsetzung

Verträge, Anlagen und Schreiben erstellen wir zweisprachig deutsch-polnisch. Die Korrespondenz mit Ihnen läuft auf Deutsch.

4

Verhandlung und Vertretung

Auf Wunsch verhandeln wir direkt mit Ihrem polnischen Partner und vertreten Sie außergerichtlich sowie vor den polnischen Gerichten.

Ihre Ansprechpartnerin für Vertragsrecht in Polen
Aleksandra Surowiecka, Rechtsanwältin (PL) in Wrocław

Aleksandra Surowiecka
Rechtsanwältin (PL) · Wrocław
  • über 15 Jahre Berufserfahrung
  • Beratung auf Deutsch, ohne Übersetzer
  • Vertretung vor den polnischen Gerichten
Telefon: +48 691 841 406 | E-Mail: as@rbplegal.com

Die Kommunikation läuft auf Deutsch: telefonisch, per E-Mail und während des gesamten Mandats.
★★★★★

„In einer schwierigen Situation mit einem polnischen Schuldner hat sie äußerst kompetent gehandelt und in kurzer Zeit ein hervorragendes Ergebnis erzielt.“

J. P. · 04.03.2026 · Allgemeines Vertragsrecht

★★★★★

„Die Unterhaltung in deutscher Sprache hat die gesamte Angelegenheit sehr erleichtert und führte somit schnell zu einem Ergebnis.“

R. K. · 04.12.2019 · Allgemeines Vertragsrecht

Bewertungen auf dem unabhängigen deutschen Anwaltsportal anwalt.de: anwalt.de/aleksandra-surowiecka

Warum eine polnische Anwaltskanzlei für Ihre Verträge in Polen

RBP Legal ist eine polnische Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Wrocław. Bei uns beraten Sie in Polen zugelassene Rechtsanwälte, adwokat bzw. radca prawny, die Mitglieder der Rechtsanwaltskammern in Wrocław sind. Beide Berufsbezeichnungen sind gesetzlich geschützt und setzen Studium, mehrjährige Ausbildung und Berufsprüfung voraus; beide Berufe unterliegen der obligatorischen Berufshaftpflichtversicherung, der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht und der Aufsicht der Kammer. „Berater“ darf sich dagegen jeder nennen.

Für Sie bedeutet das: Wir entwerfen und verhandeln nicht nur Verträge, sondern setzen Ihre Ansprüche daraus auch vor den polnischen Gerichten durch. Sie korrespondieren mit uns auf Deutsch und erhalten Ihre Verträge zweisprachig deutsch-polnisch.

Ein Punkt, nach dem wir oft gefragt werden: Wir beraten ausschließlich im polnischen Recht. Genau darin liegt Ihr Vorteil. Sie bekommen die Sicht einer Kanzlei, die den polnischen Vertragspartner, das polnische Register und das polnische Gericht täglich vor sich hat, und das in Ihrer Sprache. Geht es um deutsches Recht, arbeiten wir gern mit Ihrem Anwalt in Deutschland zusammen.

Nachstehend finden Sie einen Überblick über die Themen, mit denen deutsche Unternehmen im Vertragsrecht in Polen am häufigsten zu uns kommen, geordnet nach den drei Leistungsbereichen.

Leistungsbereich
Verträge gestalten und schließen

Vertragsart, Rechtswahl, Sprache und die Frage, wer auf polnischer Seite wirksam unterschreibt.

Kauf-, Liefer- und Rahmenverträge nach polnischem Recht

Ob einmalige Lieferung oder langfristige Zusammenarbeit: Das polnische Zivilgesetzbuch, der Kodeks cywilny, lässt Ihnen viel Gestaltungsfreiheit. An einigen Stellen verlangt es aber eine bestimmte Form, damit eine Klausel wirklich greift. Der Eigentumsvorbehalt zum Beispiel schützt Sie gegenüber Dritten erst dann zuverlässig, wenn der Vertrag ein sicheres Datum trägt.

Wir bringen Lieferfristen, Abnahme, Gefahrübergang, Preisanpassung und Kündigung in eine Fassung, die beide Seiten gleich verstehen und die im Ernstfall vor einem polnischen Gericht trägt. Sie erhalten den Vertrag zweisprachig, deutsch und polnisch nebeneinander.

Rechtswahl, Gerichtsstand und Vertragssprache

Bei Verträgen mit einem polnischen Partner gilt sehr oft polnisches Recht, entweder weil Sie es so vereinbaren oder weil die Leistung in Polen erbracht wird. Das ist kein Nachteil, solange der Vertrag darauf abgestimmt ist.

Wir klären früh mit Ihnen, welches Recht und welches Gericht für Sie günstiger sind, und halten fest, welche Sprachfassung im Streitfall den Ausschlag gibt. Wie die Instanzen in Polen aufgebaut sind und womit Sie zeitlich rechnen, erklärt der Beitrag Polnische Gerichte: Ein Leitfaden für deutsche Mandanten.

Wer auf polnischer Seite unterschreiben darf

Vor der Unterschrift lohnt ein Blick in das polnische Handelsregister KRS: Dort steht, wer die Gesellschaft vertritt und ob zwei Personen gemeinsam handeln müssen. Unterschreibt die falsche Person, ist der Vertrag im Zweifel unwirksam.

Wir prüfen die Vertretung Ihres Partners, holen die Registerauszüge ein und achten auf die passenden Vollmachten. Vertiefend: Prokurist in der polnischen Gesellschaft und Verträge zwischen der Gesellschaft und ihrem Geschäftsführer.

Kostenlose Ersteinschätzung

Sie haben einen Vertragsentwurf aus Polen auf dem Tisch und möchten wissen, was er für Sie bedeutet? Rufen Sie Rechtsanwältin Aleksandra Surowiecka direkt an: +48 691 841 406 oder schreiben Sie an as@rbplegal.com.

Verträge rund um Immobilien und Bauvorhaben in Polen

Beim Kauf einer Immobilie, bei Miet- und Pachtverträgen und bei Bauvorhaben entscheidet in Polen häufig schon die Form über die Wirksamkeit: Der Kaufvertrag über ein Grundstück gehört vor den Notar, andere Vereinbarungen brauchen wenigstens die Schriftform.

Wir prüfen Grundbuch und Vertragsentwurf, verhandeln die Klauseln, die für Sie zählen, und begleiten den Notartermin. Welche Punkte beim Kauf vom Sekundärmarkt wichtig sind, zeigt der Beitrag Immobilienkauf in Polen. Mehr zu unseren Leistungen: Immobilienrecht in Polen und Baurecht in Polen.

Leistungsbereich
Laufende Vertragsbetreuung

Prüfung, Verhandlung und Anpassung der Verträge in Ihrem Tagesgeschäft.

Entwürfe Ihres polnischen Partners prüfen und verhandeln

Kommt der Entwurf von der Gegenseite, stecken die Risiken meist im Detail: einseitige Vertragsstrafen, sehr kurze Rügefristen, ein Gerichtsstand am Sitz des Partners. Wir markieren diese Stellen für Sie auf Deutsch, erklären die Folgen in Zahlen und schlagen Formulierungen vor, mit denen beide Seiten gut leben können.

Damit gehen Sie in die Verhandlung, ohne raten zu müssen, und behalten die Punkte in der Hand, die für Ihr Geschäft wirklich zählen.

Vertragsstrafen, Gewährleistung und Haftungsgrenzen

Die Vertragsstrafe, in Polen kara umowna, ist ein wirksames Druckmittel, allerdings nur für Pflichten, die nicht in einer Geldzahlung bestehen. Für Zahlungsverzug arbeiten wir stattdessen mit den gesetzlichen Verzugszinsen. Bei Mängeln stehen Ihnen Gewährleistung (rękojmia) und Garantie nebeneinander zur Verfügung.

Wir stimmen Strafen, Fristen und Haftungsgrenzen so ab, dass sie wirksam sind und sich später auch durchsetzen lassen. Das schafft Klarheit auf beiden Seiten und nimmt viel Konfliktstoff aus der Zusammenarbeit.

Geheimhaltung, Datenschutz und Wettbewerb

Am Anfang einer Zusammenarbeit steht meist eine Geheimhaltungsvereinbarung, oft ergänzt um einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach der DSGVO. Wichtig ist, dass die Folge eines Verstoßes greifbar ist, sonst bleibt die Klausel ein gutes Gefühl ohne Wirkung.

Wie weit ein Wettbewerbsverbot in Polen reichen darf und was es kostet, lesen Sie im Beitrag Wettbewerbsverbot in Polen.

Verträge mit Mitarbeitern, Auftragnehmern und Geschäftsführern

Arbeitsvertrag, Auftragsvertrag (umowa zlecenia) oder B2B-Vertrag: Welches Modell passt, entscheidet in Polen nicht die Überschrift, sondern die gelebte Zusammenarbeit. Wir formulieren so, dass Ihre Wahl auch einer Kontrolle standhält.

Ausführlicher Vergleich der drei Modelle: Arbeitsvertrag, Auftragsvertrag oder B2B-Vertrag in Polen. Wann aus einem B2B-Vertrag ein Arbeitsverhältnis wird, zeigt Neue Befugnisse der polnischen Arbeitsinspektion. Einen Überblick über das Thema gibt unsere Seite Arbeitsrecht in Polen.

Verträge im Gesellschafterkreis

Gesellschaftsvertrag, Gesellschaftervereinbarung, Darlehen der Gesellschafter oder der Kauf von Anteilen: Diese Verträge folgen eigenen Regeln und brauchen in Polen teilweise die notarielle Form.

Vertiefend: Anteile einer Sp. z o.o. verkaufen. Mehr dazu auf unseren Seiten Gesellschaftsrecht in Polen und GmbH Gründung in Polen.

Leistungsbereich
Durchsetzung, Konflikt und Vertretung

Wenn nicht geliefert oder nicht gezahlt wird: von der Mahnung bis zum Urteil.

Offene Forderungen aus Verträgen durchsetzen

Bleibt eine Rechnung offen, zählt Tempo. In Polen führt der Weg von der Mahnung über das gerichtliche Mahnverfahren bis zur Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher, den komornik. Oft genügt schon ein Schreiben einer polnischen Kanzlei in polnischer Sprache, damit Bewegung in die Sache kommt.

Wir prüfen die Unterlagen, mahnen, verhandeln und ziehen die Sache vor Gericht, wenn es sich für Sie rechnet. Wie das Verfahren abläuft und was es kostet: Inkasso in Polen.

Mängel, Rücktritt und Schadensersatz

Liefert Ihr Partner mangelhaft, haben Sie mehrere Wege: Nachbesserung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz. Welcher davon trägt, hängt von den Rügefristen und von der Dokumentation ab.

Deshalb sichern wir zuerst die Beweise, Protokolle, Fotos und Korrespondenz, und fordern dann. Das erhöht Ihre Aussichten spürbar, ohne dass Sie sofort klagen müssen.

Einigung ohne Gericht

Viele Vertragskonflikte lassen sich schneller und günstiger durch Verhandlung, Mediation oder einen gerichtlich bestätigten Vergleich lösen. Das erhält die Geschäftsbeziehung und spart Zeit.

Wie Mediation in Polen abläuft, beschreibt der Beitrag Mediation in Polen. Unser Leistungsangebot dazu: Mediation.

Kostenlose Ersteinschätzung

Ein polnischer Partner zahlt nicht oder ein Vertrag läuft aus dem Ruder? Die erste Einschätzung durch Rechtsanwältin Aleksandra Surowiecka ist kostenlos und unverbindlich: +48 691 841 406 oder as@rbplegal.com.

Vertretung vor den polnischen Gerichten

Kommt es doch zum Prozess, vertreten wir Sie vor den polnischen Zivil- und Wirtschaftsgerichten, von der Klage über die Beweisaufnahme bis zur Vollstreckung. Sie bleiben dabei in Deutschland und erhalten von uns die Schriftsätze und den Sachstand auf Deutsch.

Mehr dazu: Prozessvertretung in Polen. Wie die polnische Gerichtsbarkeit aufgebaut ist, erklärt der Beitrag Polnische Gerichte: Ein Leitfaden für deutsche Mandanten.

Häufige Fragen zum Vertragsrecht in Polen

Welches Recht gilt für unseren Vertrag mit einem polnischen Unternehmen?

Haben Sie nichts vereinbart, entscheiden die europäischen Regeln, und bei Lieferungen und Leistungen aus Polen führt das meist zu polnischem Recht. Sie können auch deutsches Recht wählen, sollten dann aber wissen, dass ein polnisches Gericht dessen Inhalt erst feststellen lassen muss, was Zeit und Geld kostet. Wir sagen Ihnen vorab, welche Variante in Ihrem Fall die praktischere ist.

In welcher Sprache sollten wir den Vertrag schließen?

Am besten zweisprachig, deutsch und polnisch nebeneinander, mit einer klaren Regelung, welche Fassung im Streitfall gilt. So liest jede Seite in ihrer Sprache und niemand unterschreibt etwas, das er nur ungefähr versteht.

Muss ein Vertrag in Polen schriftlich geschlossen werden?

Nicht immer, aber es lohnt sich fast immer. Einige Vereinbarungen sind ohne besondere Form unwirksam, etwa der Kauf einer Immobilie ohne notarielle Urkunde. Andere Klauseln wirken nur mit zusätzlicher Form gegenüber Dritten, zum Beispiel der Eigentumsvorbehalt. Für Ihren Vertrag sagen wir Ihnen, welche Form nötig ist.

Wie lange können wir Ansprüche aus einem Vertrag geltend machen?

Ansprüche aus unternehmerischer Tätigkeit verjähren in Polen grundsätzlich nach drei Jahren, im Übrigen nach sechs Jahren (Art. 118 Kodeks cywilny). Das Fristende fällt auf den letzten Tag des Kalenderjahres. Bei Kauf- und Werkverträgen gelten zum Teil kürzere Sonderfristen, deshalb prüfen wir die Verjährung gleich zu Beginn.

Wie prüfen wir, ob ein polnischer Vertragspartner zuverlässig ist?

Ein Blick in das Handelsregister KRS oder das Gewerberegister CEIDG zeigt, wer das Unternehmen vertritt. Dazu kommen die weiße Liste der polnischen Mehrwertsteuerzahler und, bei größeren Aufträgen, die im Register hinterlegten Jahresabschlüsse. Diese Prüfung übernehmen wir für Sie, bevor Sie unterschreiben.

Beraten Sie auch im deutschen Recht?

Nein, und das aus gutem Grund: Wir sind eine polnische Kanzlei und beraten ausschließlich im polnischen Recht, dafür durchgehend auf Deutsch. Geht es um deutsches Recht, arbeiten wir gern mit Ihrem Anwalt in Deutschland zusammen.

Dieser Überblick dient der ersten Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Stand: August 2026.

Aleksandra Surowiecka, Rechtsanwältin (PL) für Vertragsrecht in Polen

Ihre Ansprechpartnerin: Aleksandra Surowiecka

Rechtsanwältin (PL), über 15 Jahre Berufserfahrung. Sie berät deutsche Unternehmen im polnischen Vertrags- und Handelsrecht, von der Gestaltung und Verhandlung der Verträge über die laufende Betreuung bis zur Durchsetzung offener Forderungen, und vertritt sie vor den polnischen Gerichten. Darüber hinaus berät sie im polnischen Gesellschafts- und Arbeitsrecht. Sprachen: Deutsch, Englisch, Polnisch.

Telefon: +48 691 841 406 | E-Mail: as@rbplegal.com

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen: Die erste Einschätzung auf Deutsch erhalten Sie im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung. Unverbindlich und für Sie kostenfrei.

Weitere Bewertungen unserer Mandanten
4,9
★★★★★
Sehr gut

4,9 von 5

Diese Bewertungen stammen aus dem unabhängigen deutschen Anwaltsportal anwalt.de und sind dort öffentlich einsehbar: anwalt.de/aleksandra-surowiecka

★★★★★

„Frau Rechtsanwältin Aleksandra Surowiecka hat unsere Kanzlei in einem grenzüberschreitenden Fall (Deutschland-Polen) sehr kompetent unterstützt.“

M. B. · 15.06.2026 · Handels- & Gesellschaftsrecht

★★★★★

„Sehr kompetente Beratung, sehr schnelle Auführung. Mehr als empfehlenswert. Jederzeit wieder, hoch zufrieden.“

I. B. · 01.07.2024 · Allgemeine Rechtsberatung

★★★★★

„Frau Surowiecka hat uns engagiert und kompetent sehr kurzfristig beraten und den vorgelegten Fall übernommen und sehr zeitnah zu einem guten Abschluss gebracht!“

A. S. · 09.06.2026 · Polnisches Arbeitsrecht

Weitere Referenzen unserer Mandanten:

„Tolle Kommunikation und solides Wissen. Diese Kanzlei kann ich wirklich empfehlen.“

Bartosz Oplocki · Enitech sp. z o.o.

„Ich bekam konkrete Antworten auf meine Fragen und war mit der Beratung sehr zufrieden.“

Andrzej Polok · Rampf Formen Polska sp. z o.o.

„Eine super Kanzlei: schnell, verlässlich und sehr kundenorientiert. Vor allem Deutsch-sprechend.“

Dr. Dino André Schubert · OptiSo Unternehmensberatung, Schubert & Partner PartG

Kostenlose Ersteinschätzung

Suchen Sie einen Rechtsanwalt in Polen, der Ihre Verträge nach polnischem Recht prüft und Deutsch spricht?

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Die erste Einschätzung erhalten Sie kostenfrei und unverbindlich.

Back To Top