Mitarbeiter in Polen beschäftigen: Welches Arbeitsrecht gilt für eine deutsche GmbH? Rechtswahl, Sozialversicherung und Gerichtsstand
Eine deutsche GmbH beschäftigt einen Mitarbeiter, der aus Polen arbeitet: im Homeoffice, im Vertrieb oder abwechselnd in beiden Ländern. Gilt dann deutsches oder polnisches Arbeitsrecht? Hinter dieser Frage stecken drei: das Recht des Arbeitsvertrags, die Sozialversicherung und der Gerichtsstand. Als polnische Kanzlei, die deutsche Unternehmen im polnischen Arbeitsrecht begleitet, erklären wir anhand der EU-Verordnungen, welche Regeln wann gelten und was das für die Praxis bedeutet.
