Polnische Anwaltskanzlei. Rechtsberatung auf Deutsch
Wir sind polnische deutschsprachige Anwälte. Unsere Anwaltskanzlei hat ihren Sitz in Wroclaw / Breslau in Polen. Unser Team bietet Ihnen Rechtsberatung in allen Bereichen des polnischen Rechts an.
Die Regeln unserer Zusammenarbeit sind transparent und einfach. Die Vergütung für unsere Rechtsberatung rechnet sich grundsätzlich nach dem Basis-Stundensatz ab. Bei größeren Projekten können Sie Pauschalhonorar wählen und bei längerer Zusammenarbeit bieten wir Ihnen günstige monatliche Pauschale an, wo Sie von niedrigeren, ermäßigten Stundensätzen profitieren können.
- Rechtsberatung bei konkretem Projekt
- Wir informieren Sie laufend über den geschätzten Zeitaufwand bis zum Abschluss der Aufgabe
- Sie entscheiden, welche Handlungen wir für Sie vornehmen sollen
- Sie erhalten von uns laufend detaillierte Tätigkeitsnachweise
- Sicherheit für Sie dank komplexer und laufender Rechtsberatung
- Bis zu 20% Rabatt für den Stundensatz bei größeren Projekten
- Wir handeln für Ihre Firma als interne Rechtsanwälte (In-House Lawyers), Sie und Ihre Mitarbeiter können uns jederzeit kontaktieren
- Wir informieren Sie frühzeitig über geplante Änderungen im polnischen Recht und helfen Ihnen bei der richtigen Umsetzung der neuen Pflichten
- Sie erhalten von uns detaillierte monatlich erstellte Tätigkeitsnachweise
- Festes Projekthonorar – Sie kennen die Höhe der Vergütung schon am Anfang des Projekts
- Wir bestimmen gemeinsam mit Ihnen den Umfang unserer Rechtsberatung für Sie bei Ihrem Projekt
- Sie erhalten von uns detaillierte Tätigkeitsnachweise vor Beginn des Projekts
Ich brauche Rechtsberatung im Bereich des polnischen Gesellschaftsrechts für meine polnische Firma. Können Sie mir helfen?
Gerne können wir Ihnen helfen. Unsere Juristen sind vollqualifizierte Anwälte, die in Polen den Beruf des Rechtsanwalts ausüben. Es bedeutet, dass wir Sie bei allen Fragen rund um das polnische Recht unterstützen können.
Kontaktieren Sie uns telefonisch (+48 691 841 406) oder per E-Mail (office@rbplegal.com) und stellen uns kurz Ihre Angelegenheit vor, damit wir Ihnen helfen können.
Ich suche einen polnischen Anwalt, der mir bei meinem Fall auf Deutsch Rechtsberatung leisten kann. Wie geht das?
Zuerst bitten wir Sie, Ihre Frage kurz telefonisch (+48 691 841 406) oder per E-Mail (office@rbplegal.com) vorzustellen. Unsere Anwälte analysieren unverzüglich Ihren Fall. Eine erste Einschätzung Ihrer Angelegenheit erhalten Sie von uns in der Regel binnen 48 Stunden.
Wir informieren Sie gleichzeitig über die Regeln unserer Zusammenarbeit und bestimmen gemeinsam mit Ihnen einen passenden Termin für eine ausführliche online Beratung. Während des online Meetings stellen wir Ihnen unsere Empfehlungen und sprechen mit Ihnen über die besten Lösungen.
Welcher Anwalt wird meine Angelegenheit betreuen?
Für die kompetente Rechtsberatung für Sie sorgt ein Ihnen gewidmetes Team unserer Rechtsanwälte (2-4 Personen). Es sind polnische Juristen, an die Sie sich laufend bei jeglichen Angelegenheiten direkt, telefonisch oder per E-Mail wenden können. Das Erstgespräch wird immer mit einem Partner der Kanzlei geführt – Fr. Rechtsanwältin Surowiecka oder Frau Rechtsanwältin Sikorska. Auch im Laufe des Projekts können Sie die Rechtsanwältinnen jederzeit ansprechen, denn sie gestalten die Strategie für Ihre Angelegenheit und überwachen laufend die einzelnen Tätigkeiten bei Ihrem Projekt.
Kann ich bei Ihnen eine telefonische oder schriftliche Rechtsberatung bestellen?
Gerne können wir Sie auch telefonisch oder per E-Mail beraten. Unsere Juristen sprechen natürlich Deutsch und stehen mit ihrem fachlichen Wissen zu Ihrer Verfügung.
Ich möchte in Polen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen. Wie geht das?
Zuerst stellen Sie uns kurz Ihre Idee vor. Dann erhalten Sie von uns den genauen Plan für die Umsetzung Ihres Wunsches. Nach Ihrer Zustimmung starten wir mit den Tätigkeiten – wir bereiten alle Unterlagen vor, vertreten Sie vor dem Notar in Polen und melden die Gesellschaft im Handelsregister an. Nach etwa 2-3 Wochen ab unserem Erstkontakt können Sie schon von Ihrer neugegründeten polnischen Gesellschaft profitieren. Wenn Sie eine online-Gesellschaft gründen möchten, dann kann es sogar noch schneller, d.h. binnen 2-3 Tagen erledigt werden.
Ich möchte eine Zahlungsaufforderung an polnische Firma senden. Können Sie mir helfen?
Ja. Zuerst werden wir Sie bitten, uns das Thema (zum Beispiel telefonisch oder per E-Mail) vorzustellen. Wenn wir schon den Tatbestand erfahren, bereiten wir binnen 2-3 Tagen die Zahlungsaufforderung vor und können sie als Kanzlei in Ihrem Namen an den Schuldner senden.
Ich bin im Konflikt mit anderem Gesellschafter bei einer polnischen Gesellschaft Sp. z o.o. Was kann ich machen?
Dem Gesellschafter stehen viele Rechte zur Verfügung. Je nach Anzahl der Anteilen, die Sie in der polnischen Gesellschaft besitzen, und nach Grund des Streites, sowie Ihrem Ziel, können Sie z.B. aus dem Kontrollrecht Gebrauch machen, die Einberufung der Gesellschafterversammlung fordern, Audit der Finanzen der Gesellschaft gerichtlich beantragen, Ihre Anteile verkaufen oder die Geschäftsführung abberufen. Stellen Sie uns Ihre Sache vor und wir bereiten für Sie einen Vorschlag für mögliche Schritte vor.
Ich möchte einen Vertrag über Zusammenarbeit mit polnischer Firma rechtlich überprüfen lassen, bevor ich ihn unterschreibe. Können Sie mir helfen?
Ja. Unsere Anwälte sind Experte im polnischen Vertragsrecht. Sie können uns unter +48 691 841 406 anrufen und Ihr Anliegen telefonisch vorstellen oder den Vertrag per E-Mail an office@rbplegal.com senden. Wir werden den Vertrag analysieren und Ihnen praktische Empfehlungen geben.