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RBP Legal · Polnische Rechtsanwaltskanzlei in Wrocław

Polnische GmbH gründen: Ihre Sp. z o.o. in Polen

RBP Legal ist eine polnische Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Wrocław. Unsere Rechtsanwälte sprechen fließend Deutsch und begleiten Sie bei der Gründung Ihrer polnischen Gesellschaft: von der Wahl der Rechtsform über den Gesellschaftsvertrag und den Notartermin bis zur Eintragung im Handelsregister und den ersten Pflichten danach. Für die Gründung selbst müssen Sie nicht nach Polen reisen, wir übernehmen sie per Vollmacht.

Aleksandra Surowiecka, Rechtsanwältin für die Gründung einer Sp. z o.o. in Polen bei RBP Legal in Wrocław

Aleksandra Surowiecka
Rechtsanwältin (PL) · Gründung einer Sp. z o.o.
Über 15 JahreErfahrung im polnischen Gesellschaftsrecht
PL · DEBeratung ohne Übersetzer
AHK-MitgliedDeutsch-Polnische Industrie- und Handelskammer
4,9 von 5Bewertungen auf anwalt.de

Was Sie über die Sp. z o.o. wissen sollten

Die Sp. z o.o. ist die polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Für ihre Verbindlichkeiten haftet grundsätzlich die Gesellschaft und nicht ihre Gesellschafter, das Mindestkapital ist niedrig und die Organe bleiben überschaubar.

Sp. z o.o.
Pflichtorgane sind Gesellschafterversammlung und Geschäftsführung.

5.000 PLN
Mindeststammkapital für die Gründung, umgerechnet rund 1.200 Euro.

Ohne Anreise
Die Gründung erledigen wir beim Notar in Polen für Sie – per Vollmacht.

1-2 Wochen
So lange dauert die Eintragung im polnischen Handelsregister in der Regel.

Gut vorbereitet ist eine Gründung in Polen unkompliziert. Wir begleiten Sie durch die drei Etappen, auf die es ankommt: die Wahl der Rechtsform, den Ablauf der Gründung und die ersten Pflichten nach der Eintragung.

Wahl der Rechtsform in Polen: Sp. z o.o. oder Zweigniederlassung im Vergleich

Die passende Rechtsform

  • Sp. z o.o. oder Zweigniederlassung,
  • Stammkapital ab 5.000 PLN, rund 1.200 EUR,
  • Gesellschaftsvertrag, der zu Ihren Plänen passt,
  • klare Zuständigkeiten von Geschäftsführung und Gesellschaftern.

Gründung einer polnischen GmbH per Vollmacht: Beratung auf Deutsch und Vertretung beim Notar

Gründung per Vollmacht

  • Gründung per Vollmacht durch unsere Anwälte,
  • Vertretung bei der notariellen Beurkundung,
  • Vorbereitung der Vollmachten und Gründungsunterlagen,
  • Beratung durchgehend auf Deutsch.

Nach der Eintragung im polnischen Handelsregister kann die Sp. z o.o. ihr Geschäft aufnehmen

Eintragung und Start

  • Anmeldung im Handelsregister (KRS),
  • Meldung im Transparenzregister (CRBR),
  • Unterstützung bei elektronischer Signatur und ePUAP für die Geschäftsführer,
  • Begleitung bei der Eröffnung des Bankkontos.

So gründen wir Ihre Sp. z o.o.

Vier Schritte von der ersten Anfrage bis zur eingetragenen Gesellschaft, vom ersten Kontakt an durchgehend auf Deutsch, die Ersteinschätzung ist kostenfrei.

1

Kostenlose Ersteinschätzung

Sie schildern uns Ihr Vorhaben kurz per E-Mail oder Telefon. Wir klären mit Ihnen Rechtsform, Struktur, Zeitplan und Kosten.

2

Gesellschaftsvertrag und Notar

Wir entwerfen den Gesellschaftsvertrag, stimmen ihn mit Ihnen ab und vertreten Sie aufgrund Vollmacht bei der notariellen Beurkundung in Polen.

3

Anmeldung im Handelsregister

Wir melden die Gesellschaft im polnischen Handelsregister (KRS) an und unterstützen die Geschäftsführer bei der Beantragung der qualifizierten elektronischen Signatur.

4

Nach der Eintragung

Wir übernehmen die Meldung im Transparenzregister (CRBR) und begleiten Sie zu den Terminen bei Bank und Amt, die wir für Sie auf einen Tag legen.

Ihre Ansprechpartnerin für die Gründung Ihrer Sp. z o.o.
Aleksandra Surowiecka, Rechtsanwältin für polnisches Gesellschaftsrecht bei RBP Legal

Aleksandra Surowiecka
Rechtsanwältin (PL) · Wrocław
  • über 15 Jahre Berufserfahrung
  • Beratung auf Deutsch, ohne Übersetzer
Telefon: +48 691 841 406 | E-Mail: as@rbplegal.com
Die Kommunikation läuft auf Deutsch: telefonisch, per E-Mail und während des gesamten Mandats.
★★★★★

„Wir haben uns von Frau Surowiecka wegen GmbH-Gründung und Wettbewerbsrecht in Polen beraten lassen. Die Anwältin konnte uns detaillierte Informationen geben und ist auf all unsere Fragen eingegangen. Wir können die Kanzlei jederzeit empfehlen, sehr freundliche Mitarbeiter und hoch professionell.“

C. W. · 20.09.2024 · anwalt.de

Bewertungen auf dem unabhängigen deutschen Anwaltsportal anwalt.de: anwalt.de/aleksandra-surowiecka

Was kostet die Gründung einer Sp. z o.o. in Polen?

Sie erhalten von uns einen Festpreis für das gesamte Gründungsverfahren. Sie wissen also vorher, was auf Sie zukommt.

Festpreis
Firmengründung in Polen – polnische GmbH (Sp. z o.o.)
ab 2.350 EUR netto
Basishonorar für das gesamte Gründungsverfahren

 

Das Basishonorar gilt bei Verwendung unserer Vertragsmuster und einer einfachen Beteiligungsstruktur. Das verbindliche Angebot erhalten Sie vor Arbeitsbeginn, sobald Gesellschafter, Stammkapital und eventuelle Sonderregelungen feststehen.

Dazu kommen amtliche Kosten (Notar, Gericht, Steuer, beglaubigte Übersetzungen) von in der Regel rund 500 EUR.

Im Festpreis enthalten
  • Einführende Rechtsberatung zur Gründung
  • Vorbereitung des Gesellschaftsvertrages
  • Vertretung bei der notariellen Beurkundung
  • Unterstützung bei der Beantragung der qualifizierten elektronischen Signatur
  • Anmeldung der Gesellschaft im Handelsregister (KRS)
  • Meldung der wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister (CRBR)
  • Unterstützung bei der Eröffnung des Bankkontos

Nachstehend die Fragen, die deutsche Unternehmen bei der Gründung einer polnischen Gesellschaft am häufigsten stellen.

Leistungsbereich
Gründung einer Gesellschaft in Polen

Rechtsform, Gesellschaftsvertrag, Notartermin, Eintragung im Handelsregister und die Formalien danach.

Sp. z o.o. oder Zweigniederlassung?

Für die meisten deutschen Unternehmen ist die Sp. z o.o., die polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die richtige Wahl. Sie ist eine eigenständige juristische Person, ihre Struktur ist überschaubar und die Gesellschafter haften grundsätzlich nicht mit dem Privatvermögen. Das Mindeststammkapital beträgt 5.000 PLN, also rund 1.200 EUR.

Eine Zweigniederlassung kann sinnvoll sein, wenn Sie in Polen zunächst nur eine Präsenz aufbauen wollen, ohne eine eigene Gesellschaft zu gründen. Welche Form zu Ihrem Vorhaben passt, hängt von Ihren Plänen ab: Wie viele Gesellschafter sind beteiligt, wer soll entscheiden, wie sollen Gewinne fließen. Genau das klären wir vor der Gründung mit Ihnen.

Gründung per Vollmacht: für die Gründung müssen Sie nicht nach Polen reisen

Ausländische natürliche und juristische Personen können in Polen ohne Einschränkung Gesellschafter und Geschäftsführer einer Sp. z o.o. sein. Weder die Staatsangehörigkeit noch ein Wohnsitz in Polen sind Voraussetzung. Für die Gründung selbst müssen Sie nicht persönlich erscheinen: Auf Grundlage einer Vollmacht übernehmen unsere Anwälte den Termin beim Notar und die Anmeldung der Gesellschaft.

  • Entwurf und Abstimmung des Gesellschaftsvertrages,
  • Vertretung bei der notariellen Beurkundung in Wrocław,
  • Einreichung des Antrags beim Registergericht.

Wie lange die Vorbereitung dauert, hängt vom Zuschnitt Ihres Vorhabens ab: von der Zahl der Gesellschafter, der Kapitalstruktur und davon, wie viel am Gesellschaftsvertrag abzustimmen ist. Nach Einreichung des Antrags erfolgt die Eintragung durch das Registergericht in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen.

Ein Termin vor Ort: Signatur, Bankkonto und ePUAP

Steht die Gesellschaft, ist ein persönlicher Besuch in Polen allerdings notwendig. Für die qualifizierte elektronische Signatur, die Eröffnung des Geschäftskontos und die Einrichtung des ePUAP-Profils wird die Identität des Geschäftsführers persönlich geprüft. Vertreten lassen kann man sich dabei nicht.

Wir bereiten diesen Besuch so vor, dass er Sie möglichst wenig Zeit kostet: Wir stimmen die notwendigen Termine ab, legen sie möglichst auf denselben Tag und begleiten Sie dorthin. In aller Regel lässt sich alles an einem einzigen Tag erledigen.

Titelseite der kostenlosen Info-Broschüre Gründung einer Sp. z o.o. in Polen von RBP Legal

Kostenlose Info-Broschüre

Gründung einer Sp. z o.o. in Polen

Der Gründungsprozess Schritt für Schritt. Stammkapital, Kosten und die Formalien nach der Eintragung. Auf 11 Seiten.

Broschüre herunterladen (PDF, 994 KB). Ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse.

Online-Gründung im System S24: wann sie sich lohnt

Eine Sp. z o.o. lässt sich in Polen auch online gründen. Dafür brauchen die Beteiligten eine polnische PESEL-Nummer und eine elektronische Signatur beziehungsweise ein ePUAP-Profil. Bei der Beschaffung unterstützen wir Sie.

Der Weg ist schnell und günstig, hat aber einen Preis: Sie sind an ein Mustervertragsformular gebunden. Individuelle Regelungen zu Stimmrechten, Nachschusspflichten, Anteilsveräußerung oder Sacheinlagen sind dort nicht möglich. Wenn mehrere Gesellschafter beteiligt sind oder Sie eine maßgeschneiderte Struktur brauchen, ist die notarielle Gründung meist die bessere Wahl.

Nach der Eintragung: die ersten Pflichten Ihrer Sp. z o.o.

Mit der Eintragung im Handelsregister ist die Gesellschaft entstanden, ein paar Formalien folgen aber noch: die Meldung der wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister (CRBR), ergänzende Angaben beim Finanzamt, das Firmenkonto und, sobald Sie Mitarbeiter beschäftigen, die Meldungen bei ZUS. Welche Schritte in welcher Reihenfolge anstehen, haben wir in einem eigenen Beitrag zusammengefasst: Wichtige Schritte nach der Gründung Ihrer Sp. z o.o.

Wie es nach der Gründung weitergeht, von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung bis zur Haftung der Geschäftsführer, lesen Sie auf unserer Seite zum Gesellschaftsrecht in Polen. Wenn Sie in Polen Mitarbeiter einstellen wollen, finden Sie die Einzelheiten auf der Seite zum Arbeitsrecht in Polen.

Dieser Überblick dient der ersten Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

Das sagen unsere Mandanten

4,9
★★★★★
Sehr gut

4,9 von 5

Diese Bewertungen stammen aus dem unabhängigen deutschen Anwaltsportal anwalt.de und sind dort öffentlich einsehbar: anwalt.de/aleksandra-surowiecka

★★★★★

„Frau Rechtsanwältin Aleksandra Surowiecka hat unsere Kanzlei in einem grenzüberschreitenden Fall (Deutschland-Polen) sehr kompetent unterstützt.“

M. B. · 15.06.2026 · Handels- & Gesellschaftsrecht

★★★★★

„Sehr kompetente Beratung, sehr schnelle Auführung. Mehr als empfehlenswert. Jederzeit wieder, hoch zufrieden.“

I. B. · 01.07.2024 · Allgemeine Rechtsberatung

★★★★★

„Frau Surowiecka hat uns engagiert und kompetent sehr kurzfristig beraten und den vorgelegten Fall übernommen und sehr zeitnah zu einem guten Abschluss gebracht!“

A. S. · 09.06.2026 · Polnisches Arbeitsrecht

★★★★★

„Wir haben uns von Frau Surowiecka wegen GmbH-Gründung und Wettbewerbsrecht in Polen beraten lassen. Die Anwältin konnte uns detaillierte Informationen geben uns ist auf all unsere Fragen eingegangen. Wir können die Kanzlei jederzeit empfehlen, sehr freundliche Mitarbeiter und hoch professionell“

C. W. · 20.09.2024 · anwalt.de

★★★★★

„Ich bin Frau Aleksandra Surowiecka SEHR dankbar für ihre schnelle und professionelle Hilfe. In einer schwierigen Situation mit einem polnischen Schuldner hat sie äußerst kompetent gehandelt und in kurzer Zeit ein hervorragendes Ergebnis erzielt. Besser hätte ich nicht vertreten werden können! Ich bin sehr zufrieden und kann sie uneingeschränkt weiterempfehlen!“

J. P. · 04.03.2026 · anwalt.de

★★★★★

„Sehr gute Beratung, sympathisch, immer schnelle Beantwortung von Fragen oder Unklarheiten, ich kann die Zusammenarbeit nur empfehlen!“

W. E. · 12.01.2026 · anwalt.de

Weitere Referenzen unserer Mandanten:

„Tolle Kommunikation und solides Wissen. Diese Kanzlei kann ich wirklich empfehlen.“

Bartosz Oplocki · Enitech sp. z o.o.

„Ich bekam konkrete Antworten auf meine Fragen und war mit der Beratung sehr zufrieden.“

Andrzej Polok · Rampf Formen Polska sp. z o.o.

„Eine super Kanzlei: schnell, verlässlich und sehr kundenorientiert. Vor allem Deutsch-sprechend.“

Dr. Dino André Schubert · OptiSo Unternehmensberatung, Schubert & Partner PartG

Häufige Fragen zur Gründung einer Sp. z o.o. in Polen

Können Ausländer in Polen eine Sp. z o.o. gründen?

Ja. Ausländische natürliche und juristische Personen können sowohl Gesellschafter als auch Mitglieder der Geschäftsführung einer polnischen GmbH sein. Für die Gründung selbst müssen sie nicht persönlich in Polen erscheinen, diese Schritte kann ein Anwalt aufgrund einer Vollmacht übernehmen. Erst danach ist eine Anreise nötig, weil Bank und Verwaltung für das Geschäftskonto und das ePUAP-Profil die Identität des Geschäftsführers persönlich prüfen.

Wie hoch muss das Stammkapital einer polnischen Sp. z o.o. sein?

Das Mindeststammkapital beträgt 5.000 PLN, das sind rund 1.200 EUR. Es kann in bar oder als Sacheinlage erbracht werden.

Wie hoch sind die notariellen und gerichtlichen Gebühren bei der Gründung?

Die amtlichen Kosten liegen zusammen bei etwa 500 EUR. Darin enthalten sind Notargebühr, Gerichtsgebühr, die Steuer auf zivilrechtliche Handlungen und beglaubigte Übersetzungen. Diese Kosten kommen zu unserem Honorar hinzu.

Wie lange dauert die Eintragung ins Handelsregister?

Wie lange die Vorbereitung dauert, also Vertragsentwurf, Notartermin und Einreichung des Antrags, hängt vom jeweiligen Vorhaben ab. Nach Einreichung erfolgt die Eintragung durch das Registergericht in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen.

Muss ich für das Bankkonto persönlich nach Polen kommen?

Ja. Bank und Verwaltung prüfen die Identität des Geschäftsführers persönlich, das gilt für das Geschäftskonto ebenso wie für das ePUAP-Profil. Wir stimmen die Termine ab und legen sie so, dass Sie beides an einem Tag in Wrocław erledigen können.

Kann ich in Polen eine Sp. z o.o. online gründen?

Ja, über das System S24. Dafür brauchen Sie eine polnische PESEL-Nummer und eine elektronische Signatur, bei deren Beschaffung wir Sie unterstützen. Sie sind dann allerdings an ein Mustervertragsformular gebunden, individuelle Regelungen sind auf diesem Weg nicht möglich.

Kostenlose Ersteinschätzung

Suchen Sie einen Rechtsanwalt in Polen, der Ihre Sp. z o.o. gründet und Deutsch spricht?

Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben. Die erste Einschätzung erhalten Sie kostenfrei und unverbindlich.

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