RBP ist eine Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Wroclaw / Breslau, Polen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie auf jeder Etappe Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit. Bei Gründung einer GmbH polnischen Rechts bieten wir Ihnen komplexe rechtliche Unterstützung unserer Juristen an.
Polen gilt bei deutschen Unternehmen als einer der attraktivsten Standorte in Mittelosteuropa. Die polnische GmbH (sp. z o.o.) ist dabei die am häufigsten gewählte Rechtsform der wirtschaftlichen Tätigkeit. Lernen Sie die Vorteile für die Gründung einer sp. z o.o. kennen.
Bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung polnischen Rechts (sp. z o.o.) bieten wir Ihnen komplexe rechtliche Unterstützung unserer Anwälte an, von einführenden Besprechungen bis auf die finale Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister.
- Einführende Rechtsberatung
- Vorbereitung des Gesellschaftsvertrages
- Vertretung bei der notariellen Tätigkeit
- Beschaffung der elektronischen Signatur für die Geschäftsführer
- Anmeldung der Gesellschaft im Handelsregister
- Anmeldung der Gesellschaft im Zentralregister der Wirtschaftlichen Eigentümer
- Unterstützung bei der Eröffnung des Bankkontos
Hier erfahren Sie mehr:
Kostenloser Leitfaden zur polnischen GmbH
Können Ausländer in Polen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sp. z o.o.) gründen?
Ja, ausländische natürliche Personen können in Polen sowohl Gesellschafter, als auch Vorstandsmitglieder einer polnischen GmbH sein. Dabei müssen sie nicht persönlich für die Gründung der Gesellschaft in Polen erscheinen – alle nötigen Tätigkeiten können von einem Anwalt aufgrund der Vollmacht durchgeführt werden.
Wie hoch muss das Stammkapital einer polnischen GmbH sein?
Das Stammkapital einer sp. z o.o. hat mindestens 5.000 PLN (ca. 1.250 EUR) zu betragen.
Wie hoch sind die notariellen und gerichtlichen Gebühren bei Gründung einer sp. z o.o.?
Die Gebühren bei Gründung einer sp. z o.o. betragen ca. 500 EUR (Notar, Gerichtsgebühr, Steuer, Übersetzung).
Wie lange dauert die Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister?
Die Dauer aller nötigen Tätigkeiten von unserer Seite (u.a. Erstellung des Vertrages, Termin beim Notar, Einreichung des Antrags beim Gericht) beträgt ca. 3-5 Arbeitstage. Und die finale Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister durch das Gericht erfolgt in der Regel nach ca. 2 Wochen.
