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Fragen? - Kontaktieren Sie uns! +48 691 841 406 office@rechtsberatungpolen.de
GmbH Gründung in Polen - sp. z o.o.

RBP ist eine Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Wroclaw / Breslau, Polen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie auf jeder Etappe Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit. Bei Gründung einer GmbH polnischen Rechts bieten wir Ihnen komplexe rechtliche Unterstützung unserer Juristen an.

Polnische GmbH - Vorteile für Sie

 Polen gilt bei deutschen Unternehmen als einer der attraktivsten Standorte in Mittelosteuropa. Die polnische GmbH (sp. z o.o.) ist dabei die am häufigsten gewählte Rechtsform der wirtschaftlichen Tätigkeit. Lernen Sie die Vorteile für die Gründung einer sp. z o.o. kennen.

Einfache Struktur

Vorstand, GV

Geringes Stammkapital

5 000 PLN

Komfort

Alle Formalitäten via Anwalt

Schnelligkeit

Eintragung in ca. 2 Wochen

Wir gründen Ihre sp. z o.o. für Sie

Bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung polnischen Rechts (sp. z o.o.) bieten wir Ihnen komplexe rechtliche Unterstützung unserer Anwälte an, von einführenden Besprechungen bis auf die finale Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister.

Rechtsberatung

Einführende Rechtsberatung zur Gründung einer GmbH polnischen Rechts, Beantwortung Ihrer Fragen

Gesellschaftsvertrag

Vorbereitung des Gesellschaftsvertrages, Vertretung bei der notariellen Beurkundung

Handelsregister

Anmeldung der Gesellschaft im Handelsregister

Sonstiges

Beschaffung der elektronischen Signatur, Eröffnung des Bankkontos

Firmengründung in Polen - polnische GmbH (sp. z o.o.)
ab 2000 EUR netto
  • Einführende Rechtsberatung
  • Vorbereitung des Gesellschaftsvertrages
  • Vertretung bei der notariellen Tätigkeit
  • Beschaffung der elektronischen Signatur für die Geschäftsführer
  • Anmeldung der Gesellschaft im Handelsregister
  • Anmeldung der Gesellschaft im Zentralregister der Wirtschaftlichen Eigentümer
  • Unterstützung bei der Eröffnung des Bankkontos
RA Aleksandra Surowiecka

RA Aleksandra Surowiecka

Ihr Anwalt für Gesellschaftsrecht

  +48 691 841 406

  as@rechtsberatungpolen.de

RA Natalia Sikorska

RA Natalia Sikorska

Ihr Anwalt für Gesellschaftsrecht

  +48 785 699 035

  ns@rechtsberatungpolen.de

Hier erfahren Sie mehr:

Kostenloser Leitfaden zur polnischen GmbH

FAQ

Können Ausländer in Polen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sp. z o.o.) gründen?

Ja, ausländische natürliche Personen können in Polen sowohl Gesellschafter, als auch Vorstandsmitglieder einer polnischen GmbH sein. Dabei müssen sie nicht persönlich für die Gründung der Gesellschaft in Polen erscheinen – alle nötigen Tätigkeiten können von einem Anwalt aufgrund der Vollmacht durchgeführt werden.

Wie hoch muss das Stammkapital einer polnischen GmbH sein?

Das Stammkapital einer sp. z o.o. hat mindestens 5.000 PLN (ca. 1.250 EUR) zu betragen.

Wie hoch sind die notariellen und gerichtlichen Gebühren bei Gründung einer sp. z o.o.?

Die Gebühren bei Gründung einer sp. z o.o. betragen ca. 500 EUR (Notar, Gerichtsgebühr, Steuer, Übersetzung).

Wie lange dauert die Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister?

Die Dauer aller nötigen Tätigkeiten von unserer Seite (u.a. Erstellung des Vertrages, Termin beim Notar, Einreichung des Antrags beim Gericht) beträgt ca. 3-5 Arbeitstage. Und die finale Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister durch das Gericht erfolgt in der Regel nach ca. 2 Wochen.

Referenzen
Haben Sie zusätzliche Fragen zu der polnischen GmbH – sp. z o.o.?
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