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Q&A: Polnisches Arbeitsrecht: Schließung des Arbeitsvertrages

Schließung des Arbeitsvertrages: In welcher Form soll der Arbeitsvertrag in Polen geschlossen werden? Kann man mit dem Arbeitnehmer einen Probearbeitsvertrag schließen? Diese und ähnliche Fragen stellen uns die deutschen Mandanten. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie in Form von Q&A zusammengestellt.

Welche Arten der Arbeitsverträge gibt es im polnischen Recht?

Im polnischen Recht gibt es die folgenden Arten von Arbeitsverträgen:

  • Probearbeitsvertrag,
  • Arbeitsvertrag auf bestimmte Zeit und
  • Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit.

Was sollte man beim Abschluss der Arbeitsverträge auf bestimmte Zeit beachten?

Erstens kann ein Arbeitsvertrag auf bestimmte Zeit mit dem Arbeitnehmer für den Zeitraum abgeschlossen werden, der 33 Monate nicht überschreitet.

Zweitens ist 3 die maximale, zulässige Anzahl der Arbeitsverträge auf bestimmte Zeit zwischen denselben Parteien.

Was passiert, wenn ich mit dem Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag auf bestimmte Zeit, die 33 Monate überschreitet, oder den vierten Vertrag dieser Art abschließe?

Nach dem polnischen Arbeitsrecht wird sich der Arbeitsvertrag auf bestimmte Zeit am ersten Tag, der nach der Überschreitung des Zeitraums von 33 Monaten folgt, in einen Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit umwandeln. Es ist ähnlich beim Abschluss des vierten Arbeitsvertrag auf bestimmte Zeit – dann wird es anerkannt, dass der Arbeitnehmer ab diesem Zeitpunkt aufgrund eines Vertrags auf unbestimmte Zeit beschäftigt ist.

Kann mit dem Arbeitnehmer ein Probearbeitsvertrag abgeschlossen werden? Bestehen hier irgendwelche Richtlinien oder Beschränkungen?

Ein Probearbeitsvertrag kann für maximal 3 Monate abgeschlossen werden. Des Weiteren darf ein solcher Vertrag mit demselben Arbeitnehmer erst nach Ablauf von mindestens 3 Jahren nach Auflösung oder Erlöschen des vorherigen Arbeitsvertrags erneut abgeschlossen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, zwischen denselben Parteien einen Probearbeitsvertrag abzuschließen, obwohl diese Zeit nicht abgelaufen ist, wenn der Arbeitnehmer zum Zwecke der Ausübung der Arbeit einer anderen Art beschäftigt wird.

In welcher Form ist der Arbeitsvertrag zu schließen?

Grundsätzlich ist der Arbeitsvertrag in schriftlicher Form zu schließen. Wurde jedoch der Arbeitsvertrag nicht mit Einhaltung der Schriftform geschlossen (z.B. mündlich), so hat der Arbeitgeber die Pflicht, die Vereinbarungen bezüglich der Parteien des Vertrages, der Vertragsart und der Vertragsbedingungen dem Arbeitnehmer vor der Zulassung des Arbeitnehmers zur Arbeit schriftlich zu bestätigen.

Was ist im Arbeitsvertrag zu bestimmen?

Im Arbeitsvertrag ist Folgendes anzugeben: Parteien des Vertrags, Vertragsart, Datum des Vertragsschlusses und die Arbeits- und Lohnbedingungen, insbesondere: die Arbeitsart, der Ort der Arbeitsleistung, der Arbeitslohn, der der Arbeitsart entspricht, mit der Benennung der Lohnbestandteile, die Grundarbeitszeit und der Termin des Arbeitsbeginns.


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Fr. Natalia Sikorska

Polnische Rechtsanwältin

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Wie kann es zur Auflösung des Arbeitsvertrags kommen?

Im polnischen Recht bestehen 4 Arten der Auflösung des Arbeitsvertrags:

– im beiderseitigen Einverständnis der Parteien,

– durch Kündigung,

– ohne Kündigung (d.h. mit sofortiger Wirkung)

– mit dem Ablauf der Zeit, für die der Vertrag geschlossen wurde.

Ist es möglich, dass der Arbeitnehmer die Arbeit in Form der Fernarbeit leistet?

Die Arbeitsleistung in Form der Fernarbeit ist grundsätzlich möglich, die Vorschriften des polnischen Arbeitsgesetzbuchs enthalten eine umfangreiche Regelung diesbezüglich, die am 07.04.2023 in Kraft tritt.

Die Vereinbarung zwischen den Parteien des Arbeitsvertrags bezüglich der Ausübung der Fernarbeit kann beim Abschluss des Arbeitsvertrags oder während der Beschäftigung stattfinden. Die Vorschriften des Arbeitsgesetzbuchs sehen auch die Fernarbeit vor, die gelegentlich auf Antrag des Arbeitnehmers im Ausmaß, das 24 Tage im Kalenderjahr nicht überschreitet, ausgeübt wird.

Es ist zu beachten, dass im Zusammenhang mit der Regelung der Fernarbeit auf den Arbeitgeber eine Reihe von Pflichten auferlegt wurde. Sie betreffen u. a.: die Bestimmung der Grundsätze der Ausübung der Fernarbeit, die Zurverfügungstellung dem Arbeitnehmer der Arbeitsmaterialien und -Werkzeuge, sowie der Installation, Instandhaltung und Wartung der Arbeitswerkzeuge, die Bestimmung der Verfahrensweisen bezüglich des Schutzes der personenbezogenen Daten und die Umsetzung der Pflichten aus dem Bereich der Arbeitssicherheit und -Hygiene.

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Informationen auf unserer Website dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. 

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