Skip to content
Drei unterschiedliche Tassen an einer Kaffeemaschine als Symbol für drei Beschäftigungsmodelle in Polen: Arbeitsvertrag, Auftragsvertrag und B2B-Vertrag

Arbeitsvertrag, Auftragsvertrag oder B2B-Vertrag in Polen: Welches Modell passt zu Ihrem Team?

Umowa o pracę, umowa zlecenia oder B2B – vor dieser Frage steht jedes deutsche Unternehmen, das in Polen Personal aufbaut. Die Entscheidung fällt in der Praxis oft nebenbei: nach Lohnnebenkosten oder nach dem Wunsch des Kandidaten. Vor der polnischen Arbeitsinspektion und vor dem Arbeitsgericht zählt aber nicht, welcher Titel über dem Vertrag steht, sondern wie die Zusammenarbeit tatsächlich abläuft. Als polnische Kanzlei, die deutsche Unternehmen im polnischen Arbeitsrecht begleitet, erklären wir die drei Modelle, ihre Risiken und die Kriterien, nach denen wir unseren Mandanten das passende Modell empfehlen.

Die drei Vertragsmodelle im polnischen Recht im Vergleich

Das polnische Recht kennt drei Grundformen der Zusammenarbeit. Sie unterscheiden sich in der Rechtsgrundlage, im Schutzniveau für die beschäftigte Person, in den Sozialabgaben und im Haftungsrisiko für Ihr Unternehmen.

KriteriumArbeitsvertrag (umowa o pracę)Auftragsvertrag (umowa zlecenia)B2B-Vertrag
RechtsgrundlageKodeks pracyZivilgesetzbuchZivilgesetzbuch, eigenes Gewerbe
Weisung, feste Zeit und fester Orttypisch und zulässignicht zulässignicht zulässig
Gesetzlicher Urlaubjaneinnein
Kündigungsschutzhoch, mit Begründungspflichtgeringnur vertraglich
Sozialversicherung (ZUS)volle Beiträge über den Arbeitgebereingeschränktträgt der Selbständige
Typischer EinsatzKernteam, Führungskräfte, Produktionprojektbezogene TätigkeitIT, Spezialisten, Vertrieb
HauptrisikoFormfehler bei der KündigungUmqualifizierungScheinselbständigkeit

Umowa o pracę: der Arbeitsvertrag als Standardmodell

Der Arbeitsvertrag unterliegt dem polnischen Arbeitsgesetzbuch (Kodeks pracy) und ist das einzige Modell, in dem Sie Weisungen erteilen, feste Arbeitszeiten vorgeben und einen Arbeitsort bestimmen dürfen. Er bringt den vollen Pflichtenkatalog mit: arbeitsmedizinische Untersuchung vor Arbeitsbeginn, Arbeitsschutzschulung (BHP), Personalakte, Arbeitszeiterfassung, Anmeldung bei der Sozialversicherung ZUS und Abführung der Lohnsteuer.

Für das Kernteam, für Führungskräfte und überall dort, wo Sie tatsächlich steuern wollen, wer wann was tut, ist der Arbeitsvertrag nicht die teure, sondern die sichere Variante. Das Risiko liegt hier nicht im Modell, sondern in der Beendigung: Formfehler bei der Kündigung sind der häufigste Grund, aus dem deutsche Arbeitgeber in Polen vor Gericht verlieren.

Umowa zlecenia: der Auftragsvertrag für projektbezogene Aufgaben

Der Auftragsvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag über sorgfältiges Tätigwerden. Es gibt keinen gesetzlichen Urlaub, keine arbeitsrechtlichen Kündigungsfristen und keine Begründungspflicht. Dafür gilt eine gesetzliche Mindeststundenvergütung, die geleisteten Stunden sind zu dokumentieren, und in der Regel bestehen Beitragspflichten zur Sozialversicherung; Studierende unter 26 Jahren sind davon befreit.

Der Auftragsvertrag passt zu abgrenzbaren, zeitlich begrenzten Aufgaben ohne Eingliederung in Ihre Organisation. Er passt nicht zu einer Vollzeitkraft, die jeden Morgen um acht im Büro erscheint und einer Führungskraft berichtet. Das ist ein Arbeitsverhältnis, gleichgültig, wie der Vertrag überschrieben ist.

B2B: Zusammenarbeit mit einem selbständigen Unternehmer

Beim B2B-Modell schließen zwei Unternehmen einen Dienstleistungsvertrag. Der Selbständige führt sein eigenes Gewerbe, trägt Sozialabgaben und Steuern selbst und stellt eine Rechnung. Für Spezialistenrollen in IT, Vertrieb oder Beratung ist das in Polen ein verbreitetes und völlig legitimes Modell, vorausgesetzt, die Zusammenarbeit ist auch tatsächlich unternehmerisch: eigene Arbeitsmittel, eigene Zeiteinteilung, Haftung für das Ergebnis und zumindest die reale Möglichkeit, weitere Auftraggeber zu haben.

Kritisch wird es, wenn der B2B-Partner faktisch wie ein Arbeitnehmer behandelt wird: fester Dienstplan, Urlaubsanträge an den Vorgesetzten, Firmenlaptop, Platz im Organigramm, Kündigungsfristen wie im Arbeitsvertrag. Dann ist das Modell angreifbar.

Haben Sie Fragen zum polnischen Arbeitsrecht? Brauchen Sie Unterstützung bei der Wahl des Vertragsmodells in Polen?


Rechtsanwältin Aleksandra Surowiecka, polnisches Arbeitsrecht

Schnellkontakt

Fr. Aleksandra Surowiecka

Polnische Rechtsanwältin

as@rbplegal.com

+48 691 841 406

Ich spreche Deutsch!


Scheinselbständigkeit in Polen: nicht der Titel entscheidet, sondern die Praxis

Nach Art. 22 § 1 Kodeks pracy liegt ein Arbeitsverhältnis vor, wenn jemand Arbeit bestimmter Art für einen Arbeitgeber, unter dessen Leitung sowie an einem von ihm bestimmten Ort und zu einer von ihm bestimmten Zeit gegen Entgelt verrichtet. Art. 22 § 1² stellt ausdrücklich klar, dass eine Beschäftigung unter diesen Bedingungen nicht durch einen zivilrechtlichen Vertrag ersetzt werden darf.

Stellt ein Arbeitsgericht oder die Staatliche Arbeitsinspektion fest, dass in Wahrheit ein Arbeitsverhältnis bestand, drohen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer samt Zinsen, die Abgeltung nicht gewährten Urlaubs, Überstundenvergütung sowie ein Bußgeld. Rückwirkend greift außerdem der arbeitsrechtliche Kündigungsschutz. Welche Befugnisse die polnische Arbeitsinspektion dabei inzwischen hat, haben wir gesondert beschrieben: Neue Befugnisse der polnischen Arbeitsinspektion.

Gesetzliche Eckdaten, die deutsche Arbeitgeber kennen sollten

  • Probezeit: höchstens drei Monate (Art. 25 Kodeks pracy).
  • Befristung: höchstens 33 Monate und höchstens drei befristete Verträge zwischen denselben Parteien; danach gilt das Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes als unbefristet (Art. 25¹ Kodeks pracy).
  • Urlaub: 20 Tage, ab zehn Jahren anrechenbarer Beschäftigungsdauer 26 Tage (Art. 154 Kodeks pracy). Anders als in Deutschland werden Ausbildungs- und Studienzeiten pauschal angerechnet, sodass viele Berufseinsteiger schneller bei 26 Tagen liegen, als deutsche Arbeitgeber erwarten.
  • Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag: zwei Wochen, ein Monat oder drei Monate, je nach Dauer der Beschäftigung beim selben Arbeitgeber (Art. 36 § 1 Kodeks pracy).
  • Form: Der Arbeitsvertrag ist schriftlich zu schließen, spätestens vor der Zulassung des Mitarbeiters zur Arbeit.

Unsere Auswahlkriterien in der Praxis

Bevor wir einen Vertrag entwerfen, stellen wir unseren Mandanten im Kern fünf Fragen:

  • Wollen Sie Weisungen erteilen und Arbeitszeiten vorgeben? Dann führt am Arbeitsvertrag kein Weg vorbei.
  • Ist die Aufgabe ein abgrenzbares Projekt mit eigenem Ergebnis? Dann kommt ein Auftrags- oder Werkvertrag in Betracht.
  • Arbeitet die Person ausschließlich für Sie und mit Ihren Mitteln? Dann trägt das B2B-Modell nicht.
  • Wie schnell und wie planbar wollen Sie die Zusammenarbeit beenden können? Kündigungsschutz und Fristen unterscheiden sich erheblich.
  • Wie sichtbar ist die Rolle in Ihrem Organigramm? Je stärker die Eingliederung, desto eher der Arbeitsvertrag.

Anschließend gestalten wir den Vertrag zweisprachig deutsch-polnisch und formulieren ihn so, dass die tatsächliche Durchführung zum gewählten Modell passt. Genau darauf schaut eine Kontrolle.

Häufige Fragen zu Vertragsmodellen in Polen

Kann ein deutsches Unternehmen ohne polnische Gesellschaft einen polnischen Arbeitsvertrag schließen?

Ja. Die deutsche Gesellschaft kann selbst polnischer Arbeitgeber sein. Zu klären sind die Registrierung bei ZUS, die Abführung von Beiträgen und Lohnsteuer sowie die Pflichten im Arbeitsschutz. Einen Überblick geben wir auf unserer Seite Arbeitsrecht in Polen.

Darf ein B2B-Vertrag eine Kündigungsfrist enthalten?

Ja, sie sollte aber nicht die arbeitsrechtlichen Fristen nachbilden. Je mehr arbeitsrechtliche Institute ein B2B-Vertrag kopiert, desto eher spricht das im Streitfall für ein verdecktes Arbeitsverhältnis.

Kann ein bestehender B2B-Vertrag in einen Arbeitsvertrag umgewandelt werden?

Einvernehmlich jederzeit. Häufig ist das die günstigere Lösung, wenn sich die Zusammenarbeit faktisch zu einem Arbeitsverhältnis entwickelt hat. Wir prüfen dabei auch, welche Ansprüche aus der Vergangenheit noch offen sein können.

Welches Recht gilt für einen Mitarbeiter, der in Polen für ein deutsches Unternehmen arbeitet?

In der Regel polnisches Arbeitsrecht, weil die Arbeit gewöhnlich in Polen verrichtet wird. Eine Rechtswahl im Vertrag darf die polnischen Mindeststandards nicht unterschreiten.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir sind Ihre polnische Anwaltskanzlei für den Aufbau und die Absicherung Ihres Teams in Polen. Wir unterstützen Sie auf Deutsch:

  • Auswahl des passenden Vertragsmodells für jede Mitarbeitergruppe, mit ehrlicher Risikobewertung.
  • Erstellung zweisprachiger Arbeits-, Auftrags- und B2B-Verträge nach polnischem Recht.
  • Prüfung bestehender Verträge auf das Risiko der Umqualifizierung.
  • Vorbereitung und Begleitung von Kontrollen der Staatlichen Arbeitsinspektion (PIP).
  • Vertretung vor den polnischen Arbeitsgerichten.
  • Laufende Erreichbarkeit für Ihr HR-Team: Telefon, Videocall, E-Mail.

Auf unserer Website finden Sie noch mehr Informationen über Recht in Polen:

Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Informationen auf unserer Website dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt.

Comments (0)

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Back To Top