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GmbH Gründung in Polen - sp. z o.o.

RBP ist eine Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Wroclaw / Breslau, Polen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie auf jeder Etappe Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit. Bei Gründung einer GmbH polnischen Rechts bieten wir Ihnen komplexe rechtliche Unterstützung unserer Juristen an.

Die polnische GmbH (sp. z o.o.) ist für die deutschen Investoren die beliebteste und am häufigsten gewählte Rechtsform der wirtschaftlichen Tätigkeit. Geringes Stammkapital, einfache Struktur und schnelle Eintragung im Handelsregister – das sind nur einige Beispiele der zahlreichen Vorteile für die Gründung einer polnischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sp. z o.o.).

Firmengründung in Polen - polnische GmbH (sp. z o.o.)
800 EUR netto
  • Einführende Rechtsberatung zur polnischen GmbH (sp. z o.o.)
  • Erstellung des Gesellschaftsvertrages + Vertretung bei notariellen Beurkundung
  • Sonstige Tätigkeiten (Berufung der Vorstandsmitglieder, Bestellung des Aufsichtsrats)
  • Eintragung der Gesellschaft ins polnische Handelsregister
RA Aleksandra Surowiecka

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RA Natalia Sikorska

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Gründung einer GmbH in Polen - unsere Rechtsberatung für Sie

Bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung polnischen Rechts (sp. z o.o.) bieten wir Ihnen komplexe rechtliche Unterstützung unserer Anwälte an, von einführenden Besprechungen bis auf die finale Anmeldung und Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister.

1. Einführende Rechtsberatung:

  • Besprechung der möglichen Formen von Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit in Polen,
  • Vorstellung des Verfahrens betr. Eintragung der Handelsgesellschaft ins polnische Handelsregister.

2. Erstellung des Gesellschaftsvertrages:

  • Vorbereitung des Gesellschaftsvertrages in Übereinstimmung mit den Anforderungen des polnischen Gesellschaftsrechts,
  • Vertretung bzw. Unterstützung bei der notariellen Beurkundung.

3. Sonstige Tätigkeiten:

  • Berufung der Vorstandsmitglieder der Gesellschaft.
  • Bestellung des Prokuristen, Berufung des Aufsichtsrats (nicht obligatorisch).

4. Eintragung der Gesellschaft ins polnische Handelsregister (Krajowy Rejestr Sadowy):

  • Erstellung des Antrags mit allen nötigen Anlagen + Einreichung des Antrags beim Gericht,
  • laufende Überwachung des Verfahrens.

Hier erfahren Sie mehr:

FAQ

Können Ausländer in Polen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sp. z o.o.) gründen?

Ja, ausländische natürliche Personen können in Polen sowohl Gesellschafter, als auch Vorstandsmitglieder einer polnischen GmbH sein. Dabei müssen sie nicht persönlich für die Gründung der Gesellschaft in Polen erscheinen – alle nötigen Tätigkeiten können von einem Anwalt aufgrund der Vollmacht durchgeführt werden.

Wie hoch muss das Stammkapital einer polnischen GmbH sein?

Das Stammkapital einer sp. z o.o. hat mindestens 5.000 Zloty (ca. 1.250 EUR) zu betragen. Der Nominalwert eines jeden Anteils darf nicht geringer als 50 Zloty (ca. 12,5 EUR) sein. Das Stammkapital kann entweder als Geldeinlage oder als Sacheinlage eingebracht werden.

Wie hoch sind die notariellen und gerichtlichen Gebühren bei Gründung einer sp. z o.o.?

Die Kosten und Gebühren bei Gründung einer sp. z o.o. sind:

– notarielle Kosten: abhängig vom Stammkapital der Gesellschaft; z.B. bei Stammkapital i.H.v. 5.000 PLN betragen die notariellen Kosten 300 – 400 PLN,
– Gerichtsgebühren: 600 PLN,
– Kosten für die beglaubigte Übersetzung der Unterlagen, evtl. Kosten für die Anwesenheit eines Dolmetschers bei den notariellen Tätigkeiten: 300 – 500 PLN.

Insgesamt betragen die Kosten und Gebühren: 1.200 – 1.500 PLN (also ca. 300 – 400 EUR). Bei Stammkapital höher als die minimale gesetzliche 5.000 PLN sind die Kosten und Gebühren entsprechend höher.

Wie lange dauert die Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister?

Die Dauer aller nötigen Tätigkeiten von unserer Seite (u.a. Erstellung des Vertrages, Termin beim Notar, Einreichung des Antrags beim Gericht) beträgt ca. 5 – 14 Arbeitstage. Und die finale Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister durch das Gericht erfolgt in der Regel nach 2 – 4 Wochen nach der Einreichung des Antrags.

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