Erbrecht in Polen: Beratung für Erben und Erblasser
RBP Legal ist eine polnische Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Wrocław. Wir begleiten Sie in Erbsachen, die nach polnischem Recht zu regeln sind: von der Frage, wer erbt und in welcher Höhe, über Testament und Nachlassplanung bis zur Erbteilung und zur Vertretung vor den polnischen Gerichten, in ganz Polen und durchgehend auf Deutsch. Sie wissen von Anfang an, was Ihnen zusteht, welcher Weg dorthin führt und was er kostet.

Rechtsanwältin (adwokat, PL) · Erbrecht in Polen

Ob Sie in Deutschland leben und in Polen geerbt haben, ob mehrere Erben eine gemeinsame Lösung suchen oder ob Sie Ihren eigenen Nachlass in Polen vorausschauend regeln möchten: Wir übernehmen die Sache von der ersten Einschätzung über die Feststellung der Erbfolge und die Erbteilung bis zum Verfahren vor dem polnischen Gericht. Ein Punkt, der für Ihre Planung wichtig ist: Über einen Nachlass, der polnischem Recht unterliegt, entscheiden die polnischen Gerichte und die polnischen Notare. Überall dort, wo eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten zulässig ist, treten wir für Sie auf, vor Ort in ganz Polen oder per Videoverbindung aus unserem Büro in Wrocław. Dabei ist uns bewusst, dass hinter jeder Erbsache eine Familiengeschichte steht. Wir gehen damit behutsam um und richten das Tempo nach Ihnen.
Damit Ihr Erbe in Polen in guten Händen ist
Drei Bereiche, in denen uns Erben und Erblasser am häufigsten einschalten. Was Sie in jedem davon gewinnen: Klarheit darüber, wer nach polnischem Recht erbt und in welcher Höhe, jemanden, der Gericht, Notar und Termine in Polen für Sie übernimmt, und ein Ergebnis, das am Ende im polnischen Beschluss und im Grundbuch ankommt.
So arbeiten wir
Vier Schritte von der ersten Anfrage bis zum Beschluss des polnischen Gerichts oder zur Urkunde beim Notar, vom ersten Kontakt an durchgehend auf Deutsch. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei.
Kostenlose Ersteinschätzung
Sie schildern uns auf Deutsch, was passiert ist, und schicken uns, was da ist: Sterbeurkunde, Testament, Post vom Gericht oder Notar. Vorsortieren müssen Sie nichts.
Vorgehen und Honorar
Wir ordnen die Erbfolge ein und schlagen Ihnen ein konkretes Vorgehen vor. Honorar, Gerichts- und Notarkosten kennen Sie, bevor der erste Antrag läuft.
Vollmacht und Umsetzung
Mit Ihrer Vollmacht übernehmen wir die Arbeit vor Ort: Anträge beim polnischen Nachlassgericht, Schriftsätze auf Polnisch, Kontakt zu Notar und Miterben.
Termine und Ergebnis
Wo eine Vertretung zulässig ist, gehen wir für Sie zum Termin, in ganz Polen oder online aus Wrocław. Am Ende steht ein Gerichtsbeschluss oder eine notarielle Urkunde.

- Erbfolge, Testament, Erbteilung und Pflichtteil
- Vertretung vor polnischen Nachlassgerichten, Begleitung beim Notar
- Termine in ganz Polen und online
„Eine super Kanzlei: schnell, verlässlich und sehr kundenorientiert. Vor allem Deutsch-sprechend.“
Dr. Dino André Schubert · OptiSo Unternehmensberatung, Schubert & Partner PartG
„Ich bekam konkrete Antworten auf meine Fragen und war mit der Beratung sehr zufrieden.“
Andrzej Polok · Rampf Formen Polska sp. z o.o.
„Tolle Kommunikation und solides Wissen. Diese Kanzlei kann ich wirklich empfehlen.“
Bartosz Oplocki · Enitech sp. z o.o.
Stimmen von Mandanten, die wir in Polen begleitet haben.
Warum eine polnische Kanzlei für Ihre Erbsache in Polen
Über einen Nachlass, der polnischem Recht unterliegt, wird in Polen entschieden: Die Erbfolge stellt ein polnisches Gericht oder ein polnischer Notar fest, die Erbteilung richtet sich nach dem polnischen Zivilgesetzbuch (Kodeks cywilny), und Eigentum an einer geerbten Immobilie wird in der polnischen księga wieczysta eingetragen. Genau dafür sind wir da: RBP Legal ist eine polnische Kanzlei, unsere Anwältinnen sind als adwokat bzw. radca prawny bei den Kammern in Wrocław zugelassen und dürfen vor jedem polnischen Gericht auftreten. Dazu kommen die obligatorische Berufshaftpflichtversicherung, die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht und die Aufsicht der Kammer.
Ein Punkt, den wir gern früh klarstellen, weil diese Seite auf Deutsch geschrieben ist: Deutsch ist die Sprache, in der Sie mit uns arbeiten, Polen ist der Ort, an dem wir für Sie auftreten. Geht es um einen Nachlass in Polen, führen wir Ihre Sache vor den polnischen Gerichten und bei den polnischen Notaren; vor deutschen Gerichten treten wir nicht auf. Darin liegt Ihr Vorteil: Sie haben jemanden, der im polnischen Verfahren zu Hause ist, dort die Fristen, die Praxis der Gerichte und die Gegenseite kennt und Ihnen jeden Schritt auf Deutsch erklärt. Ist zusätzlich etwas in Deutschland zu regeln, arbeiten wir gern mit Ihrem deutschen Anwalt oder Notar zusammen.
Für Sie heißt das konkret: Nach Polen reisen müssen Sie in der Regel nicht. Mit einer Vollmacht übernehmen wir Fristen, Anträge und Termine, erscheinen bei dem Gericht, das für den Nachlass zuständig ist, ob in Stettin, Krakau oder Olsztyn, und berichten Ihnen danach auf Deutsch. Online-Verhandlungen gehören in Polen inzwischen zum Alltag der Gerichte, einen großen Teil der Termine nehmen wir deshalb per Videoverbindung direkt aus unserem Büro in Wrocław wahr. Wie die polnische Gerichtsbarkeit aufgebaut ist, erklärt der Beitrag Polnische Gerichte: Ein Leitfaden für deutsche Mandanten.
Uns ist bewusst, dass eine Erbsache selten nur eine juristische Frage ist. Sie kommt meist in einer Zeit, in der ohnehin viel zu tragen ist, und sie berührt oft Themen, die in der Familie seit Jahren im Raum stehen: alte Absprachen, unterschiedliche Erinnerungen daran, was einmal zugesagt wurde, und sehr verschiedene Vorstellungen davon, was gerecht wäre. Wir wissen, wie wichtig diese Sachen für Sie sind und wie viel Gefühl daran hängt. Deshalb hören wir zuerst zu, sagen Ihnen dann offen, was rechtlich möglich ist, und suchen den Weg, der Ihr Ziel erreicht, ohne mehr zu zerschlagen als nötig. Sie bestimmen das Tempo, wir übernehmen die Auseinandersetzung mit der Gegenseite, mit dem Notar und mit dem Gericht.
Nachstehend finden Sie einen Überblick über die Fragen, mit denen Erben und Erblasser bei einem Nachlass in Polen am häufigsten zu uns kommen, geordnet nach den drei Leistungsbereichen.
Von der Frage, wer nach polnischem Recht erbt, über Annahme und Ausschlagung bis zum wirksamen Testament.
Wer erbt nach polnischem Recht und in welcher Höhe
Am Anfang steht die Frage, die alles Weitere bestimmt: Wer gehört zum Kreis der Erben und mit welchem Anteil? Gibt es kein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge des Kodeks cywilny. Dann erben Ehegatte und Kinder gemeinsam, wobei dem Ehegatten mindestens ein Viertel des Nachlasses zusteht; sind keine Kinder vorhanden, treten Eltern, Geschwister und deren Nachkommen an ihre Stelle. Liegt ein Testament vor, entscheidet dessen Inhalt, und die nächsten Angehörigen können daneben einen Pflichtteil (zachowek) beanspruchen. Welches Recht überhaupt anzuwenden ist, richtet sich in deutsch-polnischen Fällen nach der Europäischen Erbrechtsverordnung, also grundsätzlich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers.
Sie erhalten von uns eine klare Aufstellung auf Deutsch: wer erbt, mit welchem Anteil, was zum Nachlass gehört, welche Verbindlichkeiten daran hängen und welche Fristen bereits laufen. Damit wissen Sie, worüber Sie überhaupt sprechen, bevor Sie es mit Miterben oder mit dem Gericht zu tun haben. Oft genügt diese Einschätzung schon, um eine Familie wieder ins Gespräch zu bringen.
Erbschaft annehmen oder ausschlagen: die Sechsmonatsfrist
Sie müssen ein Erbe in Polen nicht antreten. Nach polnischem Recht haben Sie sechs Monate Zeit, gerechnet ab dem Tag, an dem Sie von Ihrer Berufung zum Erben erfahren, um die Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen (Art. 1015 Kodeks cywilny). Wer sich nicht äußert, nimmt die Erbschaft an, allerdings mit Haftungsbeschränkung auf den Wert des Nachlasses. Die Erklärung wird vor einem polnischen Notar oder vor dem Gericht abgegeben, und auch das übernehmen wir mit Ihrer Vollmacht für Sie.
Damit Sie nicht ins Blaue hinein entscheiden, prüfen wir zuerst, was im Nachlass steckt: Immobilien, Konten, Gesellschaftsanteile, aber auch Kredite und offene Forderungen. Erst danach empfehlen wir Annahme, Ausschlagung oder die Annahme mit Haftungsbeschränkung. So treffen Sie eine Entscheidung, die auch in fünf Jahren noch richtig ist.
Testament nach polnischem Recht: prüfen und errichten
Ein Testament ist der einfachste Weg, spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden, vorausgesetzt, es ist formwirksam. Polen kennt das eigenhändig geschriebene und das notarielle Testament. Ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten, in Deutschland als Berliner Testament verbreitet, ist nach polnischem Recht dagegen unwirksam, und Erbverträge sind nur in engen Grenzen zulässig. Wer eine bestimmte Sache, etwa eine Wohnung in Polen, gezielt einer bestimmten Person zuwenden möchte, kann das mit einem Vermächtnis (zapis windykacyjny) tun, das der Notar beurkundet.
Wir prüfen ein vorhandenes Testament auf Form und Inhalt, sagen Ihnen offen, ob es trägt, und entwerfen auf Wunsch eine Fassung, die nach polnischem Recht Bestand hat: mit Blick auf den Pflichtteil, auf Vermächtnisse und auf die Frage, wer die Abwicklung übernehmen soll. Sie erhalten den Entwurf zweisprachig, deutsch und polnisch nebeneinander, und wir begleiten Sie zum Notartermin.
Nachlassplanung: Vermögen in Polen vorausschauend ordnen
Wenn Sie Vermögen in Polen haben, lohnt es sich, die Übergabe frühzeitig zu ordnen: Schenkung oder Testament, Absicherung des Ehegatten, Ausgleich zwischen den Kindern, Nachfolge in einer Sp. z o.o. oder in einem Familienbetrieb. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten des polnischen Rechts mit ihren Folgen und stimmen sie mit dem ab, was in Deutschland gilt. Am Ende steht eine Regelung, die Ihre Angehörigen später entlastet, weil sie nichts mehr auslegen müssen.
Dazu gehört der Blick auf die Fristen: Ein Erwerb von Todes wegen und eine Schenkung sind in Polen innerhalb bestimmter Fristen anzumelden. Wir sagen Ihnen rechtzeitig, welche Frist in Ihrem Fall läuft. Die steuerliche Berechnung selbst nimmt ein Steuerberater vor.
Sie möchten wissen, wer nach polnischem Recht erbt und was jetzt zu tun ist? Rufen Sie Rechtsanwältin Natalia Sikorska direkt an: +48 785 699 035 oder schreiben Sie an ns@rbplegal.com.
Von der Feststellung der Erbfolge über die notarielle Erbbescheinigung bis zur Erbteilung und zur Eintragung im Grundbuch.
Feststellung der Erbfolge (stwierdzenie nabycia spadku)
Bevor etwas verteilt oder umgeschrieben werden kann, muss feststehen, wer Erbe ist. Das leistet in Polen der Beschluss des Nachlassgerichts über die Feststellung des Erbschaftserwerbs (stwierdzenie nabycia spadku). Zuständig ist das Gericht am letzten Wohnsitz des Erblassers. Wir stellen den Antrag, benennen die Beteiligten, legen Sterbeurkunde, Personenstandsurkunden und ein etwaiges Testament vor und führen das Verfahren bis zum Beschluss.
Sie erhalten damit ein Dokument, das in Polen jede Bank, jeder Notar und jedes Amt akzeptiert. Leben Sie in Deutschland, müssen Sie dafür nicht anreisen: Wir vertreten Sie im Verfahren, nehmen die Termine wahr und schicken Ihnen den Beschluss mit einer Erläuterung auf Deutsch. Auf Wunsch beantragen wir zusätzlich das Europäische Nachlasszeugnis, mit dem Sie Ihre Erbenstellung auch außerhalb Polens belegen können.
Notarielle Erbbescheinigung (akt poświadczenia dziedziczenia)
Sind sich alle Erben einig und ist der Fall klar, geht es deutlich schneller: Ein polnischer Notar kann die Erbfolge in einer Erbbescheinigung feststellen, häufig innerhalb weniger Wochen. Voraussetzung ist, dass alle Beteiligten mitwirken und über das Testament kein Streit besteht. Wir prüfen, ob dieser Weg in Ihrem Fall offensteht, bereiten die Unterlagen vor und stimmen den Termin mit dem Notar ab.
Für Sie bedeutet das weniger Zeit und geringere Kosten als im Gerichtsverfahren, bei gleicher Wirkung. Zeigt die Prüfung, dass der notarielle Weg nicht trägt, sagen wir es Ihnen sofort und gehen direkt zum Gericht, ohne einen Umweg, der nur Monate kostet.
Erbteilung (dział spadku): den Nachlass verteilen
Nach der Feststellung der Erbfolge gehört der Nachlass allen Erben gemeinsam. Erst die Erbteilung macht daraus einzelnes Eigentum: Einer übernimmt die Wohnung und zahlt die anderen aus, das Vermögen wird aufgeteilt, oder es wird gemeinsam verkauft und der Erlös verteilt. Sind sich die Erben einig, genügt eine Vereinbarung, bei Immobilien in notarieller Form; sonst entscheidet das Gericht.
Wir rechnen für Sie durch, was jede Variante wirtschaftlich bedeutet, holen Bewertungen ein und formulieren die Teilung so, dass später niemand nachfordern kann. Dabei behalten wir im Blick, dass am Ende möglichst alle mit dem Ergebnis leben können, denn eine Lösung, die alle mittragen, hält länger als ein erzwungener Beschluss.
Geerbte Immobilie in Polen: Eintragung im Grundbuch
Sehr oft geht es um eine Wohnung oder ein Grundstück in Polen, das noch auf einen längst verstorbenen Verwandten eingetragen ist. Nach dem Beschluss des Gerichts oder der notariellen Erbbescheinigung lassen wir Sie im polnischen Grundbuch (księga wieczysta) als Eigentümer eintragen und bringen den Eintrag mit der tatsächlichen Rechtslage in Übereinstimmung. Erst dann können Sie über die Immobilie frei verfügen.
Wie es weitergeht, wenn Sie die geerbte Immobilie behalten, vermieten oder verkaufen möchten, lesen Sie unter Immobilienrecht in Polen. Grundbuchprüfung, Kaufvertrag und die Vertretung vor dem Gericht am Ort der Immobilie übernehmen wir gleich mit.
Sie haben in Polen geerbt und möchten die Sache endlich geordnet abschließen? Rufen Sie Rechtsanwältin Natalia Sikorska direkt an: +48 785 699 035 oder schreiben Sie an ns@rbplegal.com.
Pflichtteil, Streit um das Testament, Mediation und Vertretung in ganz Polen, vor Ort und online.
Pflichtteil (zachowek) geltend machen oder abwehren
Wer nach polnischem Recht zu den nächsten Angehörigen zählt und im Testament nicht oder zu gering bedacht wurde, kann einen Geldanspruch haben: den zachowek. Er beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils, bei minderjährigen und dauerhaft arbeitsunfähigen Berechtigten zwei Drittel. Auch Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten gemacht hat, werden dabei mitgerechnet, und das verändert das Ergebnis häufig deutlich.
Wir berechnen den Anspruch, beziffern ihn und setzen ihn außergerichtlich oder vor dem polnischen Gericht durch. Genauso vertreten wir Erben, die mit einer solchen Forderung konfrontiert sind, und prüfen dann Bewertung, anrechenbare Zuwendungen und Verjährung. Der Anspruch verjährt in Polen grundsätzlich fünf Jahre nach Eröffnung des Testaments, eine frühe Einschätzung zahlt sich also aus.
Streit um die Wirksamkeit eines Testaments
Wenn Zweifel bestehen, ob ein Testament formwirksam ist, ob der Erblasser bei der Errichtung noch frei entscheiden konnte oder ob er unter Druck gehandelt hat, wird das im Verfahren zur Feststellung der Erbfolge geklärt. Dort spielen auch Erbunwürdigkeit und Enterbung (wydziedziczenie) eine Rolle. Zuständig ist das polnische Nachlassgericht, und dort treten wir für Sie auf.
Wir sagen Ihnen vorher offen, was die Unterlagen und die Zeugen hergeben und welche Aussichten realistisch sind, damit Sie nicht Jahre in ein Verfahren stecken, das sich nicht lohnt. Trägt Ihre Position, führen wir sie konsequent, und Sie erhalten nach jeder Verhandlung einen Bericht auf Deutsch.
Vertretung vor den polnischen Nachlassgerichten
Kommt es zum Verfahren, übernehmen wir es vollständig: Antrag und Klage, Schriftsätze auf Polnisch, Beweisanträge, Zeugen, Sachverständige und die Vertretung in der Verhandlung. Für die Bewertung von Immobilien und Unternehmensanteilen im Nachlass arbeiten wir mit erfahrenen Sachverständigen zusammen (rzeczoznawca majątkowy), die das Vermögen im Verfahren professionell bewerten.
Wie wir Verfahren in Polen führen und womit Sie zeitlich rechnen sollten, lesen Sie unter Prozessvertretung in Polen. Sie bleiben dabei in Deutschland, um Fristen, Termine und Korrespondenz kümmern wir uns.
Gespräch, Mediation und Vergleich unter Erben
Unter Miterben führt eine Einigung fast immer schneller und schonender zum Ziel als ein Urteil, und sie erhält das, was von der Familie noch zu erhalten ist. Wir führen die Gespräche mit der Gegenseite und ihrem Anwalt auf Polnisch, mit einem klaren Auftrag von Ihnen und einer vorher abgestimmten Untergrenze. Auch nach Klageerhebung bleibt dieser Weg offen: Wir verhandeln parallel weiter und legen dem Gericht die Einigung vor, sobald sie steht.
Ein gerichtlich bestätigter Vergleich wirkt wie ein Urteil und ist vollstreckbar, ein Teil der Gerichtskosten kommt zurück. Wie ein solches Verfahren abläuft, beschreibt der Beitrag Mediation in Polen: Effektive Alternative zu gerichtlichen Streitigkeiten. Wie wir Sie dabei begleiten, lesen Sie unter Mediation in Polen.
Termine in ganz Polen und Verhandlungen online
Zuständig ist das Gericht am letzten Wohnsitz des Erblassers, und das kann Gdańsk, Katowice oder Rzeszów sein. Wir vertreten Mandanten in Erbsachen in ganz Polen und reisen zu diesen Terminen an, mit einem Bericht auf Deutsch nach jeder Verhandlung.
Online-Verhandlungen sind an polnischen Gerichten inzwischen Standard. Einen großen Teil der Termine nehmen wir deshalb per Videoverbindung aus unserem Büro in Wrocław wahr. Für Sie bedeutet das weniger Reisekosten, kürzere Wege und Termine, die sich auch kurzfristig wahrnehmen lassen.
Es geht um einen Pflichtteil, um ein Testament oder um eine Auseinandersetzung unter Miterben? Rufen Sie Rechtsanwältin Natalia Sikorska direkt an: +48 785 699 035 oder schreiben Sie an ns@rbplegal.com.
Häufige Fragen zum Erbrecht in Polen
Ist für den Nachlass in Polen ein polnisches oder ein deutsches Gericht zuständig?
Unterliegt der Nachlass polnischem Recht, entscheiden die polnischen Gerichte, und zwar das Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers. Für eine Immobilie in Polen ist ohnehin ausschließlich das polnische Gericht am Ort des Grundstücks zuständig, und eingetragen wird ausschließlich über das polnische Grundbuchamt. Wir vertreten Sie genau dort: mit Ihnen sprechen wir Deutsch, vor Gericht treten wir auf Polnisch für Sie auf. Vor deutschen Gerichten treten wir nicht auf.
Müssen wir zum Notartermin oder zur Gerichtsverhandlung nach Polen reisen?
Meistens nicht. Das gerichtliche Verfahren zur Feststellung der Erbfolge, die Erbteilung und die Eintragung im Grundbuch führen wir mit einer Vollmacht für Sie, ohne dass Sie anreisen müssen. Viele Termine finden in Polen ohnehin online statt, die nehmen wir aus unserem Büro in Wrocław wahr. Eine Ausnahme kennt das polnische Recht: Für die notarielle Erbbescheinigung müssen alle Erben persönlich beim Notar erscheinen. Wenn dieser Weg für Sie der schnellere ist, bereiten wir ihn so vor, dass ein einziger Termin in Polen genügt.
Welches Recht gilt für den Nachlass, deutsches oder polnisches?
Das richtet sich nach der Europäischen Erbrechtsverordnung: Maßgeblich ist grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Wer möchte, kann in einem Testament das Recht seiner Staatsangehörigkeit wählen. Für eine Immobilie in Polen läuft die Eintragung in jedem Fall über das polnische Grundbuchamt, und in vielen Fällen sind auch die polnischen Nachlassgerichte zuständig. Wir prüfen zu Beginn, welches Recht in Ihrem Fall greift, und sagen Ihnen, was das praktisch bedeutet.
Welche Fristen sollten wir im Blick haben?
Zwei Fristen sind besonders wichtig. Für die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft haben Sie sechs Monate, gerechnet ab dem Tag, an dem Sie von Ihrer Berufung zum Erben erfahren. Ein Anspruch auf den Pflichtteil (zachowek) verjährt grundsätzlich fünf Jahre nach Eröffnung des Testaments. Das Verfahren zur Feststellung der Erbfolge selbst ist an keine Frist gebunden, es lässt sich also auch Jahrzehnte später noch durchführen. Melden Sie sich früh, dann prüfen wir zuerst, welche Fristen bei Ihnen laufen.
Wir haben eine Immobilie in Polen geerbt. Was ist jetzt zu tun?
Zuerst wird die Erbfolge nach polnischem Recht festgestellt, gerichtlich oder notariell. Danach folgen, wenn mehrere Erben beteiligt sind, die Erbteilung und schließlich die Eintragung im Grundbuch. Wir übernehmen das komplett und vertreten Sie dabei, soweit eine Vertretung zulässig ist, in ganz Polen. Bringen Sie einfach mit, was da ist: Sterbeurkunde, Testament, Grundbuchnummer oder Adresse der Immobilie.
Was ist der zachowek und wem steht er zu?
Der zachowek ist ein Geldanspruch der nächsten Angehörigen, also von Abkömmlingen, Ehegatten und unter Umständen Eltern, wenn sie im Testament nicht oder zu gering bedacht wurden. Er beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils, bei minderjährigen und dauerhaft arbeitsunfähigen Berechtigten zwei Drittel. Schenkungen des Erblassers werden mitgerechnet. Wir berechnen den Anspruch und setzen ihn durch, oder wir verteidigen Sie dagegen.
Gilt ein deutsches Testament in Polen?
In der Form wird ein Testament grundsätzlich auch dann anerkannt, wenn es den Vorschriften des Errichtungsortes entspricht. Inhaltlich kommt es darauf an, welches Erbrecht anzuwenden ist. Wichtig für Ehepaare: Das in Deutschland verbreitete gemeinschaftliche Testament, also das Berliner Testament, ist nach polnischem Recht unwirksam. Liegt Vermögen in Polen, prüfen wir Ihr Testament gezielt daraufhin und schlagen, wenn nötig, eine Fassung vor, die in Polen trägt.
In welcher Sprache läuft das Verfahren?
Vor polnischen Gerichten und beim Notar wird Polnisch gesprochen, fremdsprachige Unterlagen brauchen eine beglaubigte Übersetzung. Beides übernehmen wir: Anträge und Schriftsätze auf Polnisch, Erläuterung und gesamte Korrespondenz mit Ihnen auf Deutsch. Einen Übersetzer brauchen Sie für die Zusammenarbeit mit uns nicht.
Was kostet die Beratung im Erbrecht in Polen?
Honorar und Nebenkosten kennen Sie, bevor wir beginnen. Abgerechnet wird nach Stundensatz oder, bei klar umrissenen Aufgaben wie der Prüfung eines Testaments oder einem Antrag auf Feststellung der Erbfolge, zu einem Pauschalhonorar. Gerichts- und Notarkosten nennen wir vorab. Die erste Einschätzung Ihres Falls ist für Sie kostenfrei.
Dieser Überblick dient der ersten Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

Ihre Ansprechpartnerin: Natalia Sikorska
Rechtsanwältin (adwokat, PL). Sie begleitet Erben und Erblasser bei Nachlässen in Polen: Einschätzung der Erbfolge, Annahme und Ausschlagung, Prüfung und Errichtung von Testamenten, Feststellung der Erbfolge vor Gericht und beim Notar, Erbteilung, Pflichtteil sowie die Vertretung vor den polnischen Gerichten in ganz Polen, dazu Verhandlungen und Mediation unter Miterben. Sprachen: Deutsch, Englisch, Polnisch.
Telefon: +48 785 699 035 | E-Mail: ns@rbplegal.com
Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen: Ihre Ersteinschätzung auf Deutsch erhalten Sie von uns unverbindlich und kostenfrei. So wissen Sie schnell, woran Sie sind.
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M. B. · 15.06.2026 · Handels- & Gesellschaftsrecht
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A. S. · 09.06.2026 · Polnisches Arbeitsrecht
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„Eine super Kanzlei: schnell, verlässlich und sehr kundenorientiert. Vor allem Deutsch-sprechend.“
Dr. Dino André Schubert · OptiSo Unternehmensberatung, Schubert & Partner PartG
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