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RBP Legal · Polnische Rechtsanwaltskanzlei in Wrocław

Inkasso in Polen: Forderungen gegen polnische Schuldner durchsetzen

RBP Legal ist eine polnische Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Wrocław. Wir treiben Forderungen deutscher Unternehmen gegen Schuldner in Polen ein: von der anwaltlichen Mahnung über den Zahlungsbefehl bis zur Vollstreckung durch den polnischen Gerichtsvollzieher. Sie erfahren vorab auf Deutsch, was Ihre Forderung wert ist, was der Weg kostet und wie lange er dauert.

Aleksandra Surowiecka, Rechtsanwältin (PL) für Inkasso und Forderungseinzug in Polen bei RBP Legal in Wrocław

Aleksandra Surowiecka
Rechtsanwältin (PL) · Inkasso und Forderungseinzug in Polen
Mitglied der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer
★4,9 von 5Bewertungen auf anwalt.de
✓In ganz PolenVollstreckung vor Ort
✓PL · DEBeratung ohne Übersetzer

Wenn ein polnischer Kunde nicht zahlt, hilft eine Mahnung aus Deutschland selten weiter. Was wirkt, ist ein Schreiben einer polnischen Kanzlei, das den Schuldner in seiner Sprache und nach seinem Recht anspricht, und dahinter ein Verfahren, das in Polen konsequent zu Ende geführt wird. Beides bekommen Sie bei uns aus einer Hand, von Wrocław aus für ganz Polen.

Damit Ihre Forderung in Polen nicht liegen bleibt

Drei Stufen, die aufeinander aufbauen: eine Mahnung, die der Schuldner ernst nimmt, ein Titel vom polnischen Gericht und die Vollstreckung dort, wo der Schuldner sein Vermögen hat.

Anwaltliche Mahnung an einen polnischen Schuldner – außergerichtliches Inkasso in Polen

Mahnung, die der Schuldner ernst nimmt

  • Prüfung des Schuldners in Handelsregister und Schuldnerregister,
  • anwaltliche Mahnung auf Polnisch mit klarer Frist,
  • Verzugszinsen und Inkassopauschale nach polnischem Recht,
  • Ratenvereinbarung oder Schuldanerkenntnis, wenn das sinnvoll ist.
Zahlungsbefehl des polnischen Gerichts im Mahnverfahren – gerichtliches Inkasso in Polen

Zahlungsbefehl und Klage in Polen

  • Mahnverfahren vor dem polnischen Gericht (Zahlungsbefehl),
  • Europäisches Mahnverfahren bei grenzüberschreitenden Forderungen,
  • Klage, wenn der Schuldner widerspricht,
  • Sicherung Ihres Anspruchs schon vor dem Urteil.
Vollstreckung durch den polnischen Gerichtsvollzieher – Pfändung beim Schuldner in Polen

Vollstreckung beim Schuldner in Polen

  • Vollstreckungsklausel und Antrag beim Gerichtsvollzieher,
  • Pfändung von Konten, Forderungen, Fahrzeugen und Immobilien,
  • Vollstreckung deutscher Urteile und Mahnbescheide in Polen,
  • Forderungsanmeldung, wenn der Schuldner insolvent ist.

So arbeiten wir

Vier Schritte von der ersten Einschätzung bis zum Geld auf Ihrem Konto. Bei jedem Schritt wissen Sie, was er kostet und was er bringt.

1

Kostenlose Ersteinschätzung

Sie schicken uns Rechnung, Vertrag und den bisherigen Schriftwechsel. Wir sagen Ihnen, ob die Forderung nach polnischem Recht durchsetzbar und der Schuldner greifbar ist, kostenfrei und unverbindlich.

2

Mahnung und Vorgehen

Wir schlagen Ihnen ein konkretes Vorgehen vor, nennen Honorar und Gerichtskosten und schicken dem Schuldner die anwaltliche Mahnung auf Polnisch. Sie entscheiden mit den Zahlen auf dem Tisch.

3

Zahlungsbefehl oder Klage

Zahlt der Schuldner nicht, beantragen wir den Zahlungsbefehl beim zuständigen polnischen Gericht oder reichen Klage ein. Die Schriftsätze verfassen wir auf Polnisch und erklären Ihnen jeden Schritt auf Deutsch.

4

Vollstreckung und Ergebnis

Mit dem Titel beauftragen wir den Gerichtsvollzieher, überwachen die Pfändung und berichten Ihnen, was eingeht. Das Geld fließt direkt auf Ihr Konto.

Ihre Ansprechpartnerin für Inkasso in Polen
Aleksandra Surowiecka, Rechtsanwältin für Inkasso und Forderungseinzug in Polen bei RBP Legal

Aleksandra Surowiecka
Rechtsanwältin (PL) · Wrocław
  • über 15 Jahre Berufserfahrung
  • Beratung auf Deutsch, ohne Übersetzer
  • Vollstreckung in ganz Polen
Die Kommunikation läuft auf Deutsch: telefonisch, per E-Mail und während des gesamten Mandats.
★★★★★

„Frau Rechtsanwältin Aleksandra Surowiecka hat unsere Kanzlei in einem grenzüberschreitenden Fall (Deutschland-Polen) sehr kompetent unterstützt.“

M. B. · 15.06.2026 · Handels- & Gesellschaftsrecht

Bewertungen auf dem unabhängigen deutschen Anwaltsportal anwalt.de: anwalt.de/aleksandra-surowiecka

Warum eine polnische Kanzlei für Ihr Inkasso in Polen

Ein Inkassobüro in Deutschland kann in Polen mahnen, mehr nicht. Für den Zahlungsbefehl, die Klage und den Antrag beim Gerichtsvollzieher braucht es jemanden, der in Polen als adwokat oder radca prawny zugelassen ist und das polnische Verfahren kennt. Genau das sind wir: eine polnische Kanzlei, die mit Ihnen Deutsch spricht und in Polen vor Gericht geht.

Für Sie heißt das: ein Ansprechpartner für den gesamten Weg, von der ersten Mahnung bis zur letzten Pfändung. Sie müssen nicht nach Polen reisen und keinen Übersetzer beauftragen. Wie ein Inkassoverfahren in Polen grundsätzlich abläuft, erklärt unser Beitrag Inkasso in Polen; wie die polnische Gerichtsbarkeit aufgebaut ist, der Leitfaden Polnische Gerichte.

Nachstehend die Schritte, mit denen wir Forderungen deutscher Unternehmen in Polen durchsetzen, geordnet nach drei Leistungsbereichen.

Leistungsbereich
Mahnung, die der Schuldner ernst nimmt

Vom Blick ins Register bis zur anwaltlichen Zahlungsaufforderung auf Polnisch.

Erst der Schuldner, dann der Brief

Bevor Sie Geld in ein Verfahren stecken, lohnt der Blick auf den Schuldner. Für polnische Gesellschaften zeigt das Handelsregister (KRS) Geschäftsführung, Stammkapital und Jahresabschlüsse, für Einzelunternehmer das Gewerberegister CEIDG. Das Nationale Schuldnerregister (Krajowy Rejestr Zadłużonych) verrät, ob bereits ein Insolvenz- oder Restrukturierungsverfahren läuft, und das elektronische Grundbuch, ob Immobilien vorhanden sind.

Aus diesen Quellen ergibt sich, ob eine Vollstreckung Aussicht auf Erfolg hat und welcher Weg der schnellste ist. Diese Prüfung ist Teil unserer kostenlosen Ersteinschätzung.

Die anwaltliche Mahnung (wezwanie do zapłaty)

Das polnische Prozessrecht verlangt, dass der Kläger in der Klage angibt, ob er versucht hat, die Sache gütlich zu lösen. Die Mahnung ist deshalb kein Höflichkeitsschreiben, sondern der erste Verfahrensschritt. Sie listet Rechnungen, Beträge und Fälligkeiten auf, setzt eine Frist und benennt die Folgen: Klage, Zinsen, Gerichts- und Anwaltskosten.

Ein Schreiben einer polnischen Kanzlei auf Polnisch, mit Verweis auf die polnischen Vorschriften, wird von Schuldnern anders gelesen als eine Mahnung aus Deutschland. Ein erheblicher Teil der Forderungen wird in dieser Phase bezahlt, oft nach einer kurzen Verhandlung über Raten oder einen Teilverzicht auf Zinsen.

Zinsen, Inkassopauschale und Verjährung

Zwischen Unternehmen gelten in Polen gesetzliche Verzugszinsen im Geschäftsverkehr, die deutlich über dem allgemeinen Verzugszins liegen; sie laufen ab Fälligkeit, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Hinzu kommt eine pauschale Entschädigung für die Kosten der Beitreibung von 40, 70 oder 100 Euro je Forderung, abhängig von der Höhe des Betrags.

Die Verjährung ist kürzer als in Deutschland: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eines Unternehmens verjähren in der Regel nach zwei Jahren, sonstige Ansprüche aus dem Geschäftsverkehr nach drei Jahren, jeweils zum Ende des Kalenderjahres. Ein Schuldanerkenntnis oder die Klage unterbrechen die Verjährung, eine Mahnung nicht. Deshalb prüfen wir die Fristen als Erstes.

Eintrag in die Wirtschaftsauskunftei

Ein Druckmittel, das deutsche Gläubiger selten kennen: Eine fällige, unbestrittene Forderung kann nach einer Vorankündigung mit Monatsfrist in eine polnische Wirtschaftsauskunftei (biuro informacji gospodarczej) eingetragen werden. Banken, Leasinggeber und Lieferanten des Schuldners sehen diesen Eintrag. Schon die Ankündigung bewegt viele Schuldner zur Zahlung.

Wir setzen das Instrument dort ein, wo es passt, und kümmern uns um die Löschung, sobald gezahlt ist.

Leistungsbereich
Zahlungsbefehl und Klage in Polen

Der Titel vom polnischen Gericht, so schnell und so günstig wie möglich.

Der Zahlungsbefehl im Mahnverfahren (nakaz zapłaty)

Für Geldforderungen erlässt das polnische Gericht auf Antrag einen Zahlungsbefehl ohne mündliche Verhandlung, allein auf Grundlage der Unterlagen. Legt der Schuldner innerhalb von zwei Wochen keinen Widerspruch ein, wird der Befehl rechtskräftig und vollstreckbar. Das dauert je nach Gericht einige Wochen bis wenige Monate.

Die Gerichtsgebühr beträgt grundsätzlich 5 % des Streitwerts, höchstens 200.000 PLN; wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig, erstattet das Gericht drei Viertel davon. Liegen Ihnen eine vom Schuldner unterschriebene Rechnung, ein Schuldanerkenntnis oder ein Wechsel vor, ist das Urkundenmahnverfahren möglich: Die Gebühr beträgt dann nur ein Viertel, und der Befehl dient schon vor der Rechtskraft als Sicherungstitel.

Europäisches Mahnverfahren und deutsche Titel

Sieht Ihr Vertrag einen deutschen Gerichtsstand vor oder möchten Sie in Deutschland beginnen, können Sie dort einen Europäischen Zahlungsbefehl beantragen. Er wird in Polen ohne weiteres Verfahren vollstreckt, ebenso wie ein deutsches Urteil oder ein deutscher Vollstreckungsbescheid. Die Vollstreckung selbst muss aber in Polen beantragt werden, mit Übersetzung, Formblatt und polnischem Anwalt.

Welche Unterlagen der Gerichtsvollzieher sehen will und woran deutsche Titel in Polen scheitern, lesen Sie im Beitrag Deutsches Urteil in Polen vollstrecken.

Klage, wenn der Schuldner widerspricht

Widerspricht der Schuldner, geht die Sache in das normale Verfahren vor dem polnischen Gericht. Wir vertreten Sie dort, reichen die Beweise ein und erscheinen zu den Terminen, vor Ort oder online. Im Verfahren zwischen Unternehmern gelten strenge Fristen für Beweisanträge, was den Prozess beschleunigt.

Wer gewinnt, bekommt die Gerichtskosten und die Anwaltskosten nach der gesetzlichen Tabelle erstattet; die tatsächlichen Anwaltskosten liegen häufig darüber. Besteht die Gefahr, dass der Schuldner Vermögen beiseiteschafft, beantragen wir schon mit der Klage die Sicherung des Anspruchs, etwa durch eine Kontopfändung. Wie wir vor polnischen Gerichten arbeiten, lesen Sie unter Prozessvertretung in Polen.

Leistungsbereich
Vollstreckung beim Schuldner in Polen

Vom Titel zur Zahlung: Gerichtsvollzieher, Pfändung und die Grenzen der Vollstreckung.

Vollstreckungsklausel und Gerichtsvollzieher (komornik)

Ein polnischer Titel braucht vor der Vollstreckung eine Vollstreckungsklausel (klauzula wykonalności) des Gerichts; ein deutscher Titel braucht sie nicht. Mit dem Titel beauftragen wir einen Gerichtsvollzieher, in Polen ein freier Beruf mit eigenem Büro, in der Regel am Sitz des Schuldners oder dort, wo das Vermögen liegt.

Die Gebühr des Gerichtsvollziehers trägt der Schuldner: in der Regel 10 % des beigetriebenen Betrags, nur 3 %, wenn er innerhalb eines Monats nach Zustellung zahlt. Der Gläubiger leistet lediglich einen Vorschuss für Auskünfte und Zustellungen, der bei Erfolg vom Schuldner zurückgeholt wird.

Worauf zugegriffen wird

Am schnellsten geht es über das Bankkonto: Der Gerichtsvollzieher fragt elektronisch bei allen polnischen Banken an und pfändet, was er findet. Daneben kommen Forderungen des Schuldners gegen seine eigenen Kunden, Fahrzeuge, Maschinen und Waren in Betracht. In Immobilien wird nur auf ausdrücklichen Antrag vollstreckt; das dauert länger, ist aber oft der entscheidende Hebel.

Wir überwachen die Vollstreckung, reagieren auf Einwände des Schuldners und melden Ihnen jeden Zahlungseingang auf Deutsch.

Wenn beim Schuldner nichts zu holen ist

Bleibt die Vollstreckung gegen eine polnische GmbH (sp. z o.o.) ohne Erfolg, haften deren Geschäftsführer nach dem polnischen Handelsgesetzbuch persönlich für die Schulden der Gesellschaft, sofern sie sich nicht entlasten können, etwa durch einen rechtzeitig gestellten Insolvenzantrag. Dieser Anspruch wird in Polen regelmäßig durchgesetzt und ist für deutsche Gläubiger oft der Weg zum Geld.

Läuft bereits ein Insolvenzverfahren, melden wir Ihre Forderung fristgerecht beim Insolvenzverwalter an; die Frist beträgt 30 Tage ab Bekanntmachung im Schuldnerregister. Ob sich der Aufwand lohnt, sagen wir Ihnen vorher.

Kostenlose Ersteinschätzung

Ihre Rechnung ist fällig und der Schuldner in Polen schweigt? Schicken Sie uns Rechnung, Vertrag und Mahnungen. Sie erfahren kostenfrei und auf Deutsch, ob und wie sich die Forderung in Polen durchsetzen lässt. Rufen Sie an unter +48 691 841 406 oder schreiben Sie an as@rbplegal.com.

Dieser Überblick dient der ersten Orientierung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Gebühren und Fristen können sich ändern.

Weitere Bewertungen unserer Mandanten
4,9
★★★★★
Sehr gut

4,9 von 5

Diese Bewertungen stammen aus dem unabhängigen deutschen Anwaltsportal anwalt.de und sind dort öffentlich einsehbar: anwalt.de/aleksandra-surowiecka

★★★★★

„Frau Rechtsanwältin Aleksandra Surowiecka hat unsere Kanzlei in einem grenzüberschreitenden Fall (Deutschland-Polen) sehr kompetent unterstützt.“

M. B. · 15.06.2026 · Handels- & Gesellschaftsrecht

★★★★★

„Sehr kompetente Beratung, sehr schnelle Auführung. Mehr als empfehlenswert. Jederzeit wieder, hoch zufrieden.“

I. B. · 01.07.2024 · Allgemeine Rechtsberatung

★★★★★

„Frau Surowiecka hat uns engagiert und kompetent sehr kurzfristig beraten und den vorgelegten Fall übernommen und sehr zeitnah zu einem guten Abschluss gebracht!“

A. S. · 09.06.2026 · Polnisches Arbeitsrecht

Weitere Referenzen unserer Mandanten:

„Tolle Kommunikation und solides Wissen. Diese Kanzlei kann ich wirklich empfehlen.“

Bartosz Oplocki · Enitech sp. z o.o.

„Ich bekam konkrete Antworten auf meine Fragen und war mit der Beratung sehr zufrieden.“

Andrzej Polok · Rampf Formen Polska sp. z o.o.

„Eine super Kanzlei: schnell, verlässlich und sehr kundenorientiert. Vor allem Deutsch-sprechend.“

Dr. Dino André Schubert · OptiSo Unternehmensberatung, Schubert & Partner PartG

Häufige Fragen zum Inkasso in Polen

Brauche ich für Inkasso in Polen einen Anwalt, oder reicht ein Inkassobüro?

Für die Mahnung reicht ein Inkassobüro. Sobald es um Zahlungsbefehl, Klage oder Gerichtsvollzieher geht, muss ein in Polen zugelassener Anwalt tätig werden. Wir übernehmen den gesamten Weg, damit nichts doppelt bezahlt wird und keine Zeit verloren geht.

Was kostet Inkasso in Polen?

Die außergerichtliche Mahnung rechnen wir pauschal ab. Für Zahlungsbefehl und Klage nennen wir Ihnen vorab Honorar und Gerichtsgebühr; die Gebühr beträgt in der Regel 5 % des Streitwerts und wird im erfolgreichen Verfahren vom Schuldner erstattet, ebenso die Anwaltskosten nach der gesetzlichen Tabelle. Eine Vergütung allein nach Erfolg ist polnischen Anwälten berufsrechtlich nicht erlaubt; eine Erfolgskomponente zusätzlich zum Grundhonorar ist möglich.

Wie lange dauert ein Inkasso in Polen?

Zahlt der Schuldner auf die anwaltliche Mahnung, ist die Sache in zwei bis vier Wochen erledigt. Ein Zahlungsbefehl ohne Widerspruch dauert je nach Gericht einige Wochen bis wenige Monate, ein streitiges Verfahren in erster Instanz meist ein bis zwei Jahre. Die Vollstreckung beginnt in der Regel wenige Wochen nach dem Titel.

Kann ich meinen deutschen Mahnbescheid oder mein deutsches Urteil in Polen vollstrecken?

Ja. Ein deutscher Vollstreckungsbescheid, ein Urteil oder ein Europäischer Zahlungsbefehl wird in Polen ohne Anerkennungsverfahren vollstreckt. Sie brauchen die Bescheinigung des deutschen Gerichts auf dem EU-Formblatt, eine beglaubigte Übersetzung und einen polnischen Anwalt, der den Antrag beim Gerichtsvollzieher stellt.

Muss ich nach Polen reisen?

Nein. Mahnung, Anträge und Vollstreckung laufen über uns mit Ihrer Vollmacht. Unterlagen schicken Sie per E-Mail; zu Gerichtsterminen, falls es dazu kommt, erscheinen wir für Sie.

Wann verjährt meine Forderung gegen einen polnischen Schuldner?

Nach polnischem Recht meist nach zwei Jahren (Lieferungen und Leistungen eines Unternehmens) oder drei Jahren (sonstige Forderungen aus dem Geschäftsverkehr), jeweils zum Ende des Kalenderjahres. Ob polnisches oder deutsches Recht gilt, hängt von Ihrem Vertrag ab; das prüfen wir zuerst.

Was passiert, wenn der Schuldner insolvent ist?

Dann melden wir Ihre Forderung im Insolvenzverfahren an und prüfen, ob die Geschäftsführer der Gesellschaft persönlich haften. Das ist in Polen häufig der Fall, wenn der Insolvenzantrag zu spät gestellt wurde.

Kostenlose Ersteinschätzung

Haben Sie eine offene Forderung gegen einen Kunden in Polen?

Schildern Sie uns kurz Ihren Fall. Die erste Einschätzung erhalten Sie kostenfrei und unverbindlich, auf Deutsch.

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