Der Titel stammt aus Deutschland, der Schuldner und sein Vermögen sitzen in Polen. Ein Anerkennungsverfahren braucht es dafür nicht mehr, wohl aber die Bescheinigung des deutschen Gerichts, eine beglaubigte Übersetzung und die polnischen Identifikationsdaten des Schuldners. Als polnische Kanzlei zeigen wir, was der Gerichtsvollzieher verlangt, wo Anträge scheitern und was der Schuldner dagegen unternehmen kann.
Polnische Gerichte: Ein Leitfaden für deutsche Mandanten

Wer in Polen klagen will oder eine Klage aus Polen zugestellt bekommt, stellt fast immer dieselben drei Fragen: Welches Gericht ist zuständig, was kostet das Verfahren und was bedeutet das alles für mich, wenn ich in Deutschland sitze. Dieser Leitfaden ordnet den Aufbau der polnischen Gerichte, erklärt die Wertgrenzen und die Gerichtsgebühren nach dem heutigen Stand und benennt die Punkte, an denen deutsche Beteiligte am häufigsten stolpern.
Die ordentliche Gerichtsbarkeit: drei Stufen und ein Oberstes Gericht
Den größten Teil der Zivil-, Wirtschafts-, Arbeits-, Familien- und Strafsachen tragen in Polen die ordentlichen Gerichte (sądownictwo powszechne). Sie sind dreistufig aufgebaut. Darüber steht der Oberste Gerichtshof, der aber keine dritte Tatsacheninstanz ist, sondern nur Rechtsfehler prüft.
- Sąd rejonowy (Rayongericht, der Funktion nach am ehesten mit dem deutschen Amtsgericht vergleichbar). Das ist die Regeleingangsinstanz: Nach Art. 16 der polnischen Zivilprozessordnung entscheidet es alles, was nicht ausdrücklich dem Bezirksgericht zugewiesen ist. Hier liegen außerdem das Handelsregister KRS, die Grundbücher und die Nachlasssachen.
- Sąd okręgowy (Bezirksgericht). Es hat eine Doppelrolle: erste Instanz bei höheren Streitwerten und bei nichtvermögensrechtlichen Sachen, zugleich Berufungsinstanz gegen Urteile der Rayongerichte.
- Sąd apelacyjny (Appellationsgericht). Zuständig für Berufungen gegen die Urteile, die ein Bezirksgericht in erster Instanz gesprochen hat.
- Sąd Najwyższy (Oberster Gerichtshof). Er entscheidet über Kassationsbeschwerden und über Rechtsfragen, die ihm die unteren Gerichte vorlegen. Neue Tatsachen und Beweise spielen dort keine Rolle mehr.
Wichtig für die Praxis: Ein Verfahren beginnt nicht automatisch dort, wo Sie es vermuten würden. Innerhalb der Gerichte gibt es Fachabteilungen, etwa die Wirtschaftsabteilung (wydział gospodarczy) für Streit zwischen Unternehmern, die Arbeitsabteilung (wydział pracy) und die Familienabteilung. Welche Abteilung Ihren Fall bekommt, bestimmt auch, nach welchen Verfahrensregeln er läuft.
Die Wertgrenze: 100 000 Zloty entscheiden über die erste Instanz
In vermögensrechtlichen Sachen richtet sich die erste Instanz nach dem Streitwert. Übersteigt er 100 000 Zloty, ist das Bezirksgericht zuständig, darunter das Rayongericht. Diese Grenze gilt seit der Novelle der Zivilprozessordnung von 2023; ältere Texte im Netz nennen noch 75 000 Zloty.
Von der Wertgrenze gibt es Ausnahmen. Unabhängig vom Streitwert bleiben unter anderem Unterhaltssachen, Besitzschutzklagen, die Anordnung der Gütertrennung und das elektronische Mahnverfahren beim Rayongericht. Umgekehrt gehören nichtvermögensrechtliche Ansprüche, Klagen zum Schutz von Persönlichkeitsrechten und die Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen ohne Rücksicht auf den Wert vor das Bezirksgericht.
Neben der sachlichen Zuständigkeit steht die örtliche. Grundregel ist der Wohnsitz oder Sitz des Beklagten. Bei Verträgen kann auch der Erfüllungsort gewählt werden, und viele Verträge enthalten eine Gerichtsstandsvereinbarung. Ein Blick in den Vertrag lohnt sich deshalb, bevor überhaupt über eine Klage gesprochen wird.
Wer entscheidet was: die Übersicht
| Gericht | Rolle | Typische Sachen |
|---|---|---|
| Sąd rejonowy | Regeleingangsinstanz | Zahlungsklagen bis 100 000 Zloty, Mietsachen, Nachlass, Grundbuch, KRS, kleinere Straftaten |
| Sąd okręgowy | Erste Instanz und Berufung | Streitwerte über 100 000 Zloty, Scheidungen, Persönlichkeitsrechte, Beschlussanfechtung, schwere Straftaten |
| Sąd apelacyjny | Berufung | Berufungen gegen erstinstanzliche Urteile der Bezirksgerichte |
| Sąd Najwyższy | Kassation | Rechtsfehler, Rechtsfragen, Einheitlichkeit der Rechtsprechung |
Außerhalb der ordentlichen Gerichte
Nicht jeder Streit landet vor einem Zivilgericht. Vier weitere Zweige sollten deutsche Mandanten kennen:
- Verwaltungsgerichte. Wer sich gegen einen Bescheid einer polnischen Behörde wehrt, geht zunächst zum Woiwodschaftsverwaltungsgericht (WSA), danach zum Obersten Verwaltungsgericht (NSA). Das betrifft in der Praxis oft Steuerbescheide, Bau- und Umweltentscheidungen oder Genehmigungen.
- Militärgerichte. Garnisons- und Bezirksmilitärgerichte entscheiden über Straftaten von Soldaten.
- Verfassungsgerichtshof (Trybunał Konstytucyjny). Er prüft, ob Gesetze mit der Verfassung vereinbar sind, nicht den einzelnen Fall.
- Staatsgerichtshof (Trybunał Stanu). Er befasst sich mit der Verfassungsverantwortlichkeit hoher Amtsträger und hat mit Wirtschaftssachen nichts zu tun.
Ein Verfahren in Polen im Blick? Sprechen wir kurz darüber, bevor Fristen laufen

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Natalia Sikorska
Rechtsanwältin (PL), zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Wrocław
Sprachen: Deutsch, Englisch, Polnisch
Gerichtsgebühren in Polen: die Zahlen
In vermögensrechtlichen Sachen hängt die Gebühr vom Streitwert ab. Bis 20 000 Zloty gilt eine feste Staffel, darüber werden 5 Prozent des Streitwerts erhoben. Seit dem 23. September 2025 liegt die Obergrenze bei 100 000 Zloty; zuvor waren es 200 000 Zloty. Der Gesetzgeber hat sie halbiert, weil der alte Höchstbetrag den Zugang zum Gericht praktisch verstellte.
| Streitwert | Gerichtsgebühr |
|---|---|
| bis 500 Zloty | 30 Zloty |
| über 500 bis 1 500 Zloty | 100 Zloty |
| über 1 500 bis 4 000 Zloty | 200 Zloty |
| über 4 000 bis 7 500 Zloty | 400 Zloty |
| über 7 500 bis 10 000 Zloty | 500 Zloty |
| über 10 000 bis 15 000 Zloty | 750 Zloty |
| über 15 000 bis 20 000 Zloty | 1 000 Zloty |
| über 20 000 Zloty | 5 Prozent des Streitwerts, höchstens 100 000 Zloty |
Zwei Rechenbeispiele: Bei einer Forderung von 60 000 Zloty zahlen Sie 3 000 Zloty Gerichtsgebühr. Bei 500 000 Zloty sind es 25 000 Zloty. Die Obergrenze von 100 000 Zloty greift erst oberhalb von 2 Millionen Zloty Streitwert.
Drei Besonderheiten sind bares Geld wert:
- Arbeitssachen. Arbeitnehmer sind von der Gebühr für die Klage befreit, unabhängig vom Streitwert. Erst bei Rechtsmitteln fallen oberhalb von 50 000 Zloty Gebühren an. Wer als Arbeitgeber in Polen beschäftigt, sollte das einkalkulieren: Die Hemmschwelle für eine Kündigungsschutzklage ist niedrig. Mehr dazu in unserem Bereich Arbeitsrecht in Polen.
- Elektronisches Mahnverfahren. Es läuft vollständig online beim Sąd Rejonowy Lublin-Zachód in Lublin und kostet nur ein Viertel der normalen Gebühr. Der Preis dafür: Legt der Schuldner Widerspruch ein, und dafür braucht er keine Begründung, fällt der Mahnbescheid weg und die Sache muss im ordentlichen Verfahren neu aufgerollt werden. Wie sich das in der Forderungsdurchsetzung einordnet, beschreiben wir im Beitrag Inkasso in Polen.
- Gebührenbefreiung. Wer die Kosten nachweislich nicht tragen kann, kann eine Befreiung beantragen. Das gilt auch für Beteiligte aus dem Ausland und auch für Gesellschaften, allerdings mit strengen Anforderungen an die Unterlagen.
Neben der Gerichtsgebühr entstehen weitere Kosten: Vorschüsse für Sachverständigengutachten, Übersetzungen, Zeugenentschädigungen und das Anwaltshonorar. Am Ende trägt nach Art. 98 der Zivilprozessordnung grundsätzlich die unterlegene Partei die Kosten der Gegenseite. Erstattet wird das Anwaltshonorar allerdings nur nach gesetzlichen Sätzen, die häufig unter dem tatsächlich vereinbarten Honorar liegen. Auch ein gewonnener Prozess ist deshalb selten kostenneutral.
Verfahrensarten: welche Regeln für Ihren Fall gelten
Das polnische Recht kennt neben dem normalen Zivilverfahren mehrere Sonderverfahren. Für Unternehmen ist vor allem eines relevant.
Wirtschaftsverfahren (postępowanie gospodarcze). Seit November 2019 gelten für Streitigkeiten zwischen Unternehmern eigene, deutlich strengere Regeln. Beweismittel müssen früh benannt werden, sonst sind sie ausgeschlossen. Willenserklärungen und Wissenserklärungen sind grundsätzlich durch Urkunden zu belegen; Zeugen werden erst gehört, wenn nach den übrigen Beweisen noch etwas offen bleibt. Die Parteien müssen eine E-Mail-Adresse angeben. Sie können sogar eine Beweisvereinbarung schließen und bestimmte Beweismittel ausschließen. Ist eine Partei eine natürliche Person, kann sie beantragen, dass die Sache nach den allgemeinen Regeln verhandelt wird. Für die Praxis heißt das: In Wirtschaftssachen wird der Prozess weitgehend in der Klageschrift und in der Klageerwiderung entschieden, nicht erst in der Verhandlung. Wer erst kurz vor dem Termin einen Anwalt einschaltet, hat die wichtigsten Weichen schon gestellt.
Vereinfachtes Verfahren für Ansprüche aus Verträgen bis 20 000 Zloty, mit Formularen und einem gestrafften Ablauf. Mahnverfahren und das erwähnte elektronische Mahnverfahren für unbestrittene Zahlungsforderungen. Arbeitssachen und Familiensachen vor den jeweiligen Fachabteilungen. Hinzu kommen Strafverfahren und die Verwaltungsgerichtsverfahren vor WSA und NSA.
Ein Teil der Sachen läuft im nichtstreitigen Verfahren (postępowanie nieprocesowe): Nachlassfeststellung, Erbauseinandersetzung, Grundbuchanträge, Registersachen. Dort gibt es keinen Kläger und keinen Beklagten, sondern Beteiligte. Wie das im Erbfall konkret abläuft, zeigen wir im Beitrag Erbschaft in Polen: Die ersten Schritte für Erben aus dem Ausland.
Was für Beteiligte aus Deutschland zusätzlich gilt
- Verfahrenssprache ist Polnisch. Schriftsätze, Urkunden und Urteile sind polnisch. Wer der Sprache nicht mächtig ist, bekommt für die Verhandlung einen Dolmetscher. Fremdsprachige Unterlagen verlangen die Gerichte in aller Regel als beglaubigte Übersetzung eines in Polen vereidigten Übersetzers. Das kostet Zeit, deshalb gehört die Übersetzungsfrage in die Vorbereitung und nicht in die Woche vor dem Termin.
- Sie müssen nicht ständig anreisen. Mit einer Prozessvollmacht vertritt Sie ein polnischer adwokat oder radca prawny. Persönlich erscheinen müssen Sie im Regelfall nur, wenn das Gericht Sie als Partei anhören will.
- Onlineverhandlungen sind möglich. Seit März 2024 ist die Onlineverhandlung fest in der Zivilprozessordnung verankert. Der Vorsitzende entscheidet darüber; die Parteien können sie innerhalb von sieben Tagen nach der Ladung beantragen. Umgekehrt kann eine Partei der Vernehmung eines Zeugen außerhalb des Gerichtssaals widersprechen. Der Präsenztermin bleibt der Normalfall, der Onlinetermin ist möglich, aber nicht garantiert.
- Akteneinsicht. Über das Informationsportal der ordentlichen Gerichte (Portal Informacyjny) sehen die Bevollmächtigten Termine, Schriftsätze und Urteilsbegründungen digital. Zustellungen an Anwälte laufen zunehmend über dieses Portal, was die Fristen beschleunigt.
- Deutscher Anwalt oder polnischer Anwalt. Vor polnischen Gerichten treten in erster Linie adwokat und radca prawny auf. Ein deutscher Rechtsanwalt kann nach den europäischen Dienstleistungsregeln mitwirken, in Verfahren mit Vertretungszwang jedoch nur im Einvernehmen mit einem in Polen zugelassenen Anwalt.
Vom Urteil bis zur Vollstreckung
Nach der Urteilsverkündung läuft eine kurze, oft unterschätzte Frist: Wer Berufung einlegen will, muss zuerst binnen einer Woche die schriftliche Begründung des Urteils beantragen. Dieser Antrag kostet 100 Zloty und wird später auf die Berufungsgebühr angerechnet. Erst mit der Zustellung des begründeten Urteils beginnt die zweiwöchige Berufungsfrist. Wer den ersten Schritt versäumt, verliert das Rechtsmittel, auch wenn die zwei Wochen noch gar nicht angelaufen sind.
Gegen das Berufungsurteil kommt in bestimmten Fällen die Kassationsbeschwerde zum Obersten Gerichtshof in Betracht. Sie muss zwingend von einem adwokat oder radca prawny verfasst werden und prüft nur Rechtsfragen.
Ist das Urteil rechtskräftig und wird nicht freiwillig erfüllt, folgt die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher (komornik sądowy). Er pfändet Konten, Forderungen, bewegliche Sachen und betreibt die Zwangsversteigerung von Immobilien. Stammt der Titel aus Deutschland, gilt derselbe Weg, nur mit anderen Unterlagen: Wir haben ihn im Beitrag Deutsches Urteil in Polen vollstrecken Schritt für Schritt beschrieben.
Über die Grenze funktioniert das innerhalb der EU ohne Umweg: Nach der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia) wird ein polnisches Urteil in Deutschland anerkannt und ist dort vollstreckbar, ohne dass es ein gesondertes Vollstreckbarerklärungsverfahren braucht. Nötig sind im Wesentlichen eine Ausfertigung des Urteils und die Bescheinigung des polnischen Gerichts nach Art. 53 der Verordnung. Umgekehrt gilt dasselbe für deutsche Urteile in Polen.
Muss es überhaupt vor Gericht gehen?
Oft nicht. Ein gut begründetes Aufforderungsschreiben aus einer polnischen Kanzlei, in polnischer Sprache und mit konkreter Rechtsgrundlage, bewegt in Polen mehr als eine Mahnung aus dem Ausland. Daneben steht die Mediation, die in der polnischen Zivilprozessordnung ausdrücklich vorgesehen ist. Der Vorteil: Ein vom Gericht bestätigter Mediationsvergleich hat dieselbe Wirkung wie ein gerichtlicher Vergleich und kann vollstreckt werden. Wie das abläuft, erklären wir im Beitrag Mediation in Polen.
Die Rechnung ist meist einfach: Zeit, Gerichtsgebühr, Übersetzungen, Gutachten und das Prozessrisiko auf der einen Seite, ein sicherer, wenn auch geringerer Betrag auf der anderen. Diese Abwägung sollte am Anfang stehen, nicht nach der ersten Verhandlung.
Häufige Fragen zu polnischen Gerichten
Muss ich für ein Verfahren in Polen persönlich anreisen?
In der Regel nicht. Ihr Bevollmächtigter nimmt die Termine wahr. Anreisen müssen Sie nur, wenn das Gericht Sie als Partei oder als Zeugen persönlich hören will, und auch dann ist manchmal eine Teilnahme per Video möglich.
Wie lange dauert ein Zivilverfahren in Polen?
Dafür gibt es keine allgemeingültige Zahl. Die Dauer hängt vom Gericht, von der Zahl der Zeugen und vor allem davon ab, ob ein Sachverständigengutachten nötig wird. Nur in Wirtschaftssachen nennt das Gesetz eine Richtgröße: Das Gericht soll innerhalb von sechs Monaten nach der Klageerwiderung entscheiden. Das ist eine Ordnungsvorschrift, keine Garantie.
Bekomme ich meine Anwaltskosten erstattet, wenn ich gewinne?
Teilweise. Die unterlegene Partei erstattet die Gerichtsgebühr und das Anwaltshonorar, letzteres jedoch nur in Höhe der gesetzlichen Sätze. Liegt Ihr vereinbartes Honorar darüber, bleibt die Differenz bei Ihnen.
Kann ich ein polnisches Urteil in Deutschland vollstrecken?
Ja. Innerhalb der EU gilt die Verordnung Brüssel Ia. Ein polnisches Urteil ist in Deutschland ohne besonderes Anerkennungsverfahren vollstreckbar; Sie brauchen die Ausfertigung und die Bescheinigung nach Art. 53 der Verordnung.
Was ist der Unterschied zwischen adwokat und radca prawny?
Beide sind Rechtsanwälte im deutschen Sinn und beide dürfen vor allen polnischen Gerichten auftreten. Der Unterschied liegt heute im Wesentlichen in der Berufskammer und in historischen Zuständigkeiten. Für Ihre Vertretung im Zivil-, Wirtschafts- oder Arbeitsrecht macht er keinen Unterschied.
Der Streitwert liegt genau bei 100 000 Zloty. Welches Gericht ist zuständig?
Das Rayongericht. Das Bezirksgericht ist erst zuständig, wenn der Streitwert 100 000 Zloty übersteigt.
Wie können wir Ihnen helfen?
Wir sind eine polnische Anwaltskanzlei in Wrocław und vertreten deutschsprachige Mandanten vor polnischen Gerichten. Was das konkret bedeutet:
- Wir prüfen vorab, welches Gericht zuständig ist, welche Verfahrensart gilt und welche Fristen bereits laufen.
- Wir sagen Ihnen, was das Verfahren voraussichtlich kostet, bevor Sie sich entscheiden.
- Wir führen den Schriftverkehr auf Polnisch und berichten Ihnen auf Deutsch, ohne Juristendeutsch.
- Wir nehmen die Termine an polnischen Gerichten wahr, damit Sie nicht anreisen müssen.
- Wir prüfen ehrlich, ob sich eine Einigung mehr lohnt als ein Prozess, und verhandeln sie für Sie.
- Wir begleiten die Vollstreckung durch den polnischen Gerichtsvollzieher bis zum Geldeingang.
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