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Geringere Gerichtskosten bei der Gründung einer polnischen GmbH

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sp. z o.o.) in Polen ist für deutsche Unternehmer seit Jahren attraktiv. Polnisches Gesellschaftsrecht gilt als flexibel, die Verfahren sind klar strukturiert und weitgehend digitalisiert. Seit Ende 2025 ist die Gründung einer polnischen GmbH zudem leicht günstiger geworden. Hintergrund ist eine Änderung der Vorschriften zum polnischen Handelsregister.

Was hat sich konkret geändert?

Mit Wirkung für Anträge, die ab dem 29. November 2025 gestellt werden, entfällt die Pflicht zur Veröffentlichung der Eintragung im Monitor Sadowy i Gospodarczy (MSiG), also dem polnischen Amts- und Wirtschaftsblatt.

Damit entfällt zugleich die bisher obligatorische Veröffentlichungsgebühr in Höhe von 100 PLN.

Wie war die Situation vor der Änderung?

Bis zum 29. November 2025 setzte sich der Gesamtbetrag für die Eintragung einer polnischen Sp. z o.o. wie folgt zusammen:

                  •               Eintragungsgebühr beim Handelsregister

                  •               zusätzlich 100 PLN für die Veröffentlichung im Amts- und Wirtschaftsblatt.

Dies galt unabhängig davon, ob die Gesellschaft über das klassische Verfahren oder über das elektronische System S24 gegründet wurde.

Wie ist die Situation jetzt?

Nach der Gesetzesänderung fällt nur noch die reine Gerichtsgebühr an:

                  •               Schnelle Online-Gründung über das sog. S24-System (ohne Notar): 250 PLN Gerichtskosten

                  •               Gründung im traditionellen Verfahren (mit Notar): 500 PLN Gerichtskosten

Die zusätzliche Gebühr für die Veröffentlichung im Amts- und Wirtschaftsblatt entfällt vollständig.

Haben Sie Fragen? Brauchen Sie deutschsprachigen Anwalt in Polen für gute Beratung bei Gründung einer Sp. z o.o.?


Schnellkontakt

Fr. Aleksandra Surowiecka

Polnische Rechtsanwältin

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Was bedeutet das in der Praxis?

Die Einsparung beträgt zwar „nur“ 100 PLN, sie steht aber symbolisch für einen klaren Trend:

  • weniger formale Pflichten
  • geringere Nebenkosten
  • weitergehende Vereinfachung der Unternehmensgründung in Polen.

Gerade für ausländische Unternehmer ist dies ein weiteres Signal, dass Polen die Rahmenbedingungen für wirtschaftliche Tätigkeit kontinuierlich verbessert.

Gründung einer polnischen Sp. z o.o. Kurze Erinnerung

Eine polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sp. z o.o.) kann grundsätzlich auf zwei Wegen gegründet werden.

Das S24-Online-System ermöglicht eine schnelle und vollständig elektronische Gründung auf Basis eines gesetzlich vorgegebenen Mustervertrags. Dieses Verfahren eignet sich insbesondere für einfache Gesellschaftsstrukturen, etwa bei wenigen Gesellschaftern, ohne besondere Sonderregelungen im Gesellschaftsvertrag. Viele deutsche Unternehmer nutzen S24-Verfahren als sehr schnellen und effizienten Einstieg in den polnischen Markt.

Mehr Informationen über Gründung einer polnischen S24-Gesellschaft finden Sie hier: Polnische Online-S24-Gesellschaft.

Alternativ ist auch die klassische Gründung im traditionellen Verfahren möglich. Dabei wird der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet, was eine deutlich größere Gestaltungsfreiheit bietet – z. B. bei individuellen Regelungen zu Geschäftsführung, Stimmrechten, Gewinnverteilung oder Gesellschafterrechten. Dieses Verfahren wird häufig bei komplexeren Strukturen oder bei Joint Ventures gewählt.

Mehr Informationen über die traditionelle Gesellschaft finden Sie hier: Polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Unabhängig vom gewählten Gründungsweg ist die polnische Sp. z o.o. im europäischen Vergleich weiterhin kostengünstig: Die Gerichtsgebühr beträgt 250 PLN im S24-Verfahren und 500 PLN im klassischen Verfahren, jeweils ohne zusätzliche Veröffentlichungsgebühren.

FAZIT

Die Abschaffung der Veröffentlichungspflicht im im Amts- und Wirtschaftsblatt macht die Gründung einer polnischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung etwas günstiger und einfacher. Auch wenn es sich um keinen großen Betrag handelt, zeigt die Änderung, dass Polen weiterhin auf effiziente und unternehmerfreundliche Lösungen setzt.

Für deutsche Unternehmer, die eine Geschäftstätigkeit in Polen planen, ist dies ein weiteres kleines, aber positives Detail im Gesamtbild.

Wie können wir Ihnen helfen?

Unsere Kanzlei berät und begleitet deutsche Unternehmer bei der Gründung von Gesellschaften in Polen – klar, praxisnah und selbstverständlich auf Deutsch.

  • Wir unterstützen Sie bei der Wahl des richtigen Gründungswegs in Polen (S24 oder klassisches notarielles Verfahren) und erklären die rechtlichen sowie praktischen Unterschiede.
  • Wir bereiten die Gründungsdokumente vor – einschließlich Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterbeschlüsse und Geschäftsführerbestellungen – auf Deutsch und Polnisch.
  • Wir begleiten die vollständige Anmeldung der Gesellschaft im polnischen Handelsregister (KRS), einschließlich der elektronischen Einreichung der Unterlagen.
  • Wir koordinieren die Zusammenarbeit mit Notaren und Steuerberatern, um einen reibungslosen Start der Geschäftstätigkeit in Polen sicherzustellen.
  • Wir beraten Sie praxisnah zu den weiteren Schritten nach der Eintragung, insbesondere zu Geschäftsführung, Haftung und organisatorischen Pflichten.

Auf unserer Website finden Sie noch mehr Informationen über Recht in Polen:

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Informationen auf unserer Website dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. 

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