Deutsches Urteil in Polen vollstrecken: der Weg zum polnischen Gerichtsvollzieher
Der Titel stammt aus Deutschland, der Schuldner und sein Vermögen sitzen in Polen. Ein Anerkennungsverfahren braucht es dafür nicht mehr, wohl aber die Bescheinigung des deutschen Gerichts, eine beglaubigte Übersetzung und die polnischen Identifikationsdaten des Schuldners. Als polnische Kanzlei zeigen wir, was der Gerichtsvollzieher verlangt, wo Anträge scheitern und was der Schuldner dagegen unternehmen kann.
