Konflikte in polnischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Sp. z o.o.) können erhebliche Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb haben. Es kommt dabei oft zu Spannungen auf der Ebene: Geschäftsführer und Gesellschafter. Wir beschreiben rechtliche Möglichkeiten, die dem Gesellschafter im Falle eines Konflikts mit der Geschäftsführung zur Verfügung stehen.
Inkasso in Polen
Die deutsch-polnische Wirtschaftskooperation auf der Ebene der kleinen und mittleren Unternehmen ist heute bereits Standard. Manchmal kommt es aber bei der deutsch-polnischen Zusammenarbeit vor, dass die Beziehungen erschüttert sind und der polnische Schuldner seinen Verpflichtungen gegenüber deutschem Unternehmer nicht nachkommt. In unserem Artikel zeigen wir praktische Schritte zur Eintreibung der Schulden in Polen auf.
Das anwendbare Recht und die zuständigen Gerichte
Bevor ein deutscher Unternehmer Maßnahmen zur Durchsetzung seiner Forderungen gegen einen polnischen Schuldner ergreift, ist es entscheidend, das anwendbare Recht und die zuständigen Gerichte zu bestimmen. Dies hängt in erster Linie von den vertraglichen Vereinbarungen ab, die zwischen den Parteien getroffen wurden. Bei deutsch-polnischen Geschäftsbeziehungen sind häufig die Rechtswahlklauseln und die Gerichtsstandvereinbarungen in den Verträgen über Zusammenarbeit enthalten. Fehlen solche Vereinbarungen, so finden die allgemeinen Regeln des internationalen Privatrechts Anwendung.
Die größte Bedeutung in Bezug auf das anwendbare Recht hat die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I). Diese Verordnung gilt für vertragliche Schuldverhältnisse in Zivil- und Handelssachen, die eine Verbindung zum Recht verschiedener Staaten aufweisen. Nach diesen Regelungen unterliegen z.B. die Kaufverträge über bewegliche Sachen dem Recht des Staates, in dem der Verkäufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts von Gesellschaften wird dabei als der Ort der Hauptverwaltung verstanden.
Eine ähnliche Regelung gilt für die Dienstleistungsverträge. Sie unterliegen nämlich dem Recht des Staates, in dem der Dienstleister seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Verordnung Rom I enthält auch Regelungen des anwendbaren Rechts für andere Vertragsarten. Kann das für den Vertrag anwendbare Recht aufgrund dieser Regelungen nicht festgestellt werden, so unterliegt der Vertrag dem Recht des Staates, in dem die Partei, welche die für den Vertrag charakteristische Leistung zu erbringen hat, ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Für Gerichtsstandfragen kommt die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Brüssel Ia-Verordnung) zur Anwendung. Nach der allgemeinen Regel sind Personen, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats haben, ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit vor den Gerichten dieses Mitgliedstaats zu verklagen. Die Brüssel Ia-Verordnung enthält jedoch auch Vorschriften zur besonderen Zuständigkeit, zum Beispiel bei Ansprüchen aus einem Vertrag. Eine Person, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hat, kann in einem anderen Mitgliedstaat verklagt werden, wenn ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag den Gegenstand des Verfahrens bilden, und zwar vor dem Gericht des Ortes, an dem die Verpflichtung erfüllt worden ist oder zu erfüllen wäre.
Inkasso in Polen. Letzte vorgerichtliche Zahlungsaufforderung
Ein wichtiger Schritt vor der Klageerhebung ist das Versenden einer letzten schriftlichen vorgerichtlichen Zahlungsaufforderung an den Schuldner. Solche Mahnung sollte die Forderung detailliert auflisten und eine klare Zahlungsfrist setzen. Es wird empfohlen, diese Mahnung von einer polnischen Anwaltskanzlei erstellen zu lassen, da dies den Ernst der Lage unterstreicht und dem Schuldner zeigt, dass rechtliche Schritte unmittelbar bevorstehen.
Eine solche Mahnung sollte folgende Punkte beinhalten:
- Beschreibung der Forderung (Rechnungsnummer, Datum, Betrag, Fälligkeit)
- Rechtsgrundlage der Forderung
- Aufforderung zur Zahlung innerhalb einer bestimmten zusätzlichen Frist (z.B. 7 Tage)
- Hinweis auf die Konsequenzen bei Nichtzahlung (Klageerhebung, zusätzliche Kosten – Zinsen und Gerichtskosten).
Durchsetzung von Forderungen in Polen. Klageerhebung
Sollte der polnische Schuldner die Forderung innerhalb der gesetzten zusätzlichen Frist doch nicht begleichen, so ist der nächste Schritt die Klageerhebung vor einem polnischen Gericht. Polnische Anwaltskanzlei kann hierbei die deutsche Firma unterstützen und den Klageantrag einreichen, sowie den Gläubiger vor Gericht vertreten. Der Prozess beginnt mit der Einreichung einer Klageschrift, die alle relevanten Informationen und Beweise enthält.
In einigen Fällen kann ein deutscher Unternehmer relativ schnell einen Zahlungsbefehl erhalten. Dies ist ein beschleunigtes Verfahren, bei dem das Gericht auf Basis der eingereichten Dokumente eine Zahlungsanordnung erlassen kann, ohne dass eine mündliche Verhandlung erforderlich ist. Der Schuldner hat dann die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch einzulegen. Erfolgt kein Widerspruch, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig.
Bei anderen Situationen kann es zuerst zu 2-3 Gerichtsverhandlungen kommen, bevor das Gericht endgültig über die Forderung entscheidet.
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Fr. Natalia Sikorska
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Vollstreckung der Forderung in Polen. Gerichtsvollzieher
Ist der Zahlungsbefehl oder das Urteil rechtskräftig, kann der deutsche Unternehmer die Zwangsvollstreckung einleiten. Ein polnischer Gerichtsvollzieher wird mit der Eintreibung der Forderung beauftragt. Dies kann die Pfändung von Bankkonten, beweglichen Sachen oder Immobilien des Schuldners umfassen.
Wichtig bei Inkasso in Polen: Mit der Einleitung der Rechtsmittel nicht zu lange warten
Es ist von größter Bedeutung, Forderungen nicht zu lange ruhen zu lassen. Ein zu langes Zögern kann dazu führen, dass der Schuldner Vermögenswerte beiseiteschafft oder sogar Insolvenz anmeldet, was die Eintreibung der Forderung erheblich erschwert oder sogar unmöglich macht. Außerdem verjähren die Forderungen im Laufe der Zeit, was ebenfalls zum Nachteil des Gläubigers ist. Daher sollte der Gläubiger rechtzeitig rechtliche Schritte einleiten, um seine Forderungen effektiv und schnell durchzusetzen.
FAZIT
Die Durchsetzung von Forderungen eines deutschen Unternehmers gegen einen polnischen Schuldner erfordert Einhaltung rechtlicher Schritte. Durch die Zusammenarbeit mit einer polnischen Anwaltskanzlei und das rasche Ergreifen rechtlicher Maßnahmen kann die Wahrscheinlichkeit erhöht werden, dass die Forderungen erfolgreich beglichen werden.
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