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Pflichtteil in Polen: im Testament übergangen, welche Ansprüche bleiben?

Frau liest ein Schreiben im Beratungsgespräch, gegenüber eine Anwältin mit Unterlagen

Das Testament wird eröffnet, und für die nächsten Angehörigen sieht es zunächst schlecht aus: Das gesamte Vermögen geht an jemand anderen, an den neuen Partner, an ein einzelnes Geschwister oder an einen Dritten. Das Ende der Geschichte ist das nach polnischem Recht nicht. Kindern, Ehegatten und unter Umständen den Eltern des Verstorbenen steht ein Pflichtteil zu (polnisch: zachowek), also ein Anspruch auf Geld gegen die Erben. Er lässt sich auch dann durchsetzen, wenn das Testament die Betroffenen mit keinem Wort erwähnt. Dieser Beitrag zeigt, wem der Pflichtteil in Polen zusteht, wie er berechnet wird, welche Fristen laufen und wie sich Erben gegen überzogene Forderungen wehren.

Wer hat in Polen Anspruch auf den Pflichtteil?

Pflichtteilsberechtigt sind die Abkömmlinge, der Ehegatte und die Eltern des Verstorbenen. Dazu kommt eine Bedingung, die in der Praxis vieles entscheidet: Berechtigt ist nur, wer im konkreten Fall auch gesetzlicher Erbe geworden wäre. Hinterlässt der Verstorbene Kinder, sind also die Kinder und der Ehegatte berechtigt und nicht die Eltern. Geschwister haben nie einen Pflichtteilsanspruch, unabhängig davon, wie eng das Verhältnis war. Nichteheliche und adoptierte Kinder stehen leiblichen ehelichen Kindern gleich.

Ebenso wichtig ist die Art des Anspruchs. Der Pflichtteil richtet sich auf Geld, nicht auf Gegenstände. Der übergangene Sohn kann nicht verlangen, dass ihm die Wohnung in Krakau herausgegeben oder im Grundbuch zugeschrieben wird. Er kann eine Summe verlangen, die seinem Pflichtteil entspricht. Eigentümer bleiben die Erben, zahlen müssen sie trotzdem.

Und noch ein Punkt, der teuer werden kann: Wer selbst als Erbe berufen ist und die Erbschaft ausschlägt, wird behandelt, als hätte er den Erbfall nicht erlebt. Mit der Ausschlagung verliert er auch seinen Pflichtteil. Sie ist also kein Weg, um statt eines Anteils an der Immobilie eine Auszahlung zu bekommen. Wie Annahme und Ausschlagung in Polen funktionieren, erklären wir in einem eigenen Beitrag.

Wie hoch ist der Pflichtteil nach polnischem Recht?

Die Grundformel ist überschaubar: Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des Erbteils, den der Berechtigte bei gesetzlicher Erbfolge erhalten hätte. Bei minderjährigen Kindern und Enkeln sowie bei dauerhaft arbeitsunfähigen Berechtigten sind es zwei Drittel.

Ein Beispiel: Der Verstorbene hinterlässt seine Ehefrau und einen erwachsenen Sohn und setzt im Testament allein seine Lebensgefährtin als Erbin ein. Nach dem Gesetz hätten Ehefrau und Sohn je die Hälfte geerbt. Als Pflichtteil kann daher jeder von ihnen ein Viertel des Nachlasswertes in Geld verlangen, zusammen also die Hälfte. Die Lebensgefährtin bleibt Erbin und muss die beiden auszahlen.

Maßgeblich ist dabei der reine Nachlasswert. Vom Vermögen des Verstorbenen werden zuerst seine Schulden und die Kosten der Beerdigung abgezogen, erst der verbleibende Betrag ist die Rechnungsgrundlage. Bei Immobilien und Unternehmensanteilen zählt der Wert im Zeitpunkt der Berechnung des Pflichtteils, nicht der Kaufpreis von damals.

Wurden Sie im Testament übergangen? Sollen wir Ihren Anspruch prüfen?


Natalia Sikorska, Rechtsanwältin und ständige Mediatorin bei RBP Legal in Polen

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Natalia Sikorska

Rechtsanwältin (PL), zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Wrocław

Sprachen: Deutsch, Englisch, Polnisch

ns@rbplegal.com  |  +48 785 699 035


Was auf den Pflichtteil angerechnet wird

Der Anspruch besteht nur, soweit der Berechtigte nicht ohnehin schon etwas erhalten hat. Angerechnet wird alles, was ihm vom Verstorbenen zugeflossen ist: ein Erbteil, ein Vermächtnis und Schenkungen zu Lebzeiten. Bei Kindern und Enkeln zählen zusätzlich die Kosten für Erziehung und Ausbildung mit, soweit sie über das hinausgehen, was im jeweiligen Umfeld üblich ist. Wer zu Lebzeiten großzügig bedacht wurde, hat am Ende häufig keinen offenen Anspruch mehr, und genau das ist oft das erste Verteidigungsargument der Erben.

Pflichtteil in Polen berechnen: Schenkungen zählen mit

Der häufigste Irrtum in Pflichtteilsfällen lautet: „Der Nachlass ist leer, es gibt nichts zu holen.” Für die Berechnung rechnet das polnische Recht dem Nachlass nämlich bestimmte Schenkungen des Verstorbenen hinzu. Bei Schenkungen an Erben und an Pflichtteilsberechtigte, also typischerweise innerhalb der Familie, gilt dabei keine zeitliche Grenze. Wer sein Haus schon vor fünfzehn Jahren auf eines der Kinder überschrieben hat, hat den Pflichtteil der übrigen Kinder damit nicht aus der Welt geschafft.

Anders liegt es bei Schenkungen an außenstehende Dritte. Sie bleiben unberücksichtigt, wenn sie mehr als zehn Jahre vor dem Tod erfolgt sind. Gelegenheitsgeschenke üblichen Umfangs zählen nie mit. Und beim Pflichtteil des Ehegatten bleiben Schenkungen außen vor, die der Verstorbene vor der Eheschließung gemacht hat.

Über die Höhe der Forderung entscheidet oft die Bewertung. Angesetzt wird der Zustand des Gegenstands im Zeitpunkt der Schenkung, aber der Preis im Zeitpunkt der Berechnung des Pflichtteils. Bei der vor Jahren übertragenen Wohnung zählt also der heutige Marktwert, allerdings ohne die Wertsteigerung, die der Beschenkte durch eigene Investitionen selbst geschaffen hat. Um diesen Unterschied wird in polnischen Pflichtteilsprozessen regelmäßig gestritten.

Reicht der Nachlass nicht aus, kann der Berechtigte in zweiter Linie den Beschenkten selbst in Anspruch nehmen, begrenzt auf dessen noch vorhandene Bereicherung. Der Beschenkte kann sich davon befreien, indem er den geschenkten Gegenstand herausgibt. Sind mehrere Personen beschenkt worden, haftet zuerst, wer zuletzt beschenkt wurde. Das führt zu einer Konstellation, die viele überrascht: Ein Pflichtteilsanspruch kann selbst dann bestehen, wenn es gar kein Testament gibt, etwa weil der Verstorbene sein gesamtes Vermögen bereits zu Lebzeiten an eines der Kinder verschenkt hatte.

Fristen: fünf Jahre für den Pflichtteil in Polen

Der Anspruch gegen die Erben verjährt in fünf Jahren ab der Eröffnung des Testaments. Ansprüche gegen Beschenkte verjähren in fünf Jahren ab dem Todestag. Wichtig ist der Unterschied im Startpunkt: Die Eröffnung des Testaments findet in Polen vor Gericht oder beim Notar statt und kann deutlich später liegen als der Tod.

Fünf Jahre klingen komfortabel, sind es in der Praxis aber selten. Immobilien müssen bewertet, Schenkungen rekonstruiert und Urkunden aus polnischen Registern beschafft werden, häufig aus mehreren Jahrzehnten. Zeugen erinnern sich mit der Zeit schlechter, Bankunterlagen sind irgendwann nicht mehr verfügbar. Wer einen Anspruch prüfen lassen will, sollte damit früh anfangen und nicht im letzten Jahr der Frist.

Pflichtteil in Polen durchsetzen: so läuft es in der Praxis

Der erste Schritt ist außergerichtlich, nämlich ein Zahlungsverlangen an die Erben mit einer nachvollziehbaren Berechnung: Nachlasswert, abzuziehende Schulden, hinzuzurechnende Schenkungen, Quote, bereits erhaltene Zuwendungen. Viele Fälle enden an dieser Stelle mit einem Vergleich, oft weil auch den Erben an einer schnellen und diskreten Lösung liegt und weil ein Streit über den Wert einer Immobilie für beide Seiten teuer wird.

Kommt keine Einigung zustande, entscheidet das Gericht. Es ermittelt den Nachlasswert, bei Immobilien in aller Regel über ein Sachverständigengutachten, und verurteilt zur Zahlung. Üblicher Ausgangspunkt ist, dass die Erbfolge zuvor im Nachlassverfahren festgestellt wurde. Berechtigte im Ausland müssen für all das nicht nach Polen reisen, denn das Verfahren lässt sich vollständig über einen Bevollmächtigten führen. Ob eine erhaltene oder gezahlte Pflichtteilssumme bei Ihnen steuerlich eine Rolle spielt, klären Sie bitte rechtzeitig mit Ihrem Steuerberater.

Die Sicht der Erben: Verteidigung gegen Pflichtteilsforderungen

Wir vertreten regelmäßig auch die andere Seite, also Erben, bei denen unerwartet eine Forderung auf dem Tisch liegt. Die Prüfpunkte sind dieselben, nur mit umgekehrtem Vorzeichen. Ist der Fordernde überhaupt berechtigt? Stimmen Bewertung und Quote? Wurden Schulden und Beerdigungskosten abgezogen? Wurde angerechnet, was der Fordernde zu Lebzeiten bereits bekommen hat? In der Praxis ist die eingeklagte Summe häufig zu hoch angesetzt, weil eine dieser Positionen fehlt.

Daneben gibt es echte Einwendungen. Der Verstorbene kann den Berechtigten im Testament enterbt haben, allerdings nur aus gesetzlich festgelegten Gründen: beharrliches Verhalten gegen den Willen des Erblassers, das den allgemein anerkannten gesellschaftlichen Regeln widerspricht, eine vorsätzliche Straftat gegen Leben, Gesundheit oder Freiheit des Erblassers oder einer ihm nahestehenden Person, eine schwere Ehrverletzung sowie die beharrliche Vernachlässigung familiärer Pflichten. Der Grund muss sich aus dem Testament selbst ergeben, ein pauschaler Satz genügt nicht. Hat der Erblasser dem Betroffenen zu Lebzeiten verziehen, ist die Enterbung unwirksam.

Ein Detail, das Erben oft übersehen: Die Enterbung eines Kindes beseitigt nicht den Pflichtteil seiner Kinder. Die Enkel bleiben berechtigt, auch wenn ihr Vater oder ihre Mutter wirksam enterbt wurde und den Erblasser überlebt hat.

Seit 2023 gibt es außerdem eine ausdrückliche gesetzliche Entlastung für den Zahlungspflichtigen. Er kann Stundung oder Ratenzahlung verlangen und in Ausnahmefällen sogar eine Herabsetzung des Pflichtteils. Das Gericht berücksichtigt dabei die persönliche und wirtschaftliche Lage beider Seiten. Raten dürfen sich insgesamt über höchstens fünf Jahre erstrecken, in besonders begründeten Fällen über bis zu zehn Jahre. Unabhängig davon können Gerichte eine Forderung in krassen Fällen als rechtsmissbräuchlich bewerten und kürzen, etwa wenn der Fordernde jeden Kontakt über Jahrzehnte abgebrochen hatte.

Vorsorge: Pflichtteilskonflikte im Vorfeld entschärfen

Wer Vermögen in Polen hat und ahnt, dass seine Nachlassplanung Streit auslösen wird, erreicht mit einem Testament allein wenig. Ein Testament setzt den Pflichtteil nicht außer Kraft, es verlagert den Konflikt nur auf die Zeit nach dem Tod. Wirksam ist dagegen ein notarieller Vertrag mit dem Berechtigten selbst. Seit 2023 kann darin ausdrücklich nur auf den Pflichtteil verzichtet werden, ganz oder zum Teil, ohne dass der Betreffende zugleich auf sein gesetzliches Erbrecht verzichten muss.

Das setzt voraus, dass der Berechtigte mitspielt, und ist deshalb vor allem für Familien interessant, die eine Lösung gemeinsam suchen: bei der Übergabe eines Unternehmens oder einer Gewerbeimmobilie an eines der Kinder, wenn die übrigen Geschwister dafür anderweitig abgefunden werden. Solche Verträge gehören vor den Notar in Polen und sollten mit der übrigen Vermögensplanung abgestimmt sein.

FAZIT: Pflichtteil in Polen

Der Pflichtteil ist im polnischen Erbrecht ein starkes Instrument. Er sichert Kindern, Ehegatten und unter Umständen den Eltern die Hälfte oder zwei Drittel ihres gesetzlichen Erbteils in Geld, und er lässt sich weder durch ein Testament noch durch weit zurückliegende Schenkungen innerhalb der Familie aushebeln. Übergangene Angehörige sollten früh prüfen lassen, was ihnen zusteht, und dabei das gesamte Vermögen der vergangenen Jahrzehnte betrachten, nicht nur das, was am Todestag noch vorhanden war. Erben, die eine Forderung erhalten, sollten Berechtigung, Bewertung, Quote und Vorempfänge kontrollieren, bevor sie zahlen, und an Stundung, Raten und Herabsetzung denken. Für beide Seiten gilt: Fünf Jahre sind kürzer, als sie klingen.

FAQ zum Pflichtteil in Polen: häufige Fragen und Antworten

Wer hat nach polnischem Recht Anspruch auf den Pflichtteil?

Die Abkömmlinge, der Ehegatte und die Eltern des Verstorbenen, allerdings nur, wenn sie im konkreten Fall auch gesetzliche Erben geworden wären. Geschwister sind nie pflichtteilsberechtigt. Der Anspruch richtet sich auf Zahlung eines Geldbetrags gegen die Erben, nicht auf die Herausgabe einzelner Nachlassgegenstände.

Wie hoch ist der Pflichtteil in Polen?

Grundsätzlich die Hälfte des Wertes des Erbteils, der dem Berechtigten bei gesetzlicher Erbfolge zugestanden hätte. Bei minderjährigen Kindern und Enkeln sowie bei dauerhaft arbeitsunfähigen Berechtigten sind es zwei Drittel. Angerechnet wird, was der Berechtigte vom Verstorbenen bereits erhalten hat, etwa durch Schenkungen oder ein Vermächtnis.

Wann verjährt der Pflichtteilsanspruch in Polen?

Der Anspruch gegen die Erben verjährt in fünf Jahren ab der Eröffnung des Testaments, die in Polen vor Gericht oder beim Notar stattfindet und später liegen kann als der Tod. Ansprüche gegen Beschenkte verjähren in fünf Jahren ab dem Todestag. Weil Bewertungen und die Rekonstruktion von Schenkungen Zeit kosten, sollte die Prüfung früh beginnen.

Habe ich einen Pflichtteilsanspruch, wenn der Nachlass leer ist?

Möglicherweise ja. Schenkungen an Erben und Pflichtteilsberechtigte werden für die Berechnung ohne zeitliche Grenze zum Nachlass hinzugerechnet, das vor fünfzehn Jahren übertragene Haus also ebenfalls. Reicht der Nachlass nicht aus, kann der Beschenkte selbst in Anspruch genommen werden, begrenzt auf seine noch vorhandene Bereicherung.

Kann man den Pflichtteil in Polen ausschließen oder abwehren?

Ein Testament allein genügt dafür nicht. Möglich sind eine Enterbung aus gesetzlich festgelegten Gründen, deren Begründung im Testament stehen muss, und ein notarieller Vertrag, in dem der Berechtigte zu Lebzeiten des Erblassers auf seinen Pflichtteil verzichtet. Ist die Forderung bereits da, können Erben Stundung, Ratenzahlung und in Ausnahmefällen eine Herabsetzung verlangen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir vertreten in polnischen Pflichtteilssachen beide Seiten, Berechtigte wie Erben. Auf Deutsch.

  • Wir prüfen, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Pflichtteil zusteht, einschließlich der Rekonstruktion früherer Schenkungen.
  • Wir beschaffen die Unterlagen in Polen: Grundbuchauszüge, Registerdaten und Bewertungsgrundlagen.
  • Wir verhandeln mit der Gegenseite und gestalten Vergleiche, diskret und ohne unnötigen Zeitverlust.
  • Wir führen Pflichtteilsprozesse vor polnischen Gerichten, ohne dass Sie anreisen müssen.
  • Wir verteidigen Erben gegen unberechtigte oder überhöhte Forderungen und prüfen Enterbung, Anrechnung, Stundung und Herabsetzung.
  • Wir beraten Erblasser, die ihr Vermögen in Polen so ordnen wollen, dass spätere Pflichtteilskonflikte gar nicht erst entstehen.

Auf unserer Website finden Sie noch mehr Informationen über Recht in Polen:

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