Der Titel stammt aus Deutschland, der Schuldner und sein Vermögen sitzen in Polen. Ein Anerkennungsverfahren braucht es dafür nicht mehr, wohl aber die Bescheinigung des deutschen Gerichts, eine beglaubigte Übersetzung und die polnischen Identifikationsdaten des Schuldners. Als polnische Kanzlei zeigen wir, was der Gerichtsvollzieher verlangt, wo Anträge scheitern und was der Schuldner dagegen unternehmen kann.
Erbschaft in Polen: Die ersten Schritte für Erben aus dem Ausland

Ein Angehöriger ist verstorben und hat Vermögen in Polen hinterlassen: ein Haus, eine Wohnung, ein Bankkonto oder Anteile an einer Gesellschaft. Für Erben, die außerhalb Polens leben, stellen sich sofort ganz praktische Fragen. Wo fange ich an? Welche Fristen laufen bereits? Muss ich nach Polen reisen? Als polnische Kanzlei, die Erben aus dem Ausland begleitet, geben wir hier einen Fahrplan durch die Erbschaft in Polen, Schritt für Schritt und in der Reihenfolge, in der es wirklich Sinn ergibt. Dieser Beitrag ist der Auftakt einer Serie, in der wir die einzelnen Themen des polnischen Erbrechts vertiefen.
Erbe wird man automatisch, handeln muss man trotzdem
Nach polnischem Recht geht der Nachlass im Augenblick des Todes auf die Erben über. Wer Erbe ist, ergibt sich aus dem Testament oder, wenn es keines gibt, aus der gesetzlichen Erbfolge. Auf dem Papier geschieht also alles von selbst. In der Praxis ist es umgekehrt: Ohne eine formelle Bestätigung Ihrer Erbenstellung kommen Sie bei Banken, Ämtern und im Grundbuch nicht weiter. Und wenn Sie sich nicht rechtzeitig über die Annahme der Erbschaft erklären, entscheidet das Gesetz an Ihrer Stelle. Der polnische Erbfall läuft deshalb in Etappen, und die Reihenfolge dieser Etappen entscheidet darüber, wie schnell und wie günstig Sie ans Ziel kommen.
Schritt 1: Unterlagen sammeln und die Ausgangslage klären
Am Anfang stehen Fakten, nicht Paragraphen. Gibt es ein Testament? Wer gehört zum Kreis der möglichen Erben? Was gehört zum Nachlass, und welche Verbindlichkeiten hängen daran? Gebraucht werden vor allem die Sterbeurkunde und die Urkunden, die die Verwandtschaft belegen, also Geburts- und Heiratsurkunden. Ausländische Urkunden werden in Polen anerkannt, in der Regel brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung ins Polnische. Für viele Personenstandsurkunden aus EU-Staaten gibt es mehrsprachige Formulare, die Übersetzung und Legalisation entbehrlich machen. Das ist der einfachste Weg, sich Zeit und Kosten zu sparen.
Schon in dieser Phase lohnt sich eine Nachlassrecherche in Polen: ein Blick ins Grundbuch, eine Sammelabfrage bei den polnischen Banken über die zentrale Kontenauskunft und eine Anfrage beim notariellen Testamentsregister. Zwei praktische Hinweise dazu. Das polnische Grundbuch ist elektronisch einsehbar, allerdings nur über die Nummer der księga wieczysta und nicht über den Namen des Eigentümers. Fehlt die Nummer, führt der Weg über das zuständige Grundbuchgericht oder das Katasteramt. Und das Testamentsregister wird freiwillig geführt: Ein Testament kann wirksam sein, auch wenn es dort nicht eingetragen ist. Ein leeres Suchergebnis ist deshalb kein Beweis, sondern nur ein Zwischenstand.
Schritt 2: Annehmen oder ausschlagen? Die erste Sechsmonatsfrist
Das ist die wichtigste Frist des polnischen Erbrechts. Innerhalb von sechs Monaten ab dem Tag, an dem Sie von Ihrer Berufung als Erbe erfahren haben, können Sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen. Achten Sie auf den Anknüpfungspunkt: Es zählt nicht der Todestag, sondern Ihre Kenntnis davon, dass Sie erben.
Wer nichts erklärt, nimmt die Erbschaft von Gesetzes wegen an, und zwar mit beschränkter Haftung (przyjęcie z dobrodziejstwem inwentarza). Für Nachlassschulden haften Sie dann nur bis zur Höhe des Wertes, den Sie geerbt haben. Diese gesetzliche Haftungsgrenze nimmt viel Druck aus der Situation. Eine Prüfung ersetzt sie trotzdem nicht, denn bei überschuldeten oder unübersichtlichen Nachlässen kann die Ausschlagung der bessere Weg sein.
- Annahme ohne Vorbehalt. Sie haften unbeschränkt, auch mit Ihrem eigenen Vermögen. In der Praxis fast nie die richtige Wahl.
- Annahme mit beschränkter Haftung. Der gesetzliche Standardfall, wenn Sie nichts erklären. Ihre Haftung endet beim Wert des Nachlasses.
- Ausschlagung. Sie fallen als Erbe weg. Denken Sie dabei an die nächste Generation, denn Ihre Kinder treten an Ihre Stelle. Für minderjährige Kinder ist die Ausschlagung nur mit Genehmigung des polnischen Familiengerichts möglich, und dafür sollten Sie Zeit einplanen.
Die Erklärung wird vor einem polnischen Gericht oder einem polnischen Notar abgegeben. Für Erben im Ausland gibt es dabei einen bequemen Weg: Die Erklärung kann ein Bevollmächtigter für Sie abgeben, wobei die Vollmacht schriftlich mit amtlich beglaubigter Unterschrift erteilt werden muss. Die Frist lässt sich also wahren, ohne dass Sie nach Polen reisen. Den Einzelheiten widmen wir einen eigenen Beitrag dieser Serie.
Schritt 3: Die Erbenstellung formell bestätigen lassen
Damit Sie über den Nachlass tatsächlich verfügen können, brauchen Sie ein Dokument, das Ihre Stellung als Erbe belegt. Das polnische Recht kennt dafür zwei Wege: den gerichtlichen Beschluss über die Feststellung des Erbschaftserwerbs (stwierdzenie nabycia spadku) und die notarielle Erbbescheinigung (akt poświadczenia dziedziczenia). Beide haben dieselbe Wirkung, im Ablauf unterscheiden sie sich aber deutlich.
| Kriterium | Gerichtsverfahren | Notarielle Erbbescheinigung |
|---|---|---|
| Dauer | länger, je nach Gericht mehrere Monate | häufig an einem einzigen Termin erledigt |
| Ihre Anwesenheit | nicht erforderlich, Vertretung durch Bevollmächtigte möglich | alle möglichen Erben müssen persönlich erscheinen |
| Einigkeit der Erben | nicht erforderlich, das Gericht entscheidet | erforderlich, es darf keinen Streit geben |
| Ein Erbe ist unbekannt oder unerreichbar | machbar | nicht möglich |
| Passt typischerweise für | Erben im Ausland, unklare oder strittige Lagen | eine einige Familie, die einen Termin in Polen einplanen kann |
Erst mit diesem Dokument weisen Sie Ihre Rechte gegenüber Dritten nach: gegenüber der Bank, dem Grundbuchgericht oder einem Käufer. Für den Notarweg gilt zusätzlich, dass er nicht in jeder Konstellation offensteht. Bestehen etwa Zweifel an der internationalen Zuständigkeit, verweist der Notar die Sache an das Gericht. Wir prüfen deshalb zu Beginn, welcher der beiden Wege in Ihrem Fall überhaupt zur Verfügung steht, und sagen Ihnen offen, welcher schneller zum Ergebnis führt.
Einen Zeitpunkt können Sie dabei aktiv steuern: Die Bestätigung kann grundsätzlich erst sechs Monate nach dem Erbfall erfolgen, es sei denn, alle bekannten Erben haben ihre Erklärungen über Annahme oder Ausschlagung schon abgegeben. Eine gut koordinierte Familie verkürzt das Verfahren damit erheblich.
Haben Sie in Polen geerbt? Sollen wir Ihre Fristen und die Erbfolge nach polnischem Recht prüfen?

Schnellkontakt
Natalia Sikorska
Rechtsanwältin (PL), zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Wrocław
Sprachen: Deutsch, Englisch, Polnisch
Schritt 4: Die zweite Sechsmonatsfrist im Blick behalten
Der Erwerb von Todes wegen unterliegt in Polen der Erbschaftsteuer. Für die nächsten Angehörigen, unter anderem Ehegatten, Kinder, Enkel, Eltern und Geschwister, gibt es allerdings eine vollständige Befreiung. Sie ist an eine Bedingung geknüpft: eine Meldung an das polnische Finanzamt innerhalb von sechs Monaten. Diese Frist beginnt nicht am Todestag, sondern erst mit der Rechtskraft des Gerichtsbeschlusses beziehungsweise mit der Registrierung der notariellen Erbbescheinigung.
Genau dieser Punkt wird am häufigsten übersehen, und wer ihn versäumt, verliert die Befreiung. Wir behalten die Frist für Sie im Blick und sagen Ihnen rechtzeitig, was bis wann zu erledigen ist. Die Berechnung selbst, also Steuergruppe und Freibetrag, gehört in die Hand eines Steuerberaters. Diesem Thema widmen wir einen eigenen Beitrag dieser Serie.
Schritt 5: Den Nachlass umsetzen, von Grundbuch bis Bankkonto
Mit der bestätigten Erbenstellung beginnt der praktische Teil: die Eintragung im polnischen Grundbuch bei geerbten Immobilien, die Auszahlung von Bankguthaben, die Ummeldung von Gesellschaftsanteilen. Sind mehrere Erben beteiligt, gehört der Nachlass ihnen zunächst gemeinschaftlich. Damit jeder seinen Teil auch nutzen oder verkaufen kann, braucht es die Erbteilung (dział spadku), entweder einvernehmlich beim Notar oder, wenn keine Einigung zustande kommt, durch das Gericht.
Auch der Verkauf einer geerbten Immobilie will geplant sein, und hier gibt es eine gute Nachricht: Bei der Einkommensteuer wird die Fünfjahresfrist nicht ab Ihrem Erwerb gerechnet, sondern ab dem Ende des Jahres, in dem der Erblasser die Immobilie erworben hat. Bei lange gehaltenem Familienbesitz ist sie deshalb meist längst abgelaufen. Was beim Verkauf und im Grundbuch sonst zu beachten ist, lesen Sie unter Immobilienrecht in Polen. Zu Immobilien und Gesellschaftsanteilen im Nachlass folgen eigene Beiträge.
Grenzüberschreitende Erbfälle: welches Recht überhaupt gilt
Lebte der Verstorbene außerhalb Polens, steht vor allen Einzelfragen eine Grundsatzfrage: Welches Erbrecht ist anwendbar? Für Erbfälle ab dem 17. August 2015 entscheidet darüber innerhalb der EU die Europäische Erbrechtsverordnung, und maßgeblich ist grundsätzlich der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Verstorbenen. Wer möchte, kann in einem Testament das Recht seiner Staatsangehörigkeit wählen. Das ist die wirksamste Weiche, die sich zu Lebzeiten stellen lässt. Dänemark und Irland sind an die Verordnung nicht gebunden.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen anwendbarem Recht und Zuständigkeit. Auch wenn deutsches Erbrecht gilt, laufen die Eintragung im polnischen Grundbuch und Verfahren um eine polnische Immobilie in Polen. Damit Sie in beiden Ländern denselben Nachweis führen können, hilft häufig das Europäische Nachlasszeugnis: Es wird von der Stelle ausgestellt, deren Gerichte für den Nachlass zuständig sind, und wirkt in allen gebundenen Mitgliedstaaten. Wir klären diese Weichenstellung ganz am Anfang, weil sie alle weiteren Schritte bestimmt, und behandeln sie ausführlich in einem eigenen Beitrag.
Müssen Sie nach Polen reisen?
In den meisten Fällen nicht. Das gerichtliche Nachlassverfahren, die Grundbucheintragung, die Korrespondenz mit Banken und ein späterer Verkauf lassen sich mit einer Vollmacht in Polen erledigen. Je nach Schritt genügt die einfache Schriftform, für Grundstücksgeschäfte ist eine notarielle Vollmacht erforderlich, bei Beurkundung im Ausland meist mit Apostille. Eine Ausnahme kennt das Gesetz: Für die notarielle Erbbescheinigung müssen alle möglichen Erben persönlich beim polnischen Notar erscheinen. Wenn dieser Weg der schnellere ist, planen wir ihn so, dass ein einziger gut vorbereiteter Termin in Polen genügt.
Vertretung vor polnischen Gerichten, in ganz Polen
Über einen Nachlass, der polnischem Recht unterliegt, entscheiden polnische Gerichte und polnische Notare. Zuständig ist in der Regel das Gericht am letzten Wohnsitz des Erblassers, und das kann Gdańsk, Katowice oder Rzeszów sein. Überall dort, wo eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten zulässig ist, treten wir für Sie auf, in ganz Polen. Zu Terminen reisen wir an, und weil Online-Verhandlungen in Polen längst zum Alltag der Gerichte gehören, nehmen wir einen großen Teil der Termine per Videoverbindung direkt aus unserem Büro in Wrocław wahr. Vor deutschen Gerichten treten wir nicht auf. Wie die polnische Gerichtsbarkeit aufgebaut ist, erklärt der Beitrag Polnische Gerichte: Ein Leitfaden für deutsche Mandanten.
Und wenn die Erben sich nicht einig sind, ist der Prozess nicht der einzige Weg. Eine Mediation oder ein gerichtlich bestätigter Vergleich ist oft schneller, günstiger und für die Familie erträglicher. Wie das abläuft, beschreibt der Beitrag Mediation in Polen.
Die wichtigsten Punkte in der Übersicht
Eine Erbschaft in Polen folgt einer klaren Logik: Ausgangslage klären, innerhalb von sechs Monaten über Annahme oder Ausschlagung entscheiden, die Erbenstellung gerichtlich oder notariell bestätigen lassen, die Steuerbefreiung fristgerecht sichern und erst dann den Nachlass aufteilen oder verwerten. Die beiden Sechsmonatsfristen sind die kritischen Punkte, und sie beginnen zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Wer sie im Blick behält und die Schritte in der richtigen Reihenfolge geht, wickelt einen polnischen Erbfall auch aus dem Ausland geordnet ab, in aller Regel ohne eine einzige Reise.
FAQ: Erbschaft in Polen
Was muss ich als Erstes tun, wenn ich in Polen geerbt habe?
Klären Sie zuerst die Ausgangslage: Sterbeurkunde und Personenstandsurkunden beschaffen, nach einem Testament suchen und den Nachlass in Polen recherchieren, also Grundbuch, Bankkonten und Testamentsregister. Parallel läuft schon die Sechsmonatsfrist für die Erklärung über Annahme oder Ausschlagung, deshalb sollte dieser Punkt früh auf dem Tisch liegen.
Welche Fristen gelten bei einer Erbschaft in Polen?
Zwei Sechsmonatsfristen sind entscheidend. Die erste läuft für die Erklärung über Annahme oder Ausschlagung, gerechnet ab Ihrer Kenntnis von der Berufung als Erbe. Die zweite gilt für die Meldung an das Finanzamt, an der die vollständige Steuerbefreiung der nächsten Angehörigen hängt. Sie beginnt erst mit der Rechtskraft des Gerichtsbeschlusses oder der Registrierung der notariellen Erbbescheinigung.
Muss ich nach Polen reisen, um eine Erbschaft abzuwickeln?
Meistens nicht. Nachlassverfahren, Grundbucheintragung und Verkauf lassen sich mit einer Vollmacht über einen Bevollmächtigten in Polen führen, und viele Gerichtstermine finden ohnehin online statt. Nur die notarielle Erbbescheinigung verlangt, dass alle möglichen Erben persönlich beim polnischen Notar erscheinen.
Wie lasse ich meine Erbenstellung in Polen bestätigen?
Entweder durch den gerichtlichen Beschluss über die Feststellung des Erbschaftserwerbs oder durch die notarielle Erbbescheinigung. Der Notarweg ist schneller, setzt aber Einigkeit und die gleichzeitige persönliche Anwesenheit aller möglichen Erben voraus. Das Gerichtsverfahren dauert länger, lässt sich dafür vollständig über einen Bevollmächtigten führen und funktioniert auch dann, wenn ein Erbe unbekannt oder unerreichbar ist.
Muss ich auf eine Erbschaft in Polen Steuern zahlen?
Der Erwerb unterliegt grundsätzlich der polnischen Erbschaftsteuer. Die nächsten Angehörigen, unter anderem Ehegatten, Kinder, Eltern und Geschwister, können jedoch vollständig befreit sein. Bedingung ist die rechtzeitige Meldung an das Finanzamt innerhalb von sechs Monaten ab der Bestätigung der Erbenstellung. Die Berechnung im Einzelfall gehört in die Hand eines Steuerberaters.
Gilt ein deutsches Testament in Polen?
Ein im Ausland wirksam errichtetes Testament wird in Polen grundsätzlich anerkannt. Es lohnt sich aber, den Inhalt gegenzuprüfen, denn einige aus Deutschland gewohnte Gestaltungen kennt das polnische Recht nicht, etwa das gemeinschaftliche Testament von Ehegatten. Wer Vermögen in Polen hat, sollte deshalb früh prüfen lassen, ob sein Testament dort das Ergebnis erreicht, das gewollt ist.
Wie können wir Ihnen helfen?
Wir sind Ihre polnische Anwaltskanzlei für Erbsachen in Polen und begleiten Erben aus dem Ausland durch den gesamten Erbfall, von der ersten Einschätzung bis zur Auszahlung. Auf Deutsch:
- Ausgangslage klären: Nachlassrecherche in Polen, Suche nach dem Testament, Prüfung der Erbfolge nach polnischem Recht.
- Fristen im Blick behalten, von der Erklärung über Annahme oder Ausschlagung bis zur Meldung an das Finanzamt.
- Erklärungen über Annahme oder Ausschlagung vorbereiten und, soweit zulässig, als Ihre Bevollmächtigten abgeben.
- Das Nachlassverfahren vor dem polnischen Gericht führen oder den Notartermin organisieren und vorbereiten, ohne dass Sie dafür reisen müssen.
- Grundbucheintragung, Korrespondenz mit Banken und die Umsetzung des Nachlasses übernehmen.
- Erbteilung gestalten und Sie bei Konflikten unter Erben vertreten, vom Pflichtteil (zachowek) bis zum Streit über die Wirksamkeit eines Testaments.
- Ein Testament prüfen oder errichten, damit Ihr Vermögen in Polen später ohne Streit übergeht.
- Erreichbar bleiben: Telefon, Videocall, E-Mail, durchgehend auf Deutsch.
Auf unserer Website finden Sie noch mehr Informationen über Recht in Polen:
- Erbrecht in Polen: Beratung für Erben und Erblasser
- Immobilienrecht in Polen
- Polnische Gerichte: Ein Leitfaden für deutsche Mandanten
- Mediation in Polen: Effektive Alternative zu gerichtlichen Streitigkeiten
- Prozessvertretung in Polen
- Deutschsprachiger Anwalt in Polen
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