Ein Angehöriger ist verstorben und hat Vermögen in Polen hinterlassen: ein Haus, ein Konto, Gesellschaftsanteile. Welche Fristen laufen, welche Dokumente werden gebraucht und muss man überhaupt nach Polen reisen? Als polnische Kanzlei, die Erben aus dem Ausland begleitet, geben wir einen praktischen Fahrplan durch den polnischen Erbfall, Schritt für Schritt.
Erbschaft in Polen annehmen oder ausschlagen? Fristen, Schulden und die Folgen für die eigenen Kinder

Nicht jede Erbschaft ist ein Gewinn. Manchmal hinterlässt der Verstorbene mehr Schulden als Vermögen, manchmal ist die Lage einfach unübersichtlich, gerade wenn der Kontakt über Jahre abgerissen war und die Nachricht aus Polen unerwartet kommt. Das polnische Recht gibt Ihnen sechs Monate Zeit und drei mögliche Antworten: annehmen, mit begrenzter Haftung annehmen oder ausschlagen. Hier lesen Sie, ab wann die Frist läuft, wie Sie eine Erbschaft in Polen ausschlagen oder mit begrenzter Haftung annehmen können, wie das aus dem Ausland ohne Reise funktioniert und warum eine Ausschlagung erst der Anfang ist, wenn eigene Kinder im Spiel sind.
Drei Antworten auf eine Erbschaft in Polen
Nach polnischem Recht geht der Nachlass im Augenblick des Todes auf die Erben über, ganz ohne deren Zutun. In Ihrer Hand liegt die Frage, ob Sie diesen Erwerb behalten wollen und mit welcher Haftung. Dafür gibt es drei Erklärungen, und jede hat klare Folgen.
- Annahme ohne Vorbehalt. Sie werden Erbe und haften für die Nachlassschulden unbegrenzt, also auch mit Ihrem eigenen Vermögen. Das ist nur dann sinnvoll, wenn der Nachlass geprüft und deutlich werthaltig ist.
- Annahme mit beschränkter Haftung (polnisch: przyjęcie z dobrodziejstwem inwentarza). Sie werden Erbe, haften aber höchstens bis zum Wert dessen, was Sie tatsächlich geerbt haben. Für Erben aus dem Ausland ist das in der Regel der sichere Weg.
- Ausschlagung (polnisch: odrzucenie spadku). Sie werden behandelt, als hätten Sie den Erbfall nicht erlebt: Sie erben nichts und haften für nichts. Ihr Anteil geht dafür an die nächsten Berufenen weiter, und das sind meist Ihre eigenen Kinder.
| Erklärung | Haftung für Nachlassschulden | Was Sie erhalten | Typische Situation |
|---|---|---|---|
| Annahme ohne Vorbehalt | unbegrenzt, auch mit eigenem Vermögen | vollen Erbteil | Nachlass geprüft und klar werthaltig |
| Annahme mit beschränkter Haftung | höchstens bis zum Wert des Geerbten | vollen Erbteil | Regelfall, auch bei unklarer Lage |
| Ausschlagung | keine | nichts | Nachlass sicher überschuldet |
| keine Erklärung innerhalb der Frist | höchstens bis zum Wert des Geerbten | vollen Erbteil | gesetzliche Auffangregel bei Schweigen |
Wer nichts erklärt, erbt mit begrenzter Haftung
Die wichtigste Regel für alle, die von Fristen überrollt werden: Schweigen gilt in Polen als Annahme mit beschränkter Haftung. Wer nichts unternimmt, haftet also höchstens mit dem, was er tatsächlich geerbt hat. Eine unbegrenzte Haftung entsteht heute praktisch nur noch, wenn der Erbe sie ausdrücklich erklärt.
Diese Auffangregel gilt für Erbfälle ab dem 18. Oktober 2015. Bei älteren Erbfällen führte Schweigen bei volljährigen Erben noch zur unbegrenzten Haftung. Wenn Sie auf einen weit zurückliegenden Erbfall in Polen stoßen, ist das Todesdatum deshalb die erste Zahl, die wir prüfen.
Sorglos macht die Auffangregel trotzdem nicht. Sie sind dann Erbe, Sie stehen im Nachlassverfahren, Gläubiger des Verstorbenen können sich an Sie wenden, und die Haftungsgrenze wirkt nur so gut, wie der Nachlass dokumentiert ist. Eine bewusste Entscheidung innerhalb der Frist ist deshalb immer die bessere.
Die sechs Monate: ab wann sie laufen und wie Sie sie sicher wahren
Die Frist beträgt sechs Monate ab dem Tag, an dem der Erbe von seiner Berufung erfahren hat. Sie läuft für jeden Erben einzeln, und das ist praktisch wichtiger, als es klingt. Für die Witwe beginnt sie meist mit dem Todestag. Der Neffe, der erst durch einen Brief des polnischen Nachlassgerichts von der Erbschaft erfährt, hat entsprechend später sechs Monate. Und wer erst nachrückt, weil ein näherer Verwandter ausgeschlagen hat, hat sechs Monate ab der Kenntnis davon.
An einem Punkt scheitern besonders viele Erben: Innerhalb der sechs Monate muss die Erklärung selbst abgegeben sein. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass ein bloßer Antrag auf einen Gerichtstermin genügt, denn darüber wird gestritten, und Ihre Haftung sollte nicht von einem Streit abhängen. Sicher ist der Weg über eine schriftliche Erklärung mit amtlich beglaubigter Unterschrift, die vor Fristablauf beim polnischen Nachlassgericht eingeht, oder über einen Bevollmächtigten, der die Erklärung rechtzeitig vor Gericht oder Notar abgibt.
Die Erklärung selbst ist streng: Sie kann nicht unter eine Bedingung gestellt und nicht widerrufen werden. Nur wer nachweist, dass er sich in einem rechtlich erheblichen Irrtum befand, etwa über die Überschuldung des Nachlasses, kann sich vor dem polnischen Gericht davon lösen. Das Gericht muss das ausdrücklich bestätigen, und die Hürden sind hoch. Deshalb gilt: erst prüfen, dann erklären.
Gilt überhaupt polnisches Recht?
Diese Frage steht vor allen Fristen, denn sie entscheidet, welche Frist überhaupt läuft. Seit dem 17. August 2015 gilt in der EU die EU-Erbrechtsverordnung: Maßgeblich ist grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, sofern er nicht wirksam eine Rechtswahl getroffen hat. Nicht die Staatsangehörigkeit entscheidet, und auch nicht die Lage des Hauses.
Praktisch heißt das: Lebte der Verstorbene zuletzt in Polen, gilt polnisches Erbrecht mit seinen sechs Monaten, auch für Erben in Deutschland oder Österreich. Lebte er zuletzt in Deutschland und hinterlässt nur eine Wohnung in Polen, gilt deutsches Erbrecht, und dann laufen die deutlich kürzeren deutschen Ausschlagungsfristen. Wer die Rechtsordnungen hier verwechselt, verliert seine Entscheidungsfreiheit, ohne es zu merken. Wie sich der Erbfall insgesamt einordnet, haben wir in unserem Beitrag Erbschaft in Polen: Die ersten Schritte für Erben aus dem Ausland beschrieben.
Die Erklärung aus dem Ausland: Sie müssen nicht nach Polen reisen
Wer eine Erbschaft in Polen ausschlagen oder mit begrenzter Haftung annehmen will, muss dafür nicht reisen. Zwei Wege haben sich bewährt. Entweder erteilen Sie einer Anwältin in Polen eine schriftliche Vollmacht mit amtlich beglaubigter Unterschrift, und die Erklärung wird dort für Sie vor Gericht oder Notar abgegeben. Oder Sie verfassen die Erklärung selbst schriftlich, lassen Ihre Unterschrift beglaubigen und das Dokument geht an das zuständige polnische Nachlassgericht. Beglaubigen kann in Deutschland ein Notar, und auch ein polnisches Konsulat kann Unterschriften beglaubigen, was den Weg oft verkürzt.
Was Sie einplanen sollten, ist Zeit. Beglaubigung, beglaubigte Übersetzung ins Polnische und Postlauf kosten zusammen leicht mehrere Wochen, und maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang, nicht das Datum Ihrer Unterschrift. Ob im Einzelfall zusätzlich eine Apostille nötig ist, klären wir vorab, damit nichts zurückkommt. Wer sich im ersten Monat meldet, hat die freie Wahl des Weges. Wer sich im fünften Monat meldet, nimmt den Weg, der noch übrig ist.
Unklare Erbschaft in Polen? Sollen wir den Nachlass prüfen und Ihre Frist sichern?

Schnellkontakt
Natalia Sikorska
Rechtsanwältin (PL), zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Wrocław
Sprachen: Deutsch, Englisch, Polnisch
Die Haftung wirklich begrenzen: das Nachlassverzeichnis
Die Annahme mit beschränkter Haftung wirkt nur so gut, wie der Nachlass dokumentiert ist. Dafür gibt es zwei Wege. Sie können ein privates Nachlassverzeichnis (wykaz inwentarza) einreichen, in dem Vermögen und Schulden aufgelistet sind; das geht beim Gericht oder beim Notar, ist schnell und günstig. Oder es wird ein amtliches Inventar (spis inwentarza) aufgenommen, das der Gerichtsvollzieher auf Anordnung des Gerichts erstellt; das dauert länger, hat aber mehr Gewicht, wenn Gläubiger den Bestand bestreiten.
Ein Punkt verdient volle Aufmerksamkeit: Vollständigkeit und Ehrlichkeit. Wer Vermögensgegenstände arglistig verschweigt oder Schulden erfindet, verliert die Haftungsbegrenzung vollständig und haftet wieder unbegrenzt. Bei unübersichtlichen Nachlässen, also laufenden Krediten, Bürgschaften oder alten Geschäftsbeziehungen, lohnt sich deshalb eine geordnete Nachlassrecherche in Polen, bevor überhaupt eine Erklärung abgegeben wird.
Nach der Annahme läuft übrigens eine eigene Frist für die steuerliche Anmeldung des Erwerbs in Polen. Wir sagen Ihnen rechtzeitig, wann sie beginnt; die Berechnung selbst gehört in die Hand eines Steuerberaters.
Die unterschätzte Kettenreaktion: Ausschlagung und die eigenen Kinder
Wenn Sie eine Erbschaft in Polen ausschlagen, scheiden Sie aus, aber die Erbschaft verschwindet nicht. Sie fällt den nächsten Berufenen zu, und wenn ein Elternteil ausschlägt, sind das regelmäßig dessen Kinder. Ein überschuldeter Nachlass wandert so von Generation zu Generation weiter, bis alle Berufenen ausgeschlagen haben. Erst dann geht er an die weiteren gesetzlichen Erben und am Ende an die Gemeinde des letzten Wohnorts oder an den Staat. Die Kette endet also, aber sie endet geordnet nur dort, wo sie von Anfang an mitgeplant wurde.
Für minderjährige Kinder müssen die Eltern handeln, und das Verfahren ist zweistufig. Grundsätzlich braucht die Ausschlagung im Namen eines Kindes die Genehmigung des polnischen Familiengerichts, weil sie über die gewöhnliche Vermögensverwaltung hinausgeht.
Seit November 2023 gibt es eine wichtige Erleichterung: Ist das Kind gerade deshalb zur Erbschaft berufen, weil der Elternteil selbst ausgeschlagen hat, kann dieser Elternteil auch für das Kind ohne gerichtliche Genehmigung ausschlagen, wenn der andere Elternteil zustimmt und auch die übrigen Abkömmlinge ausschlagen. In allen anderen Konstellationen bleibt es bei der Genehmigung. Beruhigend ist dabei: Solange das Genehmigungsverfahren läuft, ruht die Sechsmonatsfrist für das Kind. Sie können das Verfahren also einleiten, ohne dass Ihnen die Frist unter den Händen wegläuft.
Und noch eine Entlastung: Wird für ein Kind nichts erklärt, greift auch für das Kind die gesetzliche Auffangregel, es erbt also mit begrenzter Haftung. Panik ist deshalb selten nötig, Planung schon. Wir stimmen die Erklärungen einer Familie so ab, dass am Ende niemand vergessen wird.
Fehler, die wir in der Praxis am häufigsten sehen
- Zu spät organisiert. Beglaubigung, Übersetzung und Postlauf brauchen Wochen. Die Frist wartet nicht, und verlängern lässt sie sich nicht.
- Die Kinder vergessen. Die eigene Ausschlagung ohne Plan für die minderjährigen Kinder ist die häufigste Lücke, samt versäumtem Antrag beim Familiengericht.
- Ausschlagung aus reiner Vorsicht. Seit der gesetzlichen Haftungsbegrenzung ist die Ausschlagung oft nicht nötig. Wer vorschnell ausschlägt, verschenkt unter Umständen eine Wohnung, ein Konto oder Gesellschaftsanteile.
- Im Nachlass handeln, bevor entschieden ist. Anders als eine Erklärung macht bloßes Verhalten Sie in Polen nicht automatisch zum Erben. Wer aber Gegenstände aus dem Nachlass verkauft oder verteilt und später ausschlägt, muss sie herausgeben, schuldet Ersatz und kann sich kaum noch auf einen Irrtum über den Nachlass berufen. Sichern Sie also, statt zu verwerten.
- Das falsche Recht angewandt. Wer annimmt, dass für eine Wohnung in Polen automatisch polnische Fristen gelten, verpasst unter Umständen eine viel kürzere deutsche Frist.
Fazit
Die Entscheidung über eine Erbschaft in Polen ist ein Wahlrecht mit Verfallsdatum: sechs Monate, drei Optionen, keine Rücknahme. Die gesetzliche Auffangregel schützt Sie vor dem Schuldenerbe, sie ersetzt aber weder die Prüfung des Nachlasses noch die Abstimmung in der Familie. Unser Rat ist schlicht: erst den Nachlass prüfen, dann bewusst entscheiden, und wenn Sie eine Erbschaft in Polen ausschlagen, alle Generationen von Anfang an mitdenken. Wer die ersten Wochen nutzt, hat am Ende die Wahl und nicht nur eine Restlösung.
FAQ: Erbschaft in Polen ausschlagen
Welche Frist gilt, um eine Erbschaft in Polen auszuschlagen?
Sechs Monate ab dem Tag, an dem der Erbe von seiner Berufung erfahren hat. Die Frist läuft für jeden Erben einzeln. Innerhalb dieser sechs Monate muss die Erklärung abgegeben sein, entweder vor einem polnischen Gericht oder Notar oder schriftlich mit amtlich beglaubigter Unterschrift.
Was passiert, wenn ich auf eine Erbschaft in Polen gar nicht reagiere?
Bei Erbfällen ab dem 18. Oktober 2015 nehmen Sie die Erbschaft dann von Gesetzes wegen mit beschränkter Haftung an. Sie haften also höchstens mit dem Wert dessen, was Sie geerbt haben. Eine unbegrenzte Haftung entsteht praktisch nur, wenn Sie sie ausdrücklich erklären.
Kann ich eine Erbschaft in Polen ausschlagen, ohne nach Polen zu reisen?
Ja. Entweder erteilen Sie einem Bevollmächtigten in Polen eine schriftliche Vollmacht mit amtlich beglaubigter Unterschrift, oder Sie übermitteln die Erklärung mit beglaubigter Unterschrift an das polnische Nachlassgericht. Beglaubigung, Übersetzung und Postlauf brauchen allerdings Wochen, deshalb sollten Sie früh anfangen.
Was passiert mit meinen Kindern, wenn ich die Erbschaft ausschlage?
Ihr Anteil fällt den nächsten Berufenen zu, und das sind regelmäßig Ihre Kinder. Für minderjährige Kinder ist grundsätzlich eine Genehmigung des polnischen Familiengerichts nötig. Nur wenn das Kind gerade wegen Ihrer eigenen Ausschlagung berufen ist, können Sie seit November 2023 unter bestimmten Voraussetzungen ohne Genehmigung ausschlagen. Wird für das Kind nichts erklärt, erbt es mit begrenzter Haftung.
Kann ich eine einmal erklärte Ausschlagung rückgängig machen?
Grundsätzlich nein, die Erklärung ist unwiderruflich. Nur wer nachweist, dass er sich in einem rechtlich erheblichen Irrtum befand, etwa über die Überschuldung des Nachlasses, kann sich vor dem polnischen Gericht davon lösen. Das Gericht muss das bestätigen, und die Hürden dafür sind hoch.
Gilt die polnische Sechsmonatsfrist auch, wenn der Verstorbene in Deutschland gelebt hat?
Dann meist nicht. Maßgeblich ist das Recht des Staates, in dem der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, sofern keine wirksame Rechtswahl vorliegt. Lebte er zuletzt in Deutschland, gilt deutsches Erbrecht mit deutlich kürzeren Fristen, auch wenn das Vermögen in Polen liegt. Die Zuständigkeit für eine Immobilie und die Grundbucheintragung bleibt dabei in Polen.
Muss ich als Erbe für die Schulden des Verstorbenen mit meinem eigenen Vermögen haften?
Nur bei einer Annahme ohne Vorbehalt. Bei der Annahme mit beschränkter Haftung, und damit auch im Fall der gesetzlichen Auffangregel, ist Ihre Haftung auf den Wert des geerbten Vermögens begrenzt. Voraussetzung ist ein vollständiges und ehrliches Nachlassverzeichnis.
Wie können wir Ihnen helfen?
Wir sind Ihre polnische Anwaltskanzlei für Erbsachen und begleiten Erben im Ausland, die eine Erbschaft in Polen ausschlagen oder bewusst annehmen wollen, auf Deutsch und zügig, denn hier zählt die Frist. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei.
- Den Nachlass in Polen recherchieren, also Vermögen, Schulden und laufende Verfahren, als Grundlage Ihrer Entscheidung.
- Ihre Frist berechnen und im Blick behalten, vom Tag der Kenntnis bis zur wirksamen Erklärung.
- Annahme- oder Ausschlagungserklärungen als Ihre Bevollmächtigten fristgerecht in Polen abgeben, ohne dass Sie anreisen müssen.
- Ausschlagungsketten für die ganze Familie planen und durchführen, einschließlich der Verfahren für minderjährige Kinder vor dem polnischen Familiengericht.
- Nachlassverzeichnisse erstellen und Ihre Haftungsbegrenzung absichern.
- Sie vertreten, wenn Gläubiger des Verstorbenen Ansprüche gegen Sie erheben, überall dort, wo eine Vertretung zulässig ist, vor Gerichten in ganz Polen oder online aus Wrocław.
- Erreichbar bleiben: Telefon, Videocall, E-Mail, in Ihrer Sprache und in Ihrem Tempo.
Auf unserer Website finden Sie noch mehr Informationen über Recht in Polen:
- Erbrecht in Polen: Beratung für Erben und Erblasser
- Erbschaft in Polen: Die ersten Schritte für Erben aus dem Ausland
- Immobilienrecht in Polen
- Polnische Gerichte: Ein Leitfaden für deutsche Mandanten
- Prozessvertretung in Polen
- Deutschsprachiger Anwalt in Polen
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