Rücktritt und Abberufung des Geschäftsführers in einer polnischen Sp. z o.o.
Viele deutsche Unternehmen, die in Polen als Mehrheitseigentümer auftreten, betrauen die Geschäftsführung ihrer Sp. z o.o. mit einer Person, die dauerhaft in Polen lebt. Diese Konstellation funktioniert in der Praxis oft über Jahre hinweg reibungslos. Mit der Zeit kann es jedoch notwendig werden, die Geschäftsführung neu zu besetzen – sei es aus strategischen Gründen oder auf Wunsch des Gesellschafters. Dann stellt sich die Frage: Wie läuft ein solcher Wechsel korrekt ab und worauf ist aus rechtlicher Sicht zu achten?
