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Zentralregister der wirtschaftlichen Eigentümer – Überblick

Seit mehreren Monaten sind polnische Unternehmer verpflichtet, beim Zentralregister der wirtschaftlichen Eigentümer die entsprechenden Subjekte zu melden. Nicht alle Unternehmer sind dieser Pflicht nachgegangen. Die wichtigsten Informationen über das Zentralregister der wirtschaftlichen Eigentümer fassen wir für Sie noch einmal zusammen.

Was ist das Zentralregister der wirtschaftlichen Eigentümer?

Das Zentralregister der wirtschaftlichen Eigentümer ist ein System, bei dem Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer, d.h., generell gefasst, über natürliche Personen, die direkte oder indirekte Kontrolle über ein Unternehmen ausüben, gesammelt werden.

Eine der Hauptaufgaben von diesem Zentralregister ist die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Das Register ist öffentlich, es wird elektronisch geführt, so dass jeder unentgeltlich auf Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer zugreifen kann.

Welche Daten werden im Zentralregister gesammelt?

Das Register erfasst Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer folgender Subjekte:

  • offene Gesellschaften,
  • Kommanditgesellschaften,
  • Kommanditgesellschaften auf Aktien,
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung,
  • einfache Aktiengesellschaften,
  • Aktiengesellschaften, mit Ausnahme öffentlicher Gesellschaften.

Schnellkontakt

Fr. Natalia Sikorska

Polnische Rechtsanwältin

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Wie erfolgt die Anmeldung der jeweiligen wirtschaftlichen Eigentümer beim Zentralregister?

Die Anmeldung beim Zentralregister erfolgt nach Ausfüllung, Unterschreibung und Versendung eines elektronischen Dokuments nach dem Muster, das vom polnischen für öffentliche Finanzen zuständigen Minister kostenlos elektronisch zur Verfügung gestellt wird.

Es ist zu beachten, dass die Anmeldung völlig elektronisch stattfinden muss (es wird also dabei entweder die elektronische qualifizierte Signatur oder die ePUAP Signatur benötigt). Das entsprechende elektronische Formular befindet sich auf der Website: Zentralregister der wirtschaftlichen Eigentümer. Das Zentralregister wird nur in polnischer Sprache geführt.

Fristen

Für Unternehmen, die vor dem Inkrafttreten der neuen Vorschriften, d. h. vor dem 13. Oktober 2019, ins Handelsregister eingetragen wurden, endet die Meldepflicht am 13. Juli 2020.

Unternehmen, die nach dem 13. Oktober 2019 ins Handelsregister eingetragen wurden, müssen die Informationen bei dem Zentralregister spätestens 7 Tage nach dem Tag der Eintragung elektronisch einreichen.

Sollten nach der ersten Anmeldung im Zentralregister irgendwelche Änderungen betr. die wirtschaftlichen Eigentümer vorkommen, so müssen solche Änderungen spätestens 7 Tage ab dem Tag der Änderungen beim Zentralregister gemeldet werden.

Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Informationen auf unserer Website dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. 

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